- Erläuterungen des rbb-Rundfunkratsvorsitzenden zur Intendant:innen-Wahl
Am 16. Juni wählt der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg eine Intendantin / einen Intendanten. Oliver Bürgel, Vorsitzender des rbb-Rundfunkrates und der Wahl-Findungskommission, hat den gegenwärtigen Stand des Verfahrens in einem Beitrag für die Mitarbeitenden des Senders erläutert. Der Text wird hier unverändert dokumentiert.
Liebe Mitarbeitende des rbb,
das Verfahren zur Neuwahl einer/s Intendant:in des rbb ist derzeit Gegenstand der öffentlichen und senderinternen Diskussion. Ich danke allen, die sich dazu mit Fragen und Hinweisen zu Wort melden, es geht schließlich um viel. Deshalb erläutere ich an dieser Stelle auch gern den „Stand der Dinge“ und unser weiteres Vorgehen aus Sicht der Findungskommission und des Rundfunkrates. Wir veröffentlichen diesen Text zuerst im Intranet des rbb und machen ihn anschließend auf den Internet-Seiten des rbb-Rundfunkrates nachlesbar.
Bevor es konkret um die Wahl geht, möchte ich kurz in Erinnerung rufen, was in den vergangenen Monaten bereits verändert und neu angepackt worden ist. Der Rundfunkrat hat sich mit seinen neuen Mitgliedern konstituiert und die inhaltliche Arbeit aufgenommen. Sie geht schon seit der ersten Sitzung deutlich über das Thema „Krisenbewältigung“ hinaus. Derzeit ist es den Rundfunkratsmitgliedern wichtig, sich ein Bild von den aktuellen Sparmaßnahmen zu machen und sie zu beraten. Der Programmausschuss beschäftigt sich ebenfalls damit. Seit knapp einem Monat ist auch ein neuer Verwaltungsrat im Amt, der ebenfalls die Arbeit aufgenommen hat, beispielsweise mit der Prüfung des neuen Konzeptes für außertarifliche Beschäftigungsverhältnisse. Die Kontroll- und Beratungsgremien des rbb sind also voll funktions- und handlungsfähig.
Jetzt sind wir mitten im Prozess der Intendant:innen-Wahl. Die im Rundfunkrat verabschiedete Geschäftsordnung, die diesem Prozess zu Grunde liegt, finden sie hier. Meine wichtigste Botschaft an Sie ist: Es gibt ein klares, demokratisches und transparentes Verfahren, das durch die Einbeziehung von Personalrat und Freienvertretung von Beginn an eine unmittelbare Beteiligung der Beschäftigten vorsieht. Bis zum 30. April um Mitternacht konnten sich alle Interessierten auf die ausgeschriebene Stelle bewerben. Wir haben in der Findungskommission die eingegangenen Bewerbungen gesichtet und diskutiert. Grundlage waren dabei die in der Stellenausschreibung genannten Qualifikationen und Kriterien (z. B. Budgetverantwortung, Führungsverantwortung, Brandenburg/Berlin-Bezug, Vision über die Zukunft des rbb, Wissen um Veränderungsprozesse).
Im Ergebnis konnte die Findungskommission unter den schriftlich vorliegenden Bewerbungen eine Anzahl von qualifizierten und geeigneten Kandidat:innen identifizieren. Das bisherige Vorgehen und die Auswahl haben wir – ohne Namen zu nennen – am 8. Mai in einer Sondersitzung dem Rundfunkrat vorgestellt. Es wurde auch festgestellt, dass sich die Interims-Intendantin nicht schriftlich beworben hat. Im Ergebnis der Sondersitzung hat der Rundfunkrat den Kurs und die Auswahl der Findungskommission bestätigt.
Die nächsten Schritte: Die Findungskommission führt mit den Kandidat:innen aus dem Bewerbungsverfahren Gespräche und macht sich ein persönliches Bild. Das Bild entsteht natürlich auf beiden Seiten - im Anschluss entscheiden Bewerbende wie Findungskommission, ob es weiter geht oder nicht. Dem folgt die Vorstellung im Rundfunkrat am 8. Juni. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt Vertraulichkeit, zur Sitzung veröffentlichen wir dann eine Pressemitteilung, in der wir die Namen der Kandidat:innen bekannt geben. In einer digitalen und moderierten Versammlung am 12. Juni haben alle im Rennen befindlichen Kandidat:innen schließlich die Möglichkeit, sich der Belegschaft des rbb vorzustellen. Diese Öffnung des Verfahrens ins Haus ist ungewöhnlich, aber wir finden sie richtig und angesichts des Geschehenen angemessen. Der letzte Schritt ist die Intendant:innen-Wahl am 16. Juni in Potsdam. Das heißt auch immer, der Rundfunkrat ist gemäß Statuten die entscheidende Instanz in diesem Verfahren und führt entsprechende Beschlüsse herbei.
Wir machen uns diese Aufgabe nicht leicht. Wir wägen täglich neu ab, denn für alle Beteiligten kann und darf es ein „weiter so wie früher“ nicht geben. Die einzelnen Schritte sollen nachvollziehbar und Entscheidungen transparent sein. Nichts geschieht „auf Zuruf“. Unsere Leitlinie ist, dass wir im Interesse des rbb und seines Publikums in der Region handeln, nicht im Interesse Einzelner. Das versuchen wir als ehrenamtliche Gremien mit allen Kräften sicherzustellen.
Parallel zu der Wahl und ihrer Vorbereitung geht die normale Arbeit der Gremien weiter. Mir liegt daran, den Kontakt zwischen den Beschäftigten des rbb und seinen Kontroll- und Aufsichtsinstanzen zu verstärken. Auch deshalb melde ich mich an dieser Stelle zu Wort. Richtig ins Gespräch können wir kommen, wenn wir unsere Arbeit bei einer der nächsten Belegschaftsversammlungen direkt vorstellen. Sie alle sind durch Personalrat und Freienvertretung direkt im Rundfunkrat vertreten, aber bitte zögern Sie nicht, auch unmittelbar auf uns zuzukommen. Ich freue mich auf den Austausch und spreche da sicher im Namen aller Mitglieder im Rundfunkrat.
Schöne Grüße
Oliver Bürgel