- rbb-Rundfunkrat beschließt erweitertes regionales Informationsangebot auf rbb-online.de
Der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat am 1. November 2012 eine Erweiterung des regionalen Informationsangebots des rbb im Internet genehmigt.
Von seinem 10. Geburtstag im Mai 2013 an will der Sender regionale Themen multimedial auf www.rbb-online.de neu gestalten. Alle im Online-Angebot des rbb vorhandenen regionalen Informationen und Beiträge sollen dann gebündelt und übersichtlicher abrufbar sein. Vorgesehen ist, die wichtigen Themen aus Berlin und Brandenburg vor allem mit Audios und Videos abzubilden.
Hans Helmut Prinzler, Vorsitzender des rbb-Rundfunkrates: "Nach sorgfältiger Prüfung stimmt der Rundfunkrat den Plänen des rbb zu, weil diese vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst sind. Das erweiterte regionale Informationsangebot im Netz leistet nach unserer Einschätzung einen positiven Beitrag zum publizistischen Wettbewerb."
Vor dem Beschluss haben der Rundfunkrat und sein Telemedien-Ausschuss im Rahmen des sogenannten Dreistufentest-Verfahrens das Vorhaben intensiv beraten. Sobald das Land Berlin als Rechtsaufsicht die Einhaltung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte des Dreistufentests bestätigt, kann der rbb mit der Umsetzung beginnen. Die Entscheidungsbegründung des Rundfunkrates und das marktliche Gutachten werden auch im Internet abrufbar sein.
ARD und ZDF müssen neue und veränderte Telemedienangebote einem Dreistufentest unterziehen. Die zuständigen Gremien prüfen, ob und wie die Angebote den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen, in welchem Umfang sie qualitativ zum publizistischen Wettbewerb beitragen, und welcher finanzielle Aufwand erforderlich ist.
Hans Helmut Prinzler, Vorsitzender des rbb-Rundfunkrates: "Nach sorgfältiger Prüfung stimmt der Rundfunkrat den Plänen des rbb zu, weil diese vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst sind. Das erweiterte regionale Informationsangebot im Netz leistet nach unserer Einschätzung einen positiven Beitrag zum publizistischen Wettbewerb."
Vor dem Beschluss haben der Rundfunkrat und sein Telemedien-Ausschuss im Rahmen des sogenannten Dreistufentest-Verfahrens das Vorhaben intensiv beraten. Sobald das Land Berlin als Rechtsaufsicht die Einhaltung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte des Dreistufentests bestätigt, kann der rbb mit der Umsetzung beginnen. Die Entscheidungsbegründung des Rundfunkrates und das marktliche Gutachten werden auch im Internet abrufbar sein.
ARD und ZDF müssen neue und veränderte Telemedienangebote einem Dreistufentest unterziehen. Die zuständigen Gremien prüfen, ob und wie die Angebote den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen, in welchem Umfang sie qualitativ zum publizistischen Wettbewerb beitragen, und welcher finanzielle Aufwand erforderlich ist.