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Recht | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - Stromanbieter: Geld zurück dank außergerichtlicher Einigung

Bei der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale gegen Primastrom und Voxenenergie kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung - zu Gunsten der Kunden.

Geld zurück. Hört man gerne! Gibt es jetzt - für viele (ehemalige) Kund:innen von Primastrom und Voxenergie. Die Unternehmen zahlen das Geld für Preiserhöhungen zurück, nachdem sie sich im Zuge einer vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengten Musterfeststellungsklage jetzt mit den Verbraucherschützenden außergerichtlich geeinigt haben.
 
Die Unternehmen verpflichteten sich laut vzbv, für die rund 1.600 an Musterfeststellungsklagen beteiligten Verbraucherinnen und Verbraucher Preiserhöhungen zurückzunehmen und etwaige Guthaben in voller Höhe zu erstatten. Der vzbv zog daraufhin seine Klage gegen unzulässige Preiserhöhungen vor dem Berliner Kammergericht zurück.

5.500 Euro Rückerstattung - *freu*

Der vzbv ist zufrieden mit der außergerichtlichen Einigung: "Durch die Vergleiche ist ein für Verbraucher:innen gutes Ergebnis erzielt worden. Eine lange gerichtliche Auseinandersetzung konnte hier vermieden werden", erklärte vzbv-Vorständin Ramona Pop. Kund:innen erhalten laut dem Verband "in diesen Tagen" ihre Rückerstattungen. Teilweise seien das Summen in vierstelliger Höhe, in einem Fall soll ein Verbraucher 5.500 Euro zurückerhalten.

Gaspreis mal eben verneunfacht

Laut vzbv sollen die beiden Anbieter insbesondere ab 2021 die Strompreise mehr als verdreifacht und die Gaspreise teils verneunfacht haben. Im Oktober 2022 hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen dann zwei Musterfeststellungsklagen wegen unzulässiger Preiserhöhungen eingereicht. Laut den Verbraucherschützer:innen wurden sie damals tätig, nachdem sie hunderte Beschwerden erhalten hatten.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT mit Material von AFP, 18.03.2024.