Haushalt | Beitrag | Lesedauer etwa 4 Minuten - Elektroschrott: Was weg kann, kann zum Supermarkt
Irgendwann gehen Elektrogeräte kaputt. Früher musste man für Toaster und Rasierer zum Wertstoffhof. Längst ist die Entsorgung leichter, laut Gesetz jedenfalls.
Der Toaster kokelt das Brot an, das Bügeleisen macht mehr Falten, als zuvor drin waren, und aus der Kaffeemaschine kommt nur noch Plörre - wenn trotz Reparaturversuchen nichts mehr hilft, muss einfach ein neues Gerät her. Das ist meist schnell gekauft oder bestellt, doch wohin jetzt mit dem alten Gerät? Früher musste man fürs korrekte Recycling zum Wertstoffhof, seit Juli 2022 läuft das um einiges einfacher.
Der Schrott gehört in den Laden
Eine Änderung des Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), die seit 2022 in Kraft ist, regelt die Entsorgung von Elektro-Kleingeräten wie etwa Bügeleisen, Toastern und Rasierern neu: Discounter, Lebensmittelhändler, Drogerien und Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten, müssen Kleingeräte zurücknehmen. Hierfür reicht auch bereits der regelmäßige Verkauf von Lampen aus (z.B. LED). So soll vor allem die Recyclingquote erhöht werden.
Dabei gilt:
• Es muss kein neuer Artikel gekauft werden.
• Auch die Frage, ob das Gerät vorher dort erworben wurde, spielt keine Rolle.
• Insgesamt drei Geräte von maximal 25 Zentimeter Kantenlänge können Verbraucher:innen dann abgeben, größere Geräte nur dann, wenn ein vergleichbares Produkt gekauft wird. Man könnte also die alte Filterkaffeemaschine abgeben, wenn ein Vollautomat gekauft wird.
Auch online soll es klappen
Der Online-Handel ist ebenfalls zur kostenlosen Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet. Es gelten aber natürlich andere Regeln als beim stationären Handel. So müssen für bestimmte Geräte, geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer angeboten werden. Etwa, indem die Onlinehändler mit dem stationären Handel kooperieren.
"Als zumutbare Entfernung kann in der Regel die Strecke, die beim Rückversand erforderlicher Weise zum Versandort/Paketannahmestelle zurückzulegen ist, verstanden werden", erläutert ein Sprecher des Bundesumweltministeriums gegenüber SUPER.MARKT. So kann etwa "die nächstgelegene Annahmestelle eines Paketdienstes, mit dem der Vertreiber Vertragsbeziehungen unterhält, regelmäßig als in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher liegend angesehen werden." Daraus resultiert, dass in ländlicher Umgebung andere Entfernungen als zumutbar gelten als in der Stadt.
Die großen Elektronikfachmärkte handhaben die Entsorgung von online gekauften Geräten unterschiedlich. Saturn und Mediamarkt kooperieren mit dem Entsorgungsdienstleister WEEE. Auf dessen Website lassen sich einfach Entsorgungsorte finden. Die Entfernung kann dabei aber - je nach Standort - wenige Kilometer betragen. Der Elektronikfachhändler Conrad arbeitet mit dem Dienstleister Take-e-back zusammen, über den Entsorgungsorte zu finden sind. Beim Online-Elektrohändler Euronics kann man einen Paketdienst mit der Abholung des Elektroschrotts beauftragen, muss dann allerdings zwischen 8 und 20 Uhr für die Abholung bereit stehen.
Es gibt auch Anbieter wie etwa Elektroretoure24, die Kleingeräte zurücknehmen und mit diversen Onlinehändlern und Herstellern kooperieren, etwa Samsung-Geräte können hier entsorgt werden. Die Rückgabe ist dann via Paketlösung geregelt und für Geräte kostenlos, die das Versandgewicht von 30 kg nicht überschreiten und die Versandmaße von 120 cm x 60 cm x 60 cm einhalten.
Grundsätzlich gilt für die Entsorgung online gekaufter Geräte:
• Diese Möglichkeit muss für alle Kleingeräte mit einer Kantenlänge von 25 cm geschaffen werden, unabhängig vom Neukauf im Online-Handel.
