Fr 18.02.2022 | Beitrag | Lesedauer etwa 6 Minuten - Gesetzliche Rente: Freiwillig steigern und sparen

Ruhestand zusätzlich absichern und dabei Steuern sparen

Bei all den steigenden Preisen endlich auch mal positive Neuigkeiten: Für alle, die ihre spätere Rente aufstocken wollen, ist 2022 ein gutes Jahr! Der Grund dafür ist einfach: Das Durchschnittsgehalt ist durch die Corona-Pandemie nicht wie sonst immer angestiegen, sondern gesunken. Für den sogenannten Rentenpunkt müssen deshalb rund 500 Euro weniger bezahlt werden als noch 2021. Stiftung Warentest hat ermittelt, für wen zusätzliche Beträge überhaupt in Frage kommen und wer dabei noch richtig Steuern sparen kann.

Privat oder gesetzlich vorsorgen

Zunächst einmal: Altersvorsorge kann privat oder über die gesetzliche Rentenversicherung erfolgen. Vor- und Nachteile gibt es bei beiden Varianten, das kommt immer auf die persönliche Situation an und sollte von jedem Einzelnen im Vorfeld geprüft werden. Stiftung Warentest hat an sieben unterschiedlichen Beispielen durchgerechnet, für wen es sich jetzt in welchem Lebensabschnitt lohnt, freiwillig Beiträge oder Nachzahlungen zu leisten, um die Rente zu erhöhen. SUPER.MARKT hat dazu mit Katharina Henrich, Redakteurin von Finanztest für Altersvorsorge, gesprochen.

SUPER.MARKT: Für wen lohnt es sich jetzt, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen? Gibt es Empfehlungen?
 
Katharina Henrich: Die gesetzliche Rente sichert vor allem den Ruhestand von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab. Was viele nicht wissen: Auch Selbstständige, Freiberufler, Beamte oder Hausfrauen und -männer oder Frührentner können freiwillig über sie vorsorgen. Dieses Jahr lohnt sich das besonders. Für die Einzahlungen bekommt man mehr Rente als letztes Jahr. Für ein Investment in die gesetzliche Rentenversicherung sprechen auch die teils hohen Steuervorteile. Je nach Einkommen und Beruf übernimmt der Staat so schnell 30 oder 40 Prozent der Einzahlung.

SUPER.MARKT: Angestellte sind ja automatisch in der Rentenversicherung versichert. Können sie noch zusätzlich einzahlen, um ihre Rente zu erhöhen?
 
Katharina Henrich: Bis zu ihrem 45. Geburtstag können Angestellte unter Umständen für Schul- oder Studienzeiten nachzahlen. Angestellte 50+ können sogenannte Ausgleichzahlungen leisten. Die sind eigentlich dafür gedacht, Rentenabschläge bei einem vorzeitigen Rentenstart auszugleichen. Versicherte können sie aber auch nutzen, um ihre reguläre Altersrente zu erhöhen. Voraussetzung ist: Sie kommen vor ihrem regulären Rentenstart auf 35 Versicherungsjahre.

SUPER.MARKT: Wie viel können beispielsweise Angestellte 50+ einzahlen?
 
Katharina Henrich: Wie hoch eine Ausgleichzahlung höchstens sein darf, rechnet die gesetzliche Rentenversicherung individuell aus. Das hängt unter anderem vom eigenen Einkommen ab. Es können aber schnell mehrere 10.000 Euro sein. Wer zum Beispiel viel gespart oder geerbt hat und sich mit einem Teil des Geldes eine lebenslange Zahlung sichern möchte, könnte die Ausgleichszahlungen dafür nutzen. 10.000 Euro Einzahlung würde die Rente derzeit um rund 47 Euro brutto im Monat erhöhen. Das ist im Vergleich zu den garantierten Renten privater Rentenversicherer nicht schlecht. Auch wenn private Produkte und die gesetzliche Rente nicht 1:1 vergleichbar sind.

SUPER.MARKT: Was passiert, wenn ich früher sterbe?
 
Katharina Henrich: Dann bekommen Ehe- oder Lebenspartner eine Witwen- oder Witwerrente. Man muss sich aber klar darüber sein: Bei allen Renten hängt die Rendite stark von der Lebensdauer ab. Für Menschen, die etwa aufgrund einer Erkrankung, nicht davon ausgehen, besonders alt zu werden, könnten andere Vorsorgemöglichkeiten besser geeignet sein. Auch wer im Alter Zugriff auf das Gesamtkapital haben möchte oder das Geld vererben möchte, sollte nicht in die gesetzliche Rente einzahlen.

SUPER.MARKT: Wenn ich mich dafür entscheide: Wie muss ich vorgehen? Wie schnell muss ich handeln, gibt es bestimmte Fristen, die beachtet werden müssen?
 
Katharina Henrich: Zusätzliche Einzahlungen müssen immer bei der Rentenversicherung beantragt werden. Freiwillige Beiträge, wie sie zum Beispiel Selbstständige zahlen, überweisen Einzahlende in der Regel monatlich. Sie können 2022 zwischen 83,70 Euro und 1311,30 Euro einzahlen. Bis Ende März 2022 können sie aber noch für das komplette Jahr 2021 nachzahlen.
 
Wie Ausgleichszahlungen für Angestellte ab 50 ausfallen, rechnet die Rentenkasse nach dem Antrag individuell aus. Angestellte haben dann drei Monate Zeit, die Summe ganz oder teilweise zu den aktuellen Bedingungen zu überweisen. Danach müssen sie erneut einen Antrag stellen.
 
Wichtig: Nicht vergessen, freiwillige Beiträge und Ausgleichszahlungen als Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend zu machen.
 
SUPER.MARKT: Vielen Dank, Frau Henrich.