Recht | Beitrag | Lesedauer etwa 3 Minuten - Darf ich das: auf dem Wasser?
Ausflüge auf dem Wasser gehen in Berlin und Brandenburg auch ohne Sportbootführerschein. Diese Schifffahrtsregeln sollte man aber kennen.
Eine leichte Brise, eine Handbreit Wasser unterm Kiel. Das klingt an heißen Sommertagen sehr verlockend, oder? In Brandenburg und Berlin gibt es zum Glück genug Wasser und Bootsverleihe, um seinen Tag entspannt auf dem See oder einem der Flüsse zu verbringen. Dabei wird gerne vergessen, dass es auch auf dem Wasser Verkehrsregeln gibt, an die sich alle halten müssen. Wir zeigen, worauf in Berlin und Brandenburg geachtet werden sollte, damit der Tag auf dem See reibungslos abläuft.
Mit oder ohne Führerschein?
Wer einen Bootsaufsflug plant, braucht in den meisten Fällen keinen Sportbootführerschein. In Berlin und Brandenburg dürfen Boote mit Verbrennungsmotor bis 15 PS beziehungsweise 7,5 Kilowatt bei Elektroantrieb ohne Führerschein gefahren werden. Gleiches gilt für größere Charterboote nach einer Einweisung. Für alles über 15 PS wird ein Sportbootführerschein benötigt.
Egal wie man zu Wasser unterwegs ist, die Verkehrsschifffahrt - dazu gehören unter anderem Ausflugsdampfer, Fähren, Binnenschiffe, Einsatzschiffe der Polizei - haben immer Vorfahrt.
Bier und Ahoi?
Auf dem Boot gelten die gleichen Promillegrenzen wie im Straßenverkehr - ab 0,5 Promille ist es eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille macht man sich wegen Trunkenheit im Schiffsverkehr strafbar. Wer allerdings unter Alkoholeinfluss in einen Unfall verwickelt ist, muss schon mit 0,3 Promille Alkohol im Blut mit einem Strafverfahren wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs rechnen. So oder so vertragen sich Sonne und Alkohol nicht besonders gut...
Schilderwald
Auch auf Wasserstraßen gibt es Verkehrszeichen. Sie zeigen an, ob man beispielsweise mit einem Sportboot auf einem Kanal oder ähnlichem weiterfahren darf oder nicht. Oder wo man mit dem Kanu anhalten und aussteigen darf. Wer die Aufmerksamkeit der Wasserschutzpolizei nicht auf sich ziehen möchte, guckt vor dem Ausflug mit dem Paddelboot in diese Übersicht der Wasserschutzpolizei Berlin - hier sind die wichtigsten Schifffahrtszeichen (pdf der Wasserschutzpolizei Berlin).
Lieber gemütlich statt zu schnell
Wer zu schnell auf dem Wasser unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Denn auch hier gibt es Geschwindigkeitsbegrenzungen. In Brandenburg gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h, für Kleinfahrzeuge (unter 20 m Länge) sind es 15 km/h und in der Uferrandzone generell 7 km/h (Landesschifffahrtsverordnung, kurz: LSchiffV). Ein Verstoß kann bis zu 1.500 Euro kosten. Wer sich jetzt fragt, wie das festgestellt wird: Auch auf dem Wasser wird geblitzt. Dann doch lieber in Ruhe über den See schippern. Wenn Sie ein Motorboot mieten, fragen Sie am besten direkt beim Verleih, welche Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den dortigen Gewässern gelten.
Bedingung von Schleusen
Ab durch die Schleuse - das kann es bei einem längerer Ausflug mit dem Boot in Brandenburg schnell heißen. Im Land gibt es eine Reihe von sogenannten Selbstbedienungsschleusen. Zwar stehen dort Schilder, auf denen der Betrieb erklärt wird, jedoch schadet es nie, sich vorzubereiten. In der Broschüre "Informationen für Freizeitkapitäne" (pdf) des Landes Brandenburgs finden sich diese und weitere Erläuterung zur Binnenschifffahrt für Hobbykapitäne.
Berliner Besonderheiten
Für die Berliner Gewässer gelten ein paar Sonderregeln. Auf der Spree darf man zwischen der Oberbaumbrücke und dem Kanzleramtssteg nicht mit Kleinfahrzeugen fahren, die weniger als 15 PS haben - das aufblasbare Ruderboot darf hier also nicht lang.
Der Landwehrkanal ist bei Wassersportler:innen in Berlin ebenfalls beliebt. Aber Achtung: Der Kanal ist eine Einbahnstraße stromabwärts - hier geht's nur von Kreuzberg in Richtung Charlottenburg. Ausnahme: Das Boot kommt ohne Motor oder mit maximal fünf PS aus. So oder so sind hier nur maximal 6 km/h Höchstgeschwindigkeit erlaubt. Bei der Wasserschutzpolizei Berlin können Sie noch weitere Sonderbestimmungen nachlesen.
Stand-up Paddling
Stand-up Paddling Boards, kurz SUPs, gelten laut der Binnenschifffahrtsordnung als Kleinfahrzeuge. Das heißt, als SUP-Fahrer:in muss man sich ebenso an die Verkehrsregeln halten, wie alle anderen Wassserfahrzeuge ohne Motor beziehungsweise unter 15 PS.
Ein Beitrag von Katharina Pencz, 13.05.2024.