Strom-Grafitti (Quelle: imago images/Steinach)
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Recht | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - Warnung: Neuvertrag getarnt als Preissenkung

Die Verbraucherzentrale warnt derzeit vor Schreiben von Primastrom, Nowenergy und Voxenergie. Diese seien irreführend - und im Grunde Neuverträge.

Es liest sich so schön: "Preissenkung". Wer würde da nicht neugierig werden, vor allem, wenn es um den eigenen Stromvertrag geht? Da ist doch jeder gesparte Cent willkommen.
 
Wer allerdings aktuell Schreiben der Firmen Primastrom, Voxenergie und Nowenergy in den Händen hält und dort das Wort "Preissenkung" liest, der sollte sich nicht zu früh freuen. Die Verbraucherzentrale Berlin (VZB) warnt am 5. März, dies seien "irreführende Werbeschreiben" der Energieanbieter.
 
Seit Ende 2023 wenden sich Kund:innen der drei Energieanbieter laut Angaben der VZB vermehrt an die Verbraucherzentrale, um sich wegen der Werbeschreiben zu beschweren. Hier sehen Sie das Bild eines solchen Anschreibens.

Preissenkung mit Haken

Die drei Energieanbieter verschicken also Schreiben an ihre Kundinnen und Kunden, in denen eine Preissenