Euro-Münzen, Quelle: rbb

- Kirchensteuer für Gottlose

So mancher ehemalige DDR-Bürger, der schon vor dem Mauerfall seinen Austritt aus der Kirche erklärt hat, soll heute plötzlich Kirchensteuer nachzahlen. Denn – so erfahren die vermeintlichen Steuersünder erst jetzt - ihr Austritt sei gar nicht gültig gewesen. Eine fragwürdige Praxis, von der sich die evangelische Kirche wohl zusätzliche Einnahmen verspricht.

Anmoderation
Alice Schwarzer, Uli Hoeneß, André Schmitz und Co: Haben Sie sich auch über die Gier der Steuersünder geärgert? Dann sollten Sie mal aufpassen, ob Sie nicht selbst womöglich bald ins Visier der Steuerfahnder geraten: Die evangelische Kirche ist nämlich auch hinter "Steuersündern" her, und zwar sogar hinter solchen, die gesündigt haben, ohne es zu wissen. Mehr von Ute Barthel.

Das ist Cornelia Rotzsche im zarten Alter von fünf Monaten, evangelisch getauft im September 1960, ein unschuldiges Christenkind.

Und das ist sie heute, eine ungläubige Kirchensteuersünderin, inzwischen heißt sie Cornelia Günther. Dazwischen liegt eine klassische DDR-Biografie. Sie ging zu den Pionieren und hatte Jugendweihe. Als sie dann 1983 von ihrem ersten Gehalt Kirchensteuer abführen sollte, trat sie aus der Kirche aus.

Cornelia Günther
"Und ich dachte für mich, das ist jetzt die Gelegenheit, den innerlichen Austritt, den ich ohnehin schon längst vollzogen hatte, nun auch offiziell zu machen und habe dann zurück geschrieben an das Pfarramt Salzwedel, dass ich also hiermit meinen Kirchenaustritt erkläre."

Fast 30 Jahre gingen ins Land und nie wieder wollte die Kirche etwas von ihr, bis zum Jahr 2012. Da erhielt sie Post vom Finanzamt und einen beiliegenden Fragebogen, um ihre Kirchenzugehörigkeit zu klären. Cornelia Günther füllte ihn nach bestem Gewissen aus und erhielt nach einigen Monaten wieder Post. Sie solle ihren Kirchenaustritt beweisen. Ohne einen gültigen Beweis müsse sie Kirchensteuer nachzahlen.

Cornelia Günther
"Ich bin ja vermeintlich, wie ich dachte, ordnungsgemäß ausgetreten zu DDR-Zeiten aus der Kirche. Es hat nie ein Finanzamt beanstandet. Und ich finde es einfach absurd, dass nach über 20 Jahren auf einmal eine Forderung kommt."

Fast 3.000 Euro soll sie nun nachzahlen, dabei glaubte sie, dass sie damals alles richtig gemacht habe. Doch die Kirche glaubt ihr nicht und will einen schriftlichen Beweis, doch den hat sie nicht. Aus ihrer Heimatstadt Salzwedel erfuhr sie: ihr Austritt war ungültig, denn sie hätte vor dem Amtsgericht oder dem Notariat austreten müssen.

Ein Vergeben für ihren Fehler vor 30 Jahren kann sie von der evangelischen Kirche nicht erwarten.

KLARTEXT
"Das wird ihr jetzt 30 Jahre später zum Verhängnis, dass sie es damals sozusagen falsch gemacht hat."
Volker Jastrzembski
Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

"Sie sagen, das wäre ein Verhängnis. Das kann man nicht so sehen. Sie ist seitdem Kirchenmitglied gewesen. Ob sie es jetzt bewusst war oder nicht bewusst, war, das ist nicht die entscheidende Frage. Sondern sie war Mitglied, offensichtlich, hat einen Kirchenaustritt erklärt aber offensichtlich nicht an der richtigen Stelle."

Gerold Hicke ist an der richtigen Stelle aus der evangelischen Kirche ausgetreten, nämlich gemeinsam mit seiner Frau im Jahr 1978 vor dem Standesamt Berlin-Pankow. So gab er es in dem Fragebogen an, den auch er von der Kirchensteuerstelle erhielt. Doch die Unterlagen wurden schon nach zehn Jahren vernichtet. Daher gibt es keinen Nachweis mehr. Das Ehepaar Hicke soll nun fast 3.000 Euro Kirchensteuer nachzahlen.

Gerold Hicke
"Es hat sich ja auch sonst keiner in den letzten 38 oder 36 Jahren um uns gekümmert von der Kirche. Und diese Vehemenz, mit der hier versucht wird, die Kirchensteuer einzutreiben für mehrere Jahre, deutet darauf hin, dass es den Herrschaften nur um das Geld geht und nicht um die Sache an sich oder um mein Seelenheil."

Kurz nach dem Fall der Mauer wurde Familie Hicke noch aus der DDR ausgebürgert. Bei der Aufnahme in die Bundesrepublik mussten sie ihren Kirchenaustritt nicht nachweisen.

Für die Ostdeutschen im Beitrittsgebiet änderte sich mit der Wiedervereinigung der Einzug der Kirchensteuer. Bisher hatten sie direkt bei ihrer Kirchengemeinde einmal im Jahr ihre Steuern bezahlt. Nun mussten sie auf der Lohnsteuerkarte ihre Religionszugehörigkeit angeben. Das DDR-Fernsehen berichtete 1990 von einer offiziellen Pressekonferenz der evangelischen Kirche.

Martin Ziegler
Oberkirchenrat
am 28.09.1990

"Und bei dieser Befragung gilt das Wort des Bürgers. Wenn er sagt: 'Ich bin evangelisch', dann wird das so vermerkt. Wenn er sagt: 'Ich bin katholisch', dann wird das so vermerkt und wenn er sagt: 'Ich gehöre der Kirche nicht an', gilt das."

Darauf vertrauten auch Frau Günther und Herr Hicke, die sich keiner Steuerschuld bewusst waren. Sie sind keine Einzelfälle. Im vergangenen Jahr gab es fast 1.000 strittige Fälle.

Rechtsanwalt Karsten Sommer hat schon viele Betroffene vertreten, er wirft der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg vor, die Beweisnot der verlorenen Schäfchen auszunutzen.

Karsten Sommer
Rechtsanwalt

"Die Besonderheit ist hier offensichtlich, dass es hier eine systematische Verfolgung angeblicher Steuersünder gibt. Also die Kirche hat es sich offensichtlich zur Aufgabe gemacht, das zu verfolgen, was in anderen Bundesländern, in anderen Kirchensprengeln so nicht ist. "

Bis zu fünf Jahre rückwirkend darf die Kirche Steuern nachfordern. Klagen der Betroffenen waren bisher jedoch erfolglos. Aber die Kirche lässt auch nicht Gnade vor Recht ergehen und bleibt unbarmherzig.

Volker Jastrzembski
Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

"Die Kirchensteuerstelle hat die Aufgabe, mit den Bürgern gemeinsam herauszufinden: 'Bin ich Kirchenmitglied oder nicht? ' und dann eben tatsächlich auch an der Stelle eine Lösung zu finden. Ich finde es nicht unbarmherzig, ganz im Gegenteil, sondern ich finde es eigentlich eine Dienstleistung, die wir sozusagen für die Bürger machen an der Stelle."

Und diese Dienstleistung bringt der Kirche ganz nebenbei viele zusätzliche Steuereinnahmen. Die frühere Spitzenpolitikerin der SPD, Ingrid Matthäus-Maier, ist eine vehemente Kritikerin der Verbindung von Kirche und Staat in Deutschland und hat sich im Fall der Familie Hicke sogar persönlich bei der Kirche beschwert.

Ingrid Matthäus-Maier (SPD)
ehemalige Bundestagsabgeordnete

"Eine Institution, die angibt, sie tritt für Moral und Ethik ein, die muss einfach einsehen, es ist unanständig, Leute zur Zahlung von Kirchensteuer zu zwingen, wenn sie nicht Mitglied sind, nur weil sie nicht eine Austrittsbescheinigung von vor 30 oder 40 Jahren vorweisen können. Mich erinnert das wirklich an eine Drückerkolonne, wie man an das Geld rankommen will von Leuten, was einem eigentlich gar nicht zusteht."

Abmoderation
Übrigens: Cornelia Günther hat immerhin einen Teilerfolg errungen: Die Kirche hat ihr angeboten, die Hälfte der Kirchensteuern zu erlassen. Vielleicht zeigen die Kirchenoberen in anderen Fällen auch Erbarmen.

Beitrag von Ute Barthel