Haushalt | Beitrag | Lesedauer etwa 4 Minuten - Laub und Grünschnitt: Wohin damit?
Herbstzeit ist Laubzeit. Der eine freut sich über die bunte Pracht, die andere hat die Arbeit damit. Wir klären, wie Laub und Gartenabfälle richtig entsorgt werden.
Zu Gartenabfällen gehören Laub, Grünschnitt, Baumschnitt, Strauchschnitt, Rasenschnitt, Blumen- und Pflanzenreste. Je nach Jahreszeit fallen verschiedene Mengen an Gartenabfällen an. Insbesondere im Herbst geht es darum: Wie entsorgt man Gartenabfälle am besten? Können sie verbrannt oder einfach im nächsten Wald entsorgt werden? Was geht und was geht gar nicht?
Darf ich Gartenabfälle im Garten verbrennen?
Klare Antwort: Nein. Das regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Danach ist das Verbrennen von Gartenabfällen wie Laub, Rasen-, Strauch- oder Baumschnitt nicht erlaubt. Oder nur in Ausnahmefällen. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss im Zweifel eine Geldbuße bezahlen.
Gehören Gartenabfälle in den Hausmüll oder in die Biotonne?
Gartenabfälle gehören zu den organischen Abfällen und damit in die Biotonne, aber NICHT in den Hausmüll. Im Biomüll dürfen alle pflanzlichen Küchenabfälle und Gartenabfälle entsorgt werden. Eine Außnahme sind Fette und Öle UND dicke Hölzer vom Baumschnitt. Laub, Rasenschnitt, Blumen- und Pflanzenreste und Zweige vom Grünschnitt und Strauchschnitt sind erlaubt. Achtung: Den Rasenschnitt sollte man zunächst trocknen lassen bevor er in die Biotonne kommt. Ansonsten kann er schimmeln oder auch an der Tonnenwand "festkleben", so dass die Tonne nicht richtig geleert werden kann.
Da die Biotonne schnell voll ist, gibt es für große Mengen Gartenanbfälle auch die Möglichkeit, je nach Menge, einen Container oder Big Bags (Tragfähigkeit beträgt 1.000 kg) zu bestellen. Bei der Bestellung ist die Abholung meist im Zweiwochenrhythmus enthalten. Die Kosten sind je nach Anbieter unterschiedlich.
Eine weitere Möglichkeit der Entsorgung - insbesondere für Laub - sind Laubsäcke.
Gartenabfälle und Laub kompostieren
Wer einen Garten hat, kann die Abfälle direkt auf dem Grundstück kompostieren. Beete und Blumentöpfe freuen sich im Frühling über den zusätzlichen Dünger, der nicht mal was kostet. Zusammen mit Rasenschnitt und zerkleinerten Zweigen entsteht übrigens ein prima Mulch, der die Pflanzen im Winter schützt. Im Frühjahr dient die Mulchdecke dann auch wieder als Dünger, indem man sie in den Boden einarbeitet.
Grünschnitt und Baumschnitt in die Totholzhecke
Äste und Zweige aus dem Grünschnitt oder Baumschnitt, die zu groß für den Kompost sind, können in einer Totholzhecke oder Benjeshecke gestapelt werden. Dafür steckt man stabile Äste oder Pfähle in den Boden (circa 1 Meter auseinander). Das Totholz wird vertikal dazwischen gelegt. Mit der Zeit verrottet das Holz und sackt immer tiefer zusammen, so dass im nächsten Jahr wieder von oben Grünschnitt nachgestapelt werden kann. Der positive Nebeneffekt: Totholzhecken sind beliebt bei Insekten und größeren Tieren, die einen Unterschlupf suchen. So werden sie auch manchmal eine Behausung für einen Igel.
Laub unbedingt vom Gehweg entfernen
Hier ist es ähnlich wie beim Winterdienst: Hat die Stadt die Pflicht auf die Anwohner:innen übertragen, müssen die das Laub auch beseitigen. Denn wenn jemand ausrutscht und sich verletzt, haften die Hauseigentümer:innen, wenn nicht gekehrt wurde. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt hier vor Schadensersatzforderungen.
Laubsauger und Laubbläser nicht ratsam
Laubsauger- und bläser sind nicht nur wahnsinnig nervig für alle Nachbarn, sie sind auch gefährlich für Tiere und die eigene Gesundheit, von der Laustärke mal ganz abgesehen. Deshalb raten das Umweltbundesamt und Umweltschützer:innen auch davon ab, welche zu benutzen. Am Boden und im Laub lebende Mikroben, Pilze und Tierkot werden damit fein in der Luft verteilt, was vor allem für die Benutzer:innen gesundheitlich bedenklich ist. Expert:innen raten daher zu den althergebrachten Besen und Rechen. Oder dazu, dass Laub auf den Beeten zu belassen.
So besser nicht
Von innovativen Lösungen der Entsorgung ist übrigens abzuraten. Ein findiger Grundstückseigentümer hatte die Idee, sein Laub einfach zwischen zwei Zäune zu kippen. Der Nachbar war damit nicht so happy und hat erfolgreich geklagt. Das Laub musste am Ende dann doch noch fachgerecht entsorgt werden. Und auch die Laubentsorgung im Wald – nach dem Motto Laub zu Laub oder so – ist nicht erlaubt. Es drohen beispielsweise in Brandenburg Strafen bis zu 20.000 Euro.
Ein Beitrag von SUPER.MARKT, 19.09.2024.