Allgemeine Informationen

Zwei ständige Ausschüsse unterstützen den Rundfunkrat des rbb bei der Vorbereitung seiner Beratungen und Beschlüsse: der Haushalts- und Finanzausschuss und der Programmausschuss. Die Ausschüsse tagen nichtöffentlich.

Pinkes Sparschwein © IMAGO / Panthermedia
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Haushalts- und Finanzausschuss

Der Rundfunkrat bildet einen Haushalts- und Finanzausschuss. Seine Mitglieder wählt er für die Dauer der Amtszeit des Rundfunkrates. Der Haushalts- und Finanzausschuss berät den rbb-Rundfunkrat in wirtschaftlichen und finanziellen Fragen.

Ein Radio mit UKW- und MW-Empfang
dpa

Programmausschuss

Der Rundfunkrat bildet einen Programmausschuss und wählt seine Mitglieder für die Dauer der Amtszeit des Rundfunkrates. Der Programmausschuss berät den Rundfunkrat in allgemeinen Programmangelegenheiten des rbb und unterstützt ihn bei der Vorbereitung seiner Beschlüsse. Zudem ist er für die nachlaufende Programmkontrolle über die Telemedienangebote zuständig.