3. September 1971 - Das Vier-Mächte-Abkommen
Die Botschafter der Alliierten unterzeichnen das Vier-Mächte-Abkommen. Die Sowjetunion garantiert mit der Unterzeichnung erstmals seit 1945 den ungehinderten Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin auf Straße, Schiene und zu Wasser und sie akzeptiert die faktische Zugehörigkeit West-Berlins zur Wirtschafts-, Gesellschafts- und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Gleichzeitig wird jedoch auch festgeschrieben, dass der Westteil Berlins "wie bisher kein Bestandteil" der Bundesrepublik ist. Bonn muss daraufhin seine Präsenz in West-Berlin reduzieren. Insgesamt stabilisiert und entspannt aber das Abkommen, das zusammen mit den Ostverträgen am 3. Juni 1972 in Kraft tritt, die Lage in und um die geteilte Stadt.
Diese Regelung sorgte bis 1989/1990 für regelmäßige Auseinandersetzungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR.