Do 06.10.2022 | Beitrag | Lesedauer etwa 3 Minuten - Wohnungssuche: Schufa ist Standard, oder doch nicht?
Wohnungssuche ist kein Spaß - oft hunderte Bewerber:innen, undurchsichtige Auswahlverfahren und zig Dokumente, die verlangt werden. U.a. auch die Schufa-Auskunft - doch ist das rechtens?
Wer schon mal eine Wohnung gesucht hat, kennt das: Es werden unzählige Dokumente und Nachweise verlangt, vom Einkommen über Bürgen, bis hin zur Schufa. Ach, Sie haben das falsche Sternzeichen? Nein, dann geht das nicht. Übertreibungen beiseite: Vermieter:innen und Makler:innen scheinen jegliche Auskünfte verlangen zu dürfen. Denn was viele Verbraucher:innen nicht wissen: Die Schufa-Auskunft muss nur der- oder diejenige erbringen, der oder die bereits einen Mietvertrag vorliegen hat. Immoscout24 - Deutschlands größtes Wohnungsportal - nutzt das aus und macht zusammen mit der Schufa ordentlich Geld. Das haben nun Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung ergeben.
Wohnung finden ohne Schufa? (Un)möglich!
"Wenn du dich für ein Haus oder eine Wohnung interessierst, solltest du dieses Dokument so früh wie möglich im Bewerbungsprozess vorlegen. Am besten bereits beim oder vorm Besichtigungstermin", heißt es in einem Video auf dem Wohnungsportal Immoscout24. Dieses Dokument ist die Schufa-Auskunft. Praktischerweise lässt sich diese direkt bestellen - für knapp 30 Euro. Sicherheit und Vertrauen würde das bieten, dabei wird genau dieses hier von Immoscout missbraucht. Denn was viele Wohnungssuchende nicht wissen: Die Schufa-Auskunft muss nur vorzeigen, wer bereits einen Mietvertrag vorliegen hat., alles andere ist illegal.
"Erst wenn sich dann für eine bestimmte Person entschieden wird vermieterseitig, dann dürfen auch Angaben dazu abgefragt werden, welche Einkommen vorhanden sind und ob die Bonität besteht, um die Wohnungen sich leisten zu können", erklärt Philipp Stroh von der Berliner Datenschutzbehörde gegenüber tagesschau.de.
Schufa im Abo
Für schlappe 60 Euro aufwärts gibt's die Schufa-Auskunft bei Immoscout24 sogar im Abo. "Geschäftemacherei mit der Wohnungsnot", urteilt der Hamburger Mieterverein. Das sieht auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) so und geht, nachdem nun die Recherchen der Kolleg:innen veröffentlicht wurden, gegen das Vorgehen vor. Vorwurf: Irreführung.
"Deswegen haben wir die Werbeaussage, die sich darauf bezieht, von Immoscout mit einer Abmahnung angegriffen", sagt Verbraucherjurist Heiko Dünkel. "Und wir wollen jetzt, dass Immoscout sich verpflichtet, diese Werbeaussage künftig nicht mehr zu verwenden."
Alles für den Wohnungsmarkt
Immoscout24 ist sich keiner Schuld bewusst. Man wolle einen "sinnvollen, stabilen Wohnungsmarkt zu schaffen", heißt es gegenüber der Tagesschau. Auch bei der Schufa haben die Kolleg:innen nachgefragt. "Die werblichen Aussagen liegen im Verantwortungsbereich unserer Kooperationspartner", teilt die Schufa schriftlich mit.