Mobilität | Dossier | Lesedauer etwa 4 Minuten - Parkplätze: Wer haftet bei Schaden?
Parkplätze sind oft eng und voll, da ist ein Unfall schnell passiert. Doch wer haftet wann und in welchem Fall?
Viele Supermärkte, Baumärkte oder Möbelhäuser haben riesige Parkplätze. Entsprechend viele Menschen und Fahrzeuge sind dort tagtäglich unterwegs – und Unfälle auch deswegen nicht selten. Doch wie ist da eigentlich die rechtliche Lage? Das fragte uns kürzlich ein Zuschauer. Wir haben recherchiert - wer haftet, wenn Baum, Schlagloch oder ein anderes Auto uns eine Delle beschert.
Es gibt allerdings sehr viele spezielle Fälle und es kommt immer auf die genauen Gegebenheiten an – daher sind dies hier nur einige Beispiele, die sich auf öffentliche Parkplätze beziehen. In strittigen Fällen sollte immer rechtliche Unterstützung und / oder die Polizei hinzugezogen werden.
Privat oder öffentlich?
Bei der Haftung muss man zunächst unterscheiden, ob es sich um einen privaten oder öffentlichen Parkplatz handelt.
Öffentliche Parkplätze sind solche, die für alle Verkehrsteilnehmer:innen frei zugänglich sind. Ob sie eine Gebühr kosten oder nicht, ist dabei nicht entscheidend. Auf ihnen gilt die StVO.
Zu solchen Parkplätzen zählen die meisten Parkmöglichkeiten wie Parkbuchten an Straßen, Parkplätze von Einkaufszentren, Parkhäuser oder Straßenränder.
Anders ist das bei Parkplätzen auf Privat- oder Firmengelände. Hier dürfen andere Regeln gelten, welche auf die Haftung Einfluss haben können, etwa dass bestimmte Fahrzeuge stets Vorfahrt haben.
Ein Beitrag von SUPER.MARKT, 05.04.2024.