"Kreditwürdig" steht auf Scabble-Spielsteinen, die auf Geldscheinen stehen (Quelle: imago images/Joko)
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Recht | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - Kreditscoring: neue Regeln für mehr Datenschutz

Die Schufa und andere Auskunfteien bewerten die Kreditwürdigkeit einzelner Verbraucher:innen mithilfe des Kreditscorings. Dafür gelten bald strengere Regeln.

Das sogenannte Kreditscoring, also die Art und Weise, wie Auskunfteien zu der Bewertung der Kreditwürdigkeit einer Person kommen, soll bald neuen rechtlichen Grundlagen folgen, die das Bundeskabinett am 7. Februar beschlossen hat.
 
Demnach sollen Auskunfteien einem Änderungsentwurf des Bundesdatenschutzgesetzes zufolge unter anderem keine biometrischen Daten, Gesundheitsdaten oder Informationen über die ethnische Herkunft mehr in automatisierte Bewertungen einfließen lassen dürfen. Das gleiche soll für Namen aus sozialen Netzwerken, die Anschrift und Informationen über Zahlungsein- und ausgänge von Bankkonten gelten. Diese Daten dürfen bei der automatisierten Berechnung der Zahlungsfähigkeit einer Person keine Rolle mehr spielen.

Automatisierte Entscheidungen unzulässig

Hintergrund der Neuregelungen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Dezember, siehe Verlinkung im roten Infokasten. Dieses Urteil hatte die Nutzung des Schufa-Werts insofern eingegrenzt, als dass bei der Entscheidung über einen Kredit dieser Wert nicht maßgeblich sein dürfe. Denn wenn allein ein Algorithmus den Ausschlag gäbe, handle es sich um eine verbotene automatisierte Entscheidung, so der EuGH.
 
Laut europäischer Datenschutzgrundverordnung dürfen EU-Mitgliedsstaaten eigene rechtliche Grundlagen für die Scoring-Regeln schaffen. Davon macht die Bundesregierung nun Gebrauch.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT mit Material von AFP, 07.02.2024.