Screenshot der Website von Checker Evi (Quelle: MedWatch gemeinnützige UG)
Bild: MedWatch gemeinnützige UG

Gesundheit | Beitrag | Lesedauer etwa 1 Minute - Wirkversprechen: Wahr oder unwahr?

Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln übertreiben es manchmal mit ihren Werbe- und Wirkversprechen. Teilweise sind diese verboten - ein neues Tool hilft beim Entlarven.

Will ich. Will ich. Will ich. Wer in der Drogerie vorm Regal mit den Nahrungsergänzungsmitteln steht, wird mit tollen Aussichten, Gesundheitsversprechen und schönen Worten geradezu beballert. Und alle hören sich so gut an! Wer würde da nicht wollen?
 
Leider sind diese Werbe- und Wirkversprechen immer wieder heftige Übertreibungen, teilweise sogar Falschaussagen, die sogar verboten sein können. Als Normalverbraucher:in ist es allerdings schwer, da durchzublicken - wer weiß schon, ob ein Satz wie "Betain trägt zu einem normalen Homocystein-Stoffwechsel bei" korrekt ist oder nicht?
 
Ein neues Tool des Wissenschaftsportals MedWatch setzt hier an und würde uns auch gleich die Antwort geben: Der Satz ist korrekt. Mithilfe eines Bots können Verbrauchende Health Claims wie diesen in sekundenschnelle überprüfen lassen. Der Bot heißt Checker Evi - das Evi bezieht sich auf Evidenz, also die Gesamtheit des Wissensstands zu einer bestimmten Frage. Den will Checker Evi mit dem Bot rüberbringen.

So funktioniert Checker Evi

Checker Evi ist ein Chatbot, also eine Art Künstliche Intelligenz. Das Tool stellt viele Fragen, an deren Ende die Antwort darauf steht, ob das Werbeversprechen auf einem Nahrungsergänzungsmittel zugelassen ist oder nicht. Um zu dieser Antwort zu gelangen, gleicht es Werbeaussagen mit den von der EU zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen, den Health Claims, ab. Zusätzlich ist der Bot in der Lage, typische Fallkonstellationen für unerlaubtes Marketing zu erkennen.
 
Wenn der Health Claim in Ordnung ist: super. Sollte er allerdings nicht erlaubt sein, kann man ihn mithilfe des Bots direkt melden. Checker Evi hat den passenden Mail-Entwurf und findet automatisch die richtige Meldestelle - es gibt immerhin knapp 400 zuständige Ämter, von denen in jedem bestimmten Fall jeweils nur eines das richtige ist.
 
Noch ist Checker Evi ein Prototyp, das heißt, das Programm lernt noch. Aktuell kennt sich der Bot deshalb nur mit Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) aus, die in Deutschland hergestellt werden. Das Programm soll aber erweitert werden.

Problematische Health Claims

Health Claims, also die nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln, können korrekt und somit hilfreich für Verbraucher:innen sein. Sie können aber auch eine falsche Aussage machen oder irreführend sein. Um beides zu verhindern, gibt es die Health-Claims-Verordnung und die Lebensmittelinformationsverordnung der EU.
 
Außerdem müssen sich Health Claims auf wissenschaftliche Daten stützen, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) überprüft werden. Denn rein rechtlich handelt es sich bei Nahrungsergänzungsmittel um Lebensmittel, nicht um Medikamente.
 
Für Nahrungsergänzungsmittel gilt: Sie dürfen die normale Ernährung ergänzen, sie jedoch nicht ersetzen. Und vor allem dürfen sie keine arzneiliche Wirkung zeigen und diese auch nicht versprechen. Die Hersteller dürfen also zum Beispiel keine spezifische Wirkung wie die Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten oder Schmerzen anpreisen. Welche Health Claims zugelassen sind, kann man in der aktuellen Liste der zuständigen EU-Kommission nachschauen.

Weiterführender Link

Die Verbraucherzentrale hat zum Thema Nahrungsergänzungsmittel eine eigene Webseite: Auf "Klartext Nahrungsergänzung" finden sich nicht nur weiterführende Informationen zu Health Claims, sondern auch aktuelle Verbraucherwarnungen, Podcasts und Hintergründe.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT, 16.04.2024.