Freizeit| Beitrag | Lesedauer etwa 4 Minuten - Wertsachen: Woher weiß ich, wie wertvoll sie sind?
Silberware, Schmuck, Antiquitäten: Wer etwas zu verkaufen hat, braucht einen Preis. Webseiten, Auktionshäuser und Sachverständige helfen, den Wert zu ermitteln.
Ist es nur ein Porzellanservice? Oder ist es eine Wertsache? Wer sich in den eigenen vier Wänden, im Keller und auf dem Dachboden umschaut, findet vielleicht immer mal wieder Gegenstände, Erbstücke, Flohmarktkäufe, bei denen unklar ist, wie viel sie eigentlich wirklich wert sind. Wirklich interessant wird diese Information aber, wenn man mit dem Gedanken spielt, die Dinge zu veräußern. Wie dann der Wert ermittelt wird, zeigen folgende fünf Schritte.
Schritt 1: Was ist das eigentlich genau?
Manchmal ist der Unterschied zwischen Schatz und Schund klitzeklein. Eine Signatur auf der Rückseite eines Bildes, eine kleine Markierung in der Keramikvase, ein bestimmtes Dekor der Porzellanmanufaktur.
Das Wichtigste ist also, herauszufinden, was man da vor sich hat. "Das geht vor allem gut, wenn man bestimmte Keywords hat. Etwa den Hersteller, bei Porzellan zum Beispiel KPM", rät Frithjof Hampel, Bundesfachbereichsleiter für Kunst, Antiquitäten, Juwelen des Bundesverbands der öffentlich bestellten u. vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen e.V. (BVS). Bei der Suche danach helfen Webseiten wie Kleinanzeigenportale, Ebay, aber auch die Google-Foto-Rückwärtssuche: Man stellt ein Foto des betreffenden Gegenstandes bei Google ein und die Suche spuckt einem unzählige ähnliche Bilder aus - bestenfalls führen die einen dann auf die richtige Spur.
Schritt 2: Anfrage beim Auktionshaus
Auch ein Auktionshaus ist ein guter Ansprechpartner für eine erste Annäherung in Sachen Wertermittlung. Frithjof Hampel rät, einfach eine Anfrage mitsamt Fotos zu senden - mitsamt der Frage, zu welchem Wert sie das in die Auktion nehmen. "Da bekommt man ganz realistische Werte", so der Sachverständige im Gespräch mit SUPER.MARKT.
Bei der Wahl des Auktionshauses kann man in Berlin oder Brandenburg laut Hampel nicht viel falsch machen - "das sind alles seriöse Häuser. Etwas anderes sei es, wenn man etwa einen Antiquitätenhändler kontaktiert. "Das ist immer ein Spiel mit mehreren Unbekannten", so der Sachverständige. "Der Antiquitätenhändler will beim An- und Verkauf natürlich auch eine möglichst hohe Gewinnmarge erzielen, um seinen Kostenapparat bestreiten zu können. Während das Auktionshaus im Erfolgsfall eine Provision in Höhe von ca. 20 % vom Einlieferer nimmt." Der Antiquitätenhändler bezahle beim Ankauf sofort, während bei einem Verkauf über ein Auktionshaus mehrere Wochen mit der Abrechnung vergehen könnten. Welchen Weg man bei einer Veräußerung beschreitet, das sei daher jedem selbst überlassen.
Schritt 3: Wenn ein Sachverständiger beauftragt werden soll
In manchen Fällen wird es notwendig sein, eine Sachverständige oder einen Sachverständigen mit der Wertermittlung zu beauftragen. Etwa, wenn es eine umfangreiche Sammlung an Gegenständen ist, oder wenn der Wert insgesamt hoch ist und genauer eingegrenzt werden soll.
Sachverständige findet man laut Hampel am besten über die jeweilige Industrie- und Handelskammer. "Da kann man sich einen Sachbearbeiter für Sachverständige benennen lassen und stellt dem einfach die Frage: 'Ich habe das und das, an welchen Gutachter kann ich mich da in Berlin oder Brandenburg wenden?' Dann bekommen Sie die entsprechenden Kontakte."
Die zweite Möglichkeit: Man geht direkt über das deutschlandweite IHK-Verzeichnis im Internet. "Da sind die ganzen Fachgebiete angegeben, zum Beispiel eines zu Kunst und Antiquitäten oder eines zu Schmuck und Juwelen", erläutert Hampel. Mit einer Postleitzahlensuche könne man dann selber die Sachverständigen ermitteln, die passen.
Schritt 4: Die Beauftragung eines Sachverständigen
Nimmt man mit einem Sachverständigen Kontakt auf, sendet man diesem am besten eine Liste der Gegenstände zu, die geschätzt werden sollen. Daraus lässt sich für den Sachverständigen ableiten, welcher Aufwand betrieben werden muss. "Auf der Basis dieser Liste erstellt der Sachverständige dann ein Angebot - und wenn das in Ordnung ist, dann würde man einen Termin vereinbaren", fasst Hampel zusammen.
Der normale Stundensatz für einen vereidigten Sachverständigen liegt bei ca. 130 Euro plus Mehrwertsteuer. Der Aufwand berechnet sich dann nach An- und Abfahrt, Gutachtenaufnahme und Gutachtenerstellung. Letzteres nehme am meisten Zeit in Anspruch, so der Experte.
Es gibt Sachverständige, die Kunst und Antiquitäten schätzen, und solche, die sich auf Schmuck und Juwelen spezialisiert haben. Hat man Gegenstände aus beiden Kategorien, müssen in der Regel verschiedene Sachverständige kontaktiert werden. "Wenn ich jetzt aber ein Bild habe, ein Porzellanservice und ein paar Möbel und ich will von diesen Dingen den Wert ermitteln lassen, dann reicht es, wenn ich einen Sachverständigen aufsuche, der für Kunst und Antiquitäten zuständig ist. Da dann verschiedene Sachverständige aufzusuchen, wäre vom finanziellen Aufwand völlig überflüssig."
Schritt 5: Wichtig, wenn es rechtlich relevant ist
"Wenn man eine Erbschaft mit Kunst, Antiquitäten oder Schmuck gemacht hat und es gibt Erbstreitigkeiten oder man gegenüber dem Finanzamt Erbschaftssteuer deklarieren muss, dann zählt fast immer das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen der IHK. "Denn es besitzt Rechtsgültigkeit im juristischen und fiskalischen Sinn", erklärt Frithjof Hampel. Nur in wenigen Ausnahmen würden auch andere Gutachten - etwa von sogenannten freien oder unabhängigen Sachverständigen, die nicht öffentlich bestellt und vereidigt sind, vor Gericht oder vom Finanzamt anerkannt.
Ein Breitag von SUPER.MARKT, 06.09.2024.