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Einwegplastiktüten sind im Supermarkt gesetzlich verboten. Erlaubt sind nur dickere Tüten, die sich mehrfach verwenden lassen. Und genau mit dieser erlaubten Wandstärke der Tüten trickst der Handel.
Seit dem 1. Januar 2022 dürfen an den Ladenkassen keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden, also keine sogenannten leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometer. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrwegtüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa am Obst- und Gemüsestand findet. Aber nach über einen Jahr stellen wir fest: Es gibt immer noch Plastiktüten an den Kassen. Wie geht das?