Der Rundfunkrat bildet einen Programmausschuss und wählt seine Mitglieder für die Dauer der Amtszeit des Rundfunkrates. Der Programmausschuss berät den Rundfunkrat in allgemeinen Programmangelegenheiten des rbb und unterstützt ihn bei der Vorbereitung seiner Beschlüsse. Zudem ist er für die nachlaufende Programmkontrolle über die Telemedienangebote zuständig.