Die politischen Führer von 35 Staaten Europas und Nordamerikas unterzeichneten am 1. August 1975 in Helsinki feierlich die KSZE-Schlussakte, Bild: dpa
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1. August 1975 - Unterschreibung der KSZE Schlussakte in Helsinki

Am 1. August 1975 unterzeichnen die Vertreter von 35 Staaten des West- und Ostblocks die Schlussakte der "Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa" (KSZE) in Helsinki.

In der Schlussakte formulierten die teilnehmenden Staaten zehn Prinzipien zur Regelung ihrer Beziehungen. Sie bekannten sich:
 
·         zur Achtung ihrer souveränen Gleichheit sowie der ihrer Souveränität innewohnenden Rechte,
 
·         zum Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt,
 
·         zur Unverletzlichkeit der Grenzen,
 
·         zur Achtung der territorialen Integrität aller Teilnehmerstaaten,
 
·         zur friedlichen Regelung von Streitfällen,
 
·         zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der anderen Teilnehmerstaaten,
 
·         zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten,
 
·         zur Achtung der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker,
 
·         zur Entwicklung ihrer Zusammenarbeit gemäß der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen,
 
·         zur Erfüllung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen nach Treu und Glauben.
 
Darüber hinaus verständigten sich die Teilnehmerstaaten auf eine Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Umwelt sowie über vertrauensbildende Maßnahmen im militärischen Bereich. Letzteres umfasste die gegenseitige Ankündigung und Beobachtung von größeren Militärmanövern, Abrüstungsvereinbarungen wurden nicht getroffen. Die Schlussakte von Helsinki hatte keinen verbindlichen Vertragscharakter, sondern beruhte auf Selbstverpflichtung ohne Kontrollinstrument.