Man telefoniert am Strand (Quelle: IMAGO / MiS)
Bild: IMAGO / MiS

Multimedia | Beitrag | Lesedauer etwa 3 Minuten - Roaming-Gebühren: War da was?

Ja, da war was. Denn auch, wenn Roaming-Gebühren EU-weit abgeschafft worden sind, gibt es Kostenfallen. Zum Beispiel zu Wasser, in der Luft - oder auch in Grenzgebieten.

Roaming, der Empfang und das Versenden von Daten mit dem Smartphone außerhalb des Heimnetzes, ist in 27 Ländern der Europäischen Union sowie in den anderen Mitgliedern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) - also Island, Liechtenstein und Norwegen - zum Heimtarif möglich. Die Roaming-Regelungen der EU machen's möglich. Sowohl die Türkei, als auch die Schweiz und Großbritannien sind keine EU-Mitglieder, deshalb gibt es hier auch kein "Roam like at home".
 
Das sind aber nicht die einzigen Besonderheiten, die beim Roamen gelten. Wir haben die wichtigsten zusammengestellt.

Nach Deutschland ja, aus Deutschland nein

Wer innerhalb der EU mit einem deutschen Smartphone-Tarif ins heimische Netz anruft oder Daten nutzt, für den gelten die EU-Roaming-Regeln. Die gelten allerdings nicht, wenn man von Deutschland aus jemandem im Ausland - auch im EU-Ausland - anruft. Telefonate aus Deutschland in andere EU-Länder kosten seit 15. Mai 2019 netto maximal 19 Cent pro Minute. Eine SMS darf für höchstens sechs Cent ohne Mehrwertsteuer versandt werden.

Achtung in Grenznähe zu Nicht-EU-Ländern

Noch ist man in Deutschland, aber dahinten, da ist doch schon die Schweiz! Ja, und mit der Nähe zur Grenze eines Nicht-EU-Landes, steigt die Gefahr, dass sich das eigene Smartphone automatisch in das Netz des Nicht-EU Landes einwählt. Und dann kann es teuer werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, stellt in Grenznähe zum Nicht-EU-Ausland die automatische Netzwahl aus.

Was gilt auf Schiffen?

Die EU-Roaming-Verordnung greift nicht auf Schiffen, auch nicht, wenn man in EU-Küstennähe unterwegs ist. Es gelten stattdessen grundsätzlich die Roaming-Abkommen der Schiffsnetze.
 
Und da Kreuzfahrten in der Regel teuer sind, muss man ja nicht noch Unsummen fürs Roaming ausgeben. Geht auch gar nicht mehr, denn seit Mitte 2022 gilt ein weltweiter Kostenairbag für die Nutzung des mobilen Internets an den allermeisten Orten: Bei Erreichen der Grenze von 50 Euro wird die Datenverbindung gekappt. (Es gibt Ausnahmen für den Airbag, aber in dem Fall werden Nutzer:innen per SMS informiert, dass die Kostenbegrenzungsfunktion nicht zur Verfügung steht.)
 
Laut Roamingvorschriften müssen die Betreiber Verbraucher:innen auch vorab informieren, wenn ihr Smartphone in ein nicht-terrestrisches Netz, zum Beispiel über Satellit wechselt.
 
Trotzdem sind auch 50 Euro genug Geld, um sich nachher zu ärgern. Also: Datenverbindung ausschalten, schiffseigenes WLAN benutzen, das kostet meist auch, aber nicht so viel. Und bei Nicht-Gebrauch das Smartphone in den Flugmodus versetzen. Warum? Weil auch ohne aktive Internetnutzung im Hintergrund zum Beispiel App-Akualisierungen übers mobile Datennetz laufen können - und das würde eben Kosten verursachen.

Und das gilt in Flugzeugen

Auch auf Flügen greifen die EU-Roaming-Regeln nicht. Flugzeuge haben stattdessen - wie auch Schiffe - oft eigene Mobilfunk-Basisstationen installiert, die wiederum das Signal eines Satellitennetzes nutzen, weshalb es auch hier zu hohen Kosten bzw. zum schnellen Aufploppen des Kostenairbags kommen kann. Daher gilt: Auch an Bord eines Flugzeuges das Smartphone in den Flugmodus versetzen oder lediglich das Airline-eigene WLAN gegen Aufpreis benutzen.

Mehr zum Thema

Wie man kostenbewusst auf Schiffen und in Flugzeugen sein Smartphone nutzt, um ins Internet zu gelangen oder zu telefonieren (letzteres gilt nur für Schiffe, in Flugzeugen ist das Telefonieren in der Regel verboten), hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen in diesem Dossier auf den Punkt gebracht.

 

Viele weitere Details zum Roaming, etwa zu WLAN-Calls oder den Roaming-Kosten für Prepaid-Handys, hat die Verbraucherzentrale an dieser Stelle zusammengefasst.

Kosten fürs Roamen im Nicht-EU-Ausland

Die Roaming-Kosten im Nicht-EU-Ausland unterscheiden sich je nach Tarif. Wer eine Reise plant und weiß, dass er auf die Nutzung des Smartphones außerhalb des WLANs nicht verzichten können wird, erkundigt sich bei seinem Anbieter. In vielen Fällen ist es auch möglich, Tages- oder Wochenflats dazuzubuchen.
 
Einmal Vorsicht ist allerdings noch angesagt, und zwar bei der Nutzung der Mailbox. Oft ist hier eine "bedingte Rufumleitung" automatisch voreingestellt, Anrufer:innen werden also nur auf die Mailbox weitergeleitet, wenn man selbst nicht erreichbar ist. Ist man nun außerhalb der EU unterwegs, zahlt man als Ange­rufener einerseits die Roaming-Kosten für die Weiter­leitung ins auslän­dische Netz, andererseits auch die Kosten für die Umlei­tung zurück auf die deut­sche Mailbox. Es empfiehlt sich also, die Mailbox für die Dauer der Reise einfach komplett zu deaktivieren.
 
Ansonsten gilt: Mobile Datennutzung auf Reisen unterbinden, Flugmodus anschalten - und notfalls darauf warten, dass der Kostenairbag greift.

Achtung bei langen Aufenthalten im EU-Ausland

Die EU-Roaming-Regelungen gehen von einem "fair use", also von einem normalen, kurzzeitigen Gebrauch aus, dies ist in den Mobilfunkverträgen auch so festgehalten.
 
Bei längeren Auslandsaufenthalten von mehr als vier Monaten kann dies dazu führen, dass Kund:innen auch schon mal dem Mobilfunkanbieter Nachweise über ihren Aufenthaltsort liefern müssen - wenn das Nutzungsvehalten darauf schließen lässt, dass die Person zum Beispiel im Ausland lebt.
 
Wer sein Smartphone dann einfach weiter wie zu Hause nutzt, für den kann es zu erheblichen Zusatzgebühren fürs Roaming kommen. Pro Minute eines Anrufs sind das netto maximal 2,2 Cent, pro SMS 0,4 Cent. Für Daten beträgt das Entgelt für das Jahr 2024 1,55 Euro netto je GB.
 
Grundsätzlich gilt laut der Verbraucherzentrale, dass die EU-Roaming-Verordnung für einen gilt, solange man mehr Zeit zu Hause, also im heimatlichen EU-Staat verbringt und dort das mobile Endgerät im heimatlichen nationalen Netz verwendet.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT, 20.06.2024.