- Rundfunkrat billigt Freienstatut für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
Im Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) gibt es künftig eine institutionalisierte Vertretung der arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Gremium kann sich auf ein von rbb-Intendantin Dagmar Reim vorgelegtes und am Donnerstag (8. Mai) vom Rundfunkrat mit deutlicher Mehrheit (17:9) gebilligtes Freienstatut stützen. Das neue Statut tritt am 1. Juni in Kraft.
rbb-Rundfunkratsvorsitzende Friederike von Kirchbach: „Das neue Statut stärkt die Rechte der Freienvertretung im rbb. Es schreibt den Schutz ihrer Mitglieder fest und regelt, an welchen Stellen die Freienvertretung anzuhören ist oder mitbestimmen kann. Der Spielraum des rbb beim Einsatz von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bleibt erhalten, das ist wichtig für den Sender.“
rbb-Intendantin Dagmar Reim: „Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen entscheidend zur Qualität unserer Programme bei, sie sind unverzichtbar. Der rbb hat schon bislang vertrauensvoll mit der Vertretung der Freien im Sender zusammengearbeitet. Das neue Statut gibt ihnen zusätzliche Sicherheit. Selbst bei Konfliktfällen im Alltag zeigt es Wege für eine konstruktive Lösung. Das Statut ist ein Fortschritt für den rbb und unsere freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“
Seit rund zehn Jahren gibt es im rbb bereits eine Freienvertretung, gewählt von der Freienversammlung. Das neue Freienstatut gibt dieser Institution künftig einklagbare Rechte. Alle freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb können sich mit ihren Anliegen an die Vertretung wenden. Deren Ansprechpartner sind zunächst die Leiterinnen und Leiter der Redaktionen und Abteilungen im rbb. In dringenden Fällen kann die Freienvertretung auch direkt die Intendantin des rbb anrufen - über das sogenannte Eilverfahren.
Der rbb informiert die Freienvertretung über alle Entwicklungen, die arbeitnehmerähnliche Freie betreffen. Die Freienvertretung kann Stellung beziehen u. a. bei Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Gestaltung von Arbeitsplätzen, allgemeinen Fragen der Fortbildung für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder der Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden. Mitbestimmungsrechte besitzt sie beispielsweise bei der Errichtung, Verwaltung und Auflösung von Sozialeinrichtungen oder Einzel-Fortbildungsmaßnahmen.
Mit dem Freienstatut folgt der rbb einer Vorgabe aus dem novellierten rbb-Staatsvertrag vom 1. Januar 2014. Berlin und Brandenburg haben festgehalten, das Statut zwei Jahre nach Inkrafttreten des Staatsvertrages zu evaluieren. Die Wahl der Freienvertretung ist nach den Sommerferien geplant.