PLATZ 4 - Fotografie -
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Die Berliner Fotoagentur Ostkreuz Agentur gründet sich 1990 nach dem Vorbild der unabhängigen Agentur Magnum aus Paris. Was dort gilt, ist auch in Berlin und Brandenburg jetzt möglich. Denn: Wer Schloss Versailles fotografieren will, um anschließend Kapital aus dem Foto zu schlagen, muss einen Obulus an den Staat entrichten. Das französische Vorbild dieses staatlichen Nebenerwerbs regt im Jahr 2008 die Fantasie in den Büros der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten an.
Warum sollte das, was in Frankreich so kommod funktioniert, nicht auch in Brandenburg möglich sein? Doch leider gibt es im deutschen Urheberrecht den Grundsatz der Panoramafreiheit. Der besagt, dass man auch zu gewerblichen Zwecken fotografieren darf, was man will, so lange man dabei auf öffentlichem Grund steht. Diesen Grundsatz sieht die Stiftung Preußische Schlösser keineswegs gefährdet, als sie gegen die Berliner Fotoagentur Ostkreuz vor Gericht zieht.
Die Fotografen der Agentur sollen Gebühren für ihre Fotos von Schloss Sanssouci löhnen. Denn der Park von Sanssouci sei genau genommen kein öffentlicher Grund, da im Grundbuch die Stiftung Preußischer Schlösser eingetragen wäre. Das Gericht folgt dieser Argumentation und hält die Knipsgebühr zunächst für rechtens. In Zukunft muss die Frage geklärt werden, was der Unterschied zwischen öffentlichem Grund und dem Grundbesitz einer Stiftung öffentlichen Rechtes ist, die der Allgemeinheit gehört.
Autor: Richard Fasten
(gekürzt)