Verschiedene Krankenkassenkarten (Quelle: IMAGO/epd/epd-bild Norbert Neetz)
Bild: IMAGO/epd/epd-bild Norbert Neetz

Gesundheit | Dossier | Lesedauer etwa 5 Minuten - Krankenkasse: Einfach wechseln

Die Zusatzbeiträge wurden erhöht. Ist es ratsam die Krankenkasse zu wechseln? Wichtig ist ein Vergleich der Krankenkassen und die Einhaltung der Frist. Dann ist die Kündigung ganz einfach.

Die Krankenversicherung wird teurer. Schon dieses Jahr haben viele gesetzliche Krankenkassen den sogenannten Zusatzbeitrag erhöht. 2025 wird er laut Krankenkassenvertretern noch einmal steigen. Aktuell liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,7 Prozent. 2025 könnte er, auch aufgrund einiger gesundheitspolitischer Reformen, auf über zwei Prozent steigen. Da lohnt sich der Vergleich: Gibt es eine günstigere Krankenkasse für mich? Wenn ja, dann ruhig wechseln. Seit Januar 2021 ist das Wechseln noch einmal einfacher geworden.
 
Was bei einem Krankenkassenwechsel wichtig ist, erfahren Sie hier.

Krankenkasse wechseln: Frist und Voraussetzungen

Prinzipiell lässt sich die Krankenkasse immer wechseln. Das geht recht schnell, es gibt aber ein paar Punkte zu beachten. Generell gilt beim Wechsel eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. In diesen drei Fällen können wir die Krankenkasse wechseln:

1. Kündigungsfrist: Es gilt die sogenannte Bindungsfrist. Das ist der Zeitraum, den wir mindestens an unsere Krankenkasse gebunden sind: Mindestens zwölf Monate muss man Mitglied in der alten Krankenkasse gewesen sein, danach ist ein Wechsel möglich.

 
2. Sonderkündigungsrecht: Die Krankenkasse erhöht die Zusatzbeiträge. In diesem Fall steht uns ein Sonderkündigungsrecht zu, bei dem wir auch innerhalb der Bindungsfrist kündigen können. Dabei ist entscheidend, wann die Krankenkasse die Erhöhung der Zusatzbeiträge mitgeteilt hat. Dazu ist sie verpflichtet. Ab diesem Zeitpunkt haben wir zwei Monate Zeit zu kündigen - die Kündigung wird ab Kündigungsdatum zum übernächsten Monat rechtskräftig.
 
3. Arbeitgeber-Wechsel: Beim Wechsel des Arbeitgebers können wir sofort die Krankenkasse wechseln, unabhängig von der zweimonatigen Kündigungsfrist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Bindungsfrist von zwölf Monaten eingehalten wurde. Und wir müssen innerhalb der ersten zwei Wochen nach Beschäftigungsbeginn wechseln.
 
Aber Achtung: Wer einen freiwilligen Wahltarif bei der aktuellen Krankenkasse abgeschlossen hat, bei dem ist die Bindungsfrist in der Regel länger. Dies sollte man vor einem Wechsel überprüfen.

So kündigt man die Mitgliedschaft

Die Kündigung ist relativ einfach: Die alte und neue Krankenkasse klären via Datenabgleich selbst, wann der Wechsel stattfinden kann. Dazu reicht der Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse, eine Kündigung müssen wir nicht mehr schreiben. Sobald dies geschehen ist, erhalten wir von der neuen Krankenkasse die Mitgliedsbescheinigung. Wir müssen dem Arbeitgeber dann nur noch den Krankenkassenwechsel formlos mitteilen - die Mitgliedsbestätigung bekommt der Arbeitgeber über das elektronische Meldeverfahren.

Krankenkasse wechseln: Diese Unterlagen werden gebraucht

  • Das ausgefüllte Antragsformular von der neuen Krankenkasse (geht auch online),
  • die Sozialversicherungsnummer,
  • die Adresse des Arbeitgebers,
  • und ein Passfoto für die Gesundheitskarte.

    Eine Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse wird nicht benötigt. Die Krankenkassen regeln diesen Part des Wechsels untereinander.
Vergleich der Zusatzleistungen und Bonusprogramme

Geld zu sparen ist ein guter Grund, die Krankenkasse zu wechseln. Aber es gibt noch weitere Punkte, in denen sich die Angebote der Krankenkassen unterscheiden: bei den Zusatzleistungen. Hier lohnt sich ein Vergleich, welche Krankenkasse am ehesten die eigenen Bedürfnisse erfüllt. Solche kostenlosen Zusatzleistungen können sein: professionelle Zahnreinigung, alternative Behandlungsmethoden, Impfungen vor Auslandsreisen und viele mehr. Die Verbraucherzentrale erklärt die gängigsten Extras.
 
Stiftung Warentest empfiehlt außerdem den Blick ins Bonusprogramm der Krankenkassen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen müssen jetzt schon für eine einzelne gesundheitsfördernde Maßnahme einen Bonus gewähren. Zuvor mussten Versicherte mehrere solcher Maßnahmen durchführen, um einen Bonus zu bekommen.
 
Auch das Serviceangebot, also beispielsweise die Erreichbarkeit, kann ein Kriterium für den Wechsel in eine neue Krankenkasse sein. Die Servicezeiten und -angebote findet man auf den Webseiten der Krankenkassen.
 
Es lohnt sich in jedem Fall, sich auf Vergleichsportalen die unterschiedlichen Kosten und Leistungen der verschiedenen Krankenkassen anzusehen. Einen unabhängigen Vergleich bietet zum Beispiel Stiftung Warentest.

Krankenkasse wechseln: Gibt es Nachteile?

Nachteile, die aus einem Wechsel der Krankenkasse entstehen können, lassen sich generell durch eine gute Vorbereitung verhindern. Ein Nachteil könnte sein, dass Zusatzleistungen der bisherigen Krankenkasse von der Neuen nicht abgedeckt sind, wie besipielsweise Naturheilverfahren oder spezielle Reiseimpfungen. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld zu informieren und die Krankenkassen zu vergleichen. Ein weiterer Nachteil kann sein, dass Hilfsmittel, die über die Krankenkasse bezogen werden, abgegeben werden müssen. In dem Fall ist es ratsam, dies mit der neuen Krankenkasse abzusprechen, so dass keine Versorgungslücken entstehen.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT, 23.09.2024.