Ein Gaszähler in einem Wohnhaus (Quelle: IMAGO / Ulrich Wagner)
Bild: IMAGO / Ulrich Wagner

Haushalt | Beitrag | Lesedauer etwa 3 Minuten - Gas und Fernwärme: wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer

Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme läuft Ende März aus. So schützt man sich vor zu hohen Abschlagszahlungen.

Eigentlich sollte die Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme schon zum 29. Februar 2024 auslaufen. Doch weil das Wachstumschancengesetz damals noch im Vermittlungsausschuss des Bundesrats festhing, galt für den März noch die günstigere Mehrwertsteuer von 7 Prozent. Nun wurde das Wachstumschancengesetz aber beschlossen und ab 1. April müssen Gas- und Fernwärmekund:innen wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlen.

Mehrkosten drohen

Doch nicht nur die höhere Mehrwertsteuer könnte sich in den Abschlägen bemerkbar machen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) warnt vor "drohenden Mehrkosten über die Steuererhöhung hinaus". Das Problem: Anbieter dürfen in der Jahresabrechnung den Verbrauch in den Zeiträumen mit den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen schätzen - wenn sie keine konkreten Ablesewerte haben. Daher rät die VZB Verbraucher:innen am 31. März die Zählerstände abzulesen und an den jeweiligen Anbieter zu melden. "Setzen Unternehmen aufgrund einer fehlerhaften Schätzung den nun erhöhten Steuersatz auf einen zu großen Teil des Jahresverbrauches an, drohen unnötige Mehrkosten", erklärt Rico Dulinski, Energierechtsexperte der VZB.
 
Durch die Übermittlung der Zählerstände könne stattdessen der tatsächliche Verbrauch bei der späteren Abrechnung den richtigen Zeiträumen und dementsprechend den richtigen Mehrwertsteuersätzen zugeordnet werden.

Hintergrund

Nachdem die Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 stark gestiegen waren, hatte die Bundesregierung eine Senkung der Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme zum 1. Oktober 2022 beschlossen - von 19 auf 7 Prozent. Diese Senkung war jedoch von Anfang an als befristete Maßnahme geplant.

Mehrwertsteuererhöhung kein Grund für Kündigung

Zwar ist die Anhebung der Mehrwertsteuer allein kein Kündigungsgrund, dennoch empfiehlt die VZB die Steuererhöhung zum Anlass zu nehmen und die Versorgerverträge zu überprüfen. "Was zahle ich aktuell für meine Gasversorgung? Welche Kündigungsmöglichkeiten und -fristen habe ich? Das sind die Fragen, die man sich hier stellen kann", sagt Dulinski. Sollte der Versorger aber bereits eine weitere Preiserhöhung angekündigt haben, steht einem allerdings ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
 
Der durchschnittliche Gaspreis für Haushalte liegt den Berechnungen des Vergleichsportals Verivox zufolge derzeit bei 9,8 Cent pro Kilowattstunde. Mit dem höheren Mehrwertsteuersatz sind es dann 10,9 Cent. Kundinnen und Kunden sollten "frühzeitig ihren Vertrag prüfen und sich um einen möglichst günstigen Tarif kümmern", riet Verivox. Die Grundversorgung sei dabei verglichen mit den günstigen Gastarifen "derzeit im Schnitt doppelt so teuer".
 
Nach Berechnungen des Portals Check24 kommen auf eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden Mehrkosten von 173 Euro zu - im laufenden Jahr 2024. Ein Single mit einem Verbrauch von 5.000 Kilowattstunden müsse 52 Euro mehr zahlen, die Neukundenpreise bei Gas lägen wieder auf dem Niveau von vor der Krise.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT, 25.03.2024, ergänzt am 27.03.2024 mit Material von AFP und DPA.