Ein Knöllchen in Italien (Quelle: IMAGO/Action Pictures)
Bild: IMAGO/Action Pictures

Mobilität | Beitrag | Lesedauer etwa 3 Minuten - Strafzettel: ärgerliches Urlaubs-Souvenir

Lässt sich das Auslands-Knöllchen vielleicht einfach wegignorieren? Lieber nicht - denn das kann teuer werden. Das gilt erst recht für Privatforderungen von Inkasso-Büros.

Sollten Sie einmal einen Strafzettel aus dem Ausland bekommen und sich denken, Wer verfolgt so eine Lappalie schon bis nach Deutschland?, dann schieben Sie diesen Gedanken am besten ganz weit weg. Denn: In den allermeisten Fällen kann man sich sehr sicher sein, dass die entsprechenden Ordnungsbehörden das Ganze bis zu Ihnen nach Hause verfolgen werden - und auf der Zahlung des Bußgelds bestehen.
 
Doch solche Zahlungen "können hoch ausfallen und sollten ernst genommen werden", warnt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ). Und auch wenn Sie sich die Bußgeldzahlung durch schiere Unkenntnis eingehandelt haben - was in den meisten Fällen so ist - ist ein Einspruch aber "für gewöhnlich aussichtslos", so das EVZ.
 
Liegt ein EU-Bußgeld über 70 Euro, wird es eingetrieben, fassen die europäischen Verbraucherschützer.innen zusammen. Dazu dürften ausländische Behörden vom Bundesamt für Justiz (BfJ) die Vollstreckung eines Bußgeldbescheids für Deutschland fordern.

Sonderfall Inkasso-Schreiben

Arbeiten die ausländischen Behörden in Deutschland mit dem BfJ zusammen und das Bundesjustizamt vollstreckt den Bescheid, bleibt das eingetriebene Bußgeld laut innereuropäischen Regelungen in Deutschland. Weil manche Länder das vermeiden wollen, und auch weil es einfacher ist, arbeiten sie zuerst mit privaten Inkassounternehmen zusammen, die EU-weit Bußgeldbescheide zustellen. Erschrecken Sie sich also nicht, dies ist ein relativ weit verbreiteter Vorgang.
 
Die Unterstützung des BfJ bei der Vollstreckung kann in diesen Fällen nicht in Anspruch genommen werden. Wird nicht "freiwillig" gezahlt, kann die ausländische Behörde im Nachgang ja immer noch einen Vollstreckungsantrag beim BfJ stellen. In diesem Fall könnten für Sie weitere Gebühren anfallen, so das EVZ.
 
Jetzt gibt es aber noch einen Sonderfall des Sonderfalls: Denn Knöllchen für Parksünderinnen oder Mautpreller sind in vielen EU-Staaten keine klassischen Bußgelder, es handelt sich vielmehr um private Forderungen, etwa von Straßenbetriebsgesellschaften. Hier wird bei Missachtung also kein Bußgeld gefordert, sondern eine Vertragsstrafe. Leider ist nicht immer klar ersichtlich, ob es sich um ein Bußgeld oder eine private Forderung handelt.
 
Prüfen Sie also: Ist es ein Bußgeld oder eine Privatforderung? In zweitem Fall: Liegt die Höhe der Inkassogebühren im Rahmen des Zulässigen? Die Kosten für die Ermittlung des Halters sind laut EVZ gesetzlich geregelt und liegen bei rund fünf Euro. Zusätzliche Mahngebühren sind zulässig, sobald Sie sich im Zahlungsverzug befinden. Heißt: Sie haben schon ein Anschreiben ignoriert. Es gibt Fälle, in denen der Zahlungsverzug früher eintritt, etwa wenn an einer Mautstation nicht gezahlt wurde - aber: Das Inkassounternehmen oder der Auftraggeber muss den Verzug darlegen.

Erste Regel: Nicht einfach wegwerfen

Haben Sie einen Bußgeldbescheid oder ein Inkassoschreiben aus dem Ausland erhalten, sollten Sie dieses nicht einfach wegwerfen, rät das EVZ. Setzen Sie sich damit auseinander und prüfen Sie vor allen Dingen den Inhalt. Wenn Sie zu dem genannten Zeitpunkt in dem Land mit dem Auto unterwegs gewesen sind, ist laut EVZ davon auszugehen, dass das Schreiben echt ist und kein Betrug.

Zweite Regel: Schlau machen

Wie also umgehen mit den unterschiedlichen Bußgeldbescheiden? Das hat das Europäische Verbaucherzentrum auf diesen Seiten für Sie zusammengefasst (bitte nach unten scrollen).
 
Vorsicht ist laut des EVZ unter anderem in Italien geboten, wo sich in vielen Innenstadtbereichen verkehrsberuhigte Zonen befinden, die nicht immer sofort sichtbar per Verkehrsschild in Landessprache gekennzeichnet sind. Wer keine Genehmigung dafür hat, zahlt 100 Euro pro Ein- und Ausfahrt. Außerdem gibt es gebührenpflichtige Autobahnabschnitte, die keine Mautschranken mehr haben.
 
Auch in London müssen zusätzlich zur City-Maut verschiedene Umweltzonen beachtet werden, bei denen Registrierung und Zahlung online erfolgen müssen. Kfz-Kennzeichen werden per Kamera erfasst. City-Mautgebühren fallen außerdem in den schwedischen Städten Stockholm und Göteborg an.

Ein Beitrag von DEM mit Material von AFP und EVZ, 04.05.2023.