
- Untertitel-Standards von ARD, ORF, SRF, ZDF
Die neun Landesrundfunkanstalten der ARD, der ARD Text, ORF, SRF und das ZDF haben sich auf eine Reihe von Grundsätzen für die Darstellung von Untertiteln im deutschsprachigen Raum verständigt.
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Synchronität
Untertitel werden synchron zum Bild/Ton eingeblendet.
Schnitte werden beachtet.
Möglichst lippensynchron untertiteln und so nah wie möglich am Originaltext bleiben.
Orthografie
Es gelten die Regeln der neuen deutschen Rechtschreibung (Dudenempfehlung).
Selbsterklärendes
Keine überflüssigen Untertitel, etwa über selbsterklärende Bildinhalte und Grafiken oder für jedermann erkennbare Szenen.
Nichts verraten
Untertitel sollen dem Hörgeschädigten denselben Kenntnisstand vermitteln, den auch Hörende haben, jedoch keinen Wissensvorsprung verschaffen. So darf die Farbgebung nicht schon auf den Mörder hindeuten, und der Untertitel darf z.B. nicht verraten, wer klopft, wenn man's gar nicht sieht.
Geräusche
Beschreibende Untertitel werden in weiß auf schwarz dargestellt. Jeder Geräusch-Untertitel wird von zwei Sternchen eingerahmt.
Musik: wie Geräusch.
Musik mit Gesang
1. Untertitel: *Titel/Interpret etc.*
Liedtexte werden wiedergegeben, besonders wenn sie für die Handlung wichtig sind, idealerweise in der Originalsprache.
Zu Beginn und am Ende des Liedtextes sollte ein Notensymbol gesetzt werden.
Abkürzungen
Zulässig, wenn sie eindeutig und allgemein bekannt sind.
Zahlen
Ziffern von 1 bis 12 möglichst ausschreiben.
- Ausnahmen v.a. in Verbindung mit Zeit- und Maßangaben möglich.
Stilistik
Es wird immer die Originalsprache (O-Ton/Voiceover/Offsprecher) untertitelt. Sprachliche Eigenheiten bleiben erhalten.
- Wenn Dialekte übersetzt werden, beschreibender UT am Anfang, dann Hochdeutsch untertitelt.
Schimpfwörter, Kraftausdrücke, Fremdwörter etc. bleiben erhalten.