• Bestimmte Geräte bis zu einer Kantenlänge von 50 cm - unter anderen Staubsauger, Videorecorder, Drucker, PCs oder Mikrowellen - dürfen nur bei Neukauf eines gleichen Geräts über Sammelstellen zurückgegeben werden, also etwa über nahegelegene Kooperationspartner im stationären Handel.
• Für Großgeräte müssen Online-Händler eine kostenlose Abholung von Altgeräten bei Neukauf eines funktional ähnlichen Geräts anbieten. Darunter fallen Weiße Ware, Bildschirme, Monitore, Laptops und TV-Geräte. Auf das Angebot zur Rücknahme muss der Onlinehändler bei der Bestellung hinweisen.
Mehr Rückgabe = mehr Recycling?
Laut Bundesumweltministerium (BMUV) wurden im Jahr 2019 zwar rund 86 Prozent der Elektro-Altgeräte recycelt, gesammelt wurden im selben Jahr aber nur rund 44 Prozent der in Verkehr gebrachten Geräte. Verbraucher:innen empfanden demnach Rückgabemöglichkeiten als zu unverständlich, außerdem waren zu wenig Entsorgungsmöglichkeiten in der Nähe vorhanden.
Neben dem Aspekt der Verbraucherfreundlichkeit wollte die Bundesregierung mit den Neuregelungen aber auch sicherstellen, dass die Altgeräte hochwertig recycelt und Schadstoffe vermehrt aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke sagte dazu: "Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ausgediente Elektrogeräte so einfach wie möglich zurückgeben können, denn so können wertvolle Ressourcen recycelt werden." Nur wenn Altgeräte ordentlich gesammelt würden, könnten Schadstoffe verlässlich gesichert und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden. "Daher brauchen wir", so Lemke, "leicht erreichbare Sammelstellen. Supermärkte und Discounter bieten dafür die besten Voraussetzungen. So können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Elektroaltgeräte einfach beim Wocheneinkauf abgeben."
So richtig gut läuft es allerdings nicht - es werden laut Umweltbundesamt jährlich immer mehr Elektrogeräte im Handel gekauft, aber die Sammelquote ist weiter gesunken: Über drei Millionen Tonnen Elektrogeräte wurden 2021 verkauft, etwa eine Million Tonnen wurden eingesammelt, das entspricht einer Sammelquote von unter 39 Prozent.
Widerstand zwecklos
Ob wir in einem Supermarkt Kleingeräte also zurückgeben dürfen, ist nicht die Frage: Wir dürfen - unter oben genannten Voraussetzungen. Trotzdem machen es die Läden uns Verbraucher:innen nicht immer leicht: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht geschult, es gibt keine ausgewiesene Ablegestelle für die Altgeräte oder die Marktleitung behauptet, der Laden sei von der Regelung ausgenommen.
Ein solcher Fall ist gerade wieder vor Gericht gelandet: Nach den Discountern Lidl und Aldi Süd hat auch Aldi Nord einem Urteil zufolge Defizite bei einer gesetzlichen Rücknahmepflicht von Elektroschrott. Ein Mitarbeiter der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatte im vergangenen Jahr vergeblich versucht, in einer Aldi-Nord-Filiale in NRW testweise drei Elektro-Kleingeräte zurückzugeben. Der Discounter hätte diese Geräte annehmen müssen, tat dies aber nicht. Eine Aldi-Mitarbeiterin hatte laut eigener Aussage keine Kenntnis von der Vorschrift. Die DUH hatte daraufhin geklagt. Aldi Nord droht nun bei weiteren Versäumnissen ein hohes Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Lassen wir uns also nicht beunruhigen - ein großer Edeka oder Rewe hat bestimmt die 800 qm, kleine Kiezsupermärkte eher nicht.
Gibt es keine Sammelstelle für den Elektroschrott können die Teile immer noch - am besten mit Rücksprache des Personals - dort abgelegt werden, wo auch anderer Müll, etwa Altbatterien, gesammelt wird.
Und bestenfalls weist ein neues Logo (siehe oben links) auf die Rückgabemöglichkeit hin. So soll sichergestellt werden, dass der Handel der Bevölkerung diese Möglichkeiten auch nahebringt und Sammelstellen einheitlich gekennzeichnet werden.
Bringen wir also die alte Elektro-Zahnbürste in Zukunft mit zum Einkauf - ein Ausflug zum Wertstoffhof ist nicht mehr nötig.
Beitrag von DB mit Material des BMUV und von DPA, 23.07.2024.