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Grafik: Menschen und Ohr, Quelle: rbb/etuipop

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Steueränderungen 2010

Steueränderungen (Quelle: dpa)

Steuerveränderungen 2010

Am 1. Januar 2010 treten Änderungen im Steuerrecht in Kraft. Welche das sind, hat was! im Folgenden auf einen Blick zusammen gefasst. _mehr

 
Steueränderungen (Quelle: dpa)

Steuerveränderungen 2010

Am 1. Januar 2010 treten Änderungen im Steuerrecht in Kraft. Welche das sind, hat was! im Folgenden auf einen Blick zusammen gefasst.

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Krankengeld (Quelle: dpa)

Versicherungen

Beiträge der Pflege- und Krankenversicherungen für die Grundversorgung sind in voller Höhe als Sonderausgabe absetzbar. Nur noch als Sonderausgabe gelten ab 2010 Arbeitlosen- und Haftpflichtversicherungen, wenn der Steuerzahler weniger als folgende Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung ausgibt:

Angestellte, Rentner, Beamte, Pensionäre und mitversicherte, nicht berufstätige Partner:
1.900,- Euro

Selbstständige, privatversicherte Partner, Partner von Beamten ohne eigenen Beihilfeanspruch:
2.800,- Euro

Die Versicherungsbeiträge für Arbeitslosigkeit und Haftpflicht können also nur so lange abgerechnet werden bis der zutreffende Betrag ausgeschöpft ist.

Steuererklärung (Quelle: dpa)

Steuertarif

Der Grundfreibetrag liegt 2010 bei 8004 Euro für Alleinstehende, für Ehepaare bei 16.009,- Euro.

Rente (Quelle: dpa)

Steuerpflicht für Rentner

Die Steuerpflicht gilt für Rentner erst, wenn sie den Grundfreibetrag überschreiten. Also erst bei Einkünften über 8.004,- Euro, muss eine Steuererklärung gemacht werden.

Kindergelde (Quelle: dpa)

Kindergeld

Für volljährige Kinder gibt es nur Kindergeld, wenn deren Einkünfte den Grundfreibetrag von 8.004,- Euro nicht überschreiten.

Krankengeld (Quelle: dpa)

Unterhaltszahlungen

Wer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Grundversorgung eines geschiedenen oder getrenntlebenden Ehepartners in einer Höhe von über 13.805,- Euro übernimmt, darf diese als Sonderausgaben absetzen.  

Neuer Höchstbetrag bei Angehörigen und Lebensgefährten beträgt 8.004,- Euro. Kranken- und Pflegeversicherungszahlungen für die Grundversorgung Angehöriger oder Lebensgefährten gelten darüber hinaus als außergewöhnliche Belastungen.

 

Nächste Sendung

Mo 22.03.10 20:15

Gerald Meyer; Quelle: rbb/Thomas Ernst

Themen:

  • Hauptwohnsitz Datsche - ist das illegal?
  • Doppelter Schaden: falsche Schuldnerberatung
  • Wohngeld Stau- bürokratische Hürden für Bedürftige
  • Gast im Studio: Frank Wiedenhaupt Schuldenberater

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© Rundfunk Berlin-Brandenburg

http://www.rbb-online.de/was/archiv/was__vom_30_11_2009/steuerveraenderungen.html

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