Ein blauer Trolley wird gezogen (IMAGO/HMB-Media/Joaquim Ferreira)
Bild: IMAGO/HMB-Media/Joaquim Ferreira

Recht | Beitrag | Lesedauer etwa 4 Minuten - Reiserücktrittsversicherung & Co.: Geld statt Erholung

Wer eine Reise plant, sichert sich bestenfalls gut ab. Diese Tipps helfen beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und Reisekrankenversicherung.

Die einen steigen in den Flieger, die anderen in das Auto gen Sonne - es ist Urlaubszeit. Aber auch, wenn scheinbar alles bis ins letzte Detail durchgeplant ist, gibt es noch genug Dinge, die einem Last Minute die Reise vermasseln können. Gute Reiseversicherungen, etwa eine Reiserücktrittsversicherung, sind deshalb ratsam. Das Angebot ist groß - wo bekommt man im Fall der Fälle am meisten fürs Geld?

Reisekrankenversicherung

Eine Reisekrankenversicherung - auch bekannt als Auslandskrankenversicherung - ist ein absolutes Muss - auch für diejenigen, die nur ins EU-Ausland reisen. Zwar kann hier auch die deutsche Versichertenkarte gezückt werden, allerdings übernimmt die Krankenkasse nur die Leistungen, die einem gesetzliche Versicherten im Reiseland zustehen. Und das können unter Umständen weniger Leistungen als in Deutschland sein.
 
Das sollte die Reisekrankenversicherung laut Siftung Warentest bieten: Sie sollte ohne Selbstbeteiligung sein sowie medizinisch notwendige und medizinisch sinnvolle Rücktransporte beinhalten. Und sollte man an einer chronischen Erkrankung leiden: Einmal überprüfen, welche Leistungen hierfür von der Reisekrankenversicherung übernommen werden.

Reiserücktrittsversicherung

Nicht nur vor der Reise, auch während der Reise kann es zu unerwarteten Krankheiten oder Unfällen kommen. Daher lohnt sich die Reiserücktrittsversicherung in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung. Stiftung Warentest empfiehlt solche Reiseversicherungen besonders für Familien mit kleinen Kindern und Senioren. Denn hier macht einem die Gesundheit am ehesten doch einen Strich durch die Urlaubsrechnung. Aber auch sehr teure und weit im voraus geplante Reisen sollten laut Stiftung Warentest abgesichert werden.
 
In welchen Fällen die Versicherung greift, steht im Kleingedruckten. Schwere Krankheit, Unfälle, Tod, Komplikationen einer Schwangerschaft, Jobverlust oder -wechsel - das sind alles Standards, die in der Regel von den Reiserücktritssversicherungen angeboten werden. Kein Geld gibt's von den Versicherungen meist, wenn Sie die Reise wegen einer Reisewarnung absagen. Hier bleiben Sie auf den Stornierungskosten sitzen.

Nicht überstürzt abschließen

Häufig kann man direkt bei der Buchung einer Reise die Reiserücktrittsversicherung oder Reisekrankenversicherung abschließen. Davon rät Stiftung Warentest ab. Das ist zum einen meistens nicht nötig, da die Versicherung bis 30 Tage vor Abreise abgeschlossen werden kann. Zum anderen verstecken sich in diesen Angeboten gerne hohe Eigenbeteiligungen.
 
Machen Sie sich also in Ruhe auf die Suche nach einem für Sie passenden Angebot und prüfen die Bedingungen vor Abschluss genau! Bei dem Vergleichsportal Check24 beispielsweise finden Verbraucher:innen mithilfe von Filtern Versicherungen, die eine Erkrankung, Reisewarnung und Quarantäne absichern. Bei besonders teuren Reisen oder mehreren Reisen im Jahr empfiehlt sich außerdem ein Jahresvertrag. Diese sind meist günstiger, besonders für Familien.

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Vorsicht bei Reiseversicherungs-Paketen

Ebenfalls aufpassen sollten wir Verbraucher:innen bei Reiseversicherungs-Paketen. Hier zahlt man für Versicherungen mit, die man gar nicht braucht. Ulrike Schulz von Stiftung Warentest erläutert gegenüber dem rbb: "Für das Reisegepäck haften die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter. Falls mal ins Hotel eingebrochen wird, ist das ein Fall für die Hausratsversicherung. Eine Reisehaftpflichtversicherung braucht man nicht, weil die Privathaftpflichtversicherung in der Regel weltweit leistet. Das Gleiche gilt für die Reiseunfallversicherung."

Keine Reise, keine Prämie

Übrigens: Auch bei Reiseversicherungen besteht Anspruch auf Rückerstattung, wenn diese noch nicht gewirkt haben. Das heißt, wenn Sie von Ihrer Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen mussten, aber auch noch eine Reisekranken- und Gepäckversicherung mitgebucht hatten, können Sie für letztere die Prämie zurückfordern. Denn laut der Verbraucherzentrale Brandenburg fällt dann das versicherte Risiko weg - die entsprechenden Versicherungen können Sie vor nichts mehr schützen. Aber: Dieses Recht auf Rückerstattung gilt nicht für Jahresverträge, sondern nur für Versicherungen, die für eine spezielle Reise abgeschlossen wurden. Das betrifft in der Regel Pauschalreisen.

Der Schein trügt?

Am besten schauen Verbraucher und Verbraucherinnen genau auf ihren Versicherungsschein, auf diesem sind alle abgeschlossenen Versicherungen erkenntlich, wenn auch oft nicht nach Prämien aufgeschlüsselt.
 
Gibt es Probleme mit der - zumindest anteiligen - Rückerstattung der Prämien seitens Versicherer oder Reisebüro, so hilft die Verbraucherzentrale weiter. Es gilt: Nicht abwimmeln lassen. Wo es nichts zu versichern gab, entstehen auch keine Kosten.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT, 22.05.2024.