Geld | Beitrag | Lesedauer etwa 3 Minuten - Sterbegeld: Wer braucht die Versicherung?
Wer eine Sterbegeld-Versicherung hat, sorgt gerne vor. Das ist löblich, aber nicht in allen Fällen sinnvoll. Stiftung Warentest hat die Infos.
Nichts ist so sicher, wie der Tod. Wissen wir alle, trotzdem sorgen nur die wenigsten von uns für alle Eventualitäten vor. Oder haben Sie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament und digitalen Nachlass schon geregelt? Eben nicht - aber die Sterbegeldversicherung, mit der sich für die eigene Bestattung sparen lässt, die ist wenigstens schon mal abgeschlossen, ha!
Jetzt die doofe Nachricht: Diese Versicherung ist gar nicht mal so sinnvoll. Laut Stiftung Warentest, die im aktuellen Heft verschiedene Policen von 31 Lebensversicherern und Sterbekassen vorstellt und testet, sind Sterbegeldversicherungen aus finanzieller Perspektive nur für wenige Menschen sinnvoll. Größtes Ärgernis: Erlebt die versicherte Person das Ende der Beitragszahlung, kommt es bei der Sterbegeldversicherung in der Regel zu einer Überzahlung - Versicherte zahlen mehr ein als sie bzw. ihre Angehörigen später ausgezahlt bekommen.
Wer zu den wenigen gehört, für den die Sterbegeldversicherung trotzdem sinnvoll ist, zeigt Stiftung Warentest.
Der Baum der Entscheidung
Laut Verbraucherzentralen lohnt sich eine Sterbegeldversicherung nur in zwei Fällen: "Entweder der Versicherungsnehmer stirbt nur wenige Jahre nach Abschluss der Versicherung. Oder man schließt die Versicherung in jungen Jahren ab." Dann sei allerdings der Abschluss einer Risikolebensversicherung die bessere Wahl. Bleibt Variante A: Die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer lebt bald ab.
Und da dies niemand vorhersehen kann, plagen wir uns alle dann eben doch mit der Frage, ob so eine Versicherung nicht sinnvoll wäre.
Also hat Stiftung Warentest es noch einmal anders aufgedröselt: Um herauszufinden, ob Sie eine Sterbegeldpolice benötigen, haben die Fachleute einen Entscheidungsbaum entwickelt - anhand von einfachen Fragen können Sie hier zu einem Pro oder einem Contra in Sachen Sterbegeld kommen.
Für alle, denen der Baum ein Pro gebracht hat, ist der Check von 31 Versicherungspolicen von Stiftung Warentest hilfreich. Hier werden die unterschiedlichen Policen der Anbieter verglichen, im Fokus der Tester:innen unter anderem: die Kosten pro Monat, die Flexibilität der Police, falls es einmal zu finanziellen Engpässen kommen sollte, oder die Nachhaltigkeit der Anlagen, die die Versicherer gewählt haben, um Ihre Versicherungsbeiträge am Kapitalmarkt anzulegen.
Die Tricks der Versicherer
Die Verbraucherzentralen warnen allerdings: Für Sterbegeldversicherungen seien of falsche Werbeversprechen zu hören, wie "Dieser Trick macht Beerdigungen kostenlos" oder dergleichen. Aber: "Sterbegeldversicherungen sind immer ein kostenintensives Produkt, da sie in der Regel mit saftigen Provision versehen sind. Der Vertrieb kassiert also kräftig mit", so die Expert:innen der Verbraucherzentrale Hamburg.
Zudem werde immer wieder für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung mit dem Argument geworben, dass diese pfändungssicher sei. "Das Geld aus einer Sterbegeldversicherung ist aber nur bis zu einer Auszahlungssumme von 3.579 Euro pfändungssicher", so die VZHH. Alles, was darüber hinausginge, könne gepfändet werden.
Alternativen zur Sterbegeldversicherung
Um für die eigene Bestattung Geld beiseite zu legen, braucht es in den allermeisten Fällen also keine Sterbegeldversicherung. Ein Tagesgeldkonto oder ein Sperrkonto seien aus rein finanziellen Gesichtspunkten meist attraktiver, um die benötigte Summe anzusparen, rechnen die Fachleute von Stiftung Warentest. vor. Denn dort würde in der Regel höher verzinst.
Eine weitere Möglichkeit ist laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ RLP) ein Bestattungsvorsorgevertrag bei einem Bestattungsunternehmen. Vorteil: Sie können schon zu Lebzeiten Einzelheiten zur Bestattung festlegen.
Wichtig zu wissen ist aber auch: Wer selber keine Spargroschen übrig hat, aber auch nicht die Verwandten mit den Kosten einer Bestattung belasten möchte, kann nicht unbedingt auf die Übernahme der Kosten durch die Kommune setzen - "das Sozialamt zahlt für eine Beerdigung nur, wenn Verpflichtete wie Kinder oder Eltern die Kosten nicht tragen können", so die VZ RLP.
Ein Beitrag von SUPER.MARKT mit Material von Stiftung Warentest und den Verbraucherzentralen, 18.01.2024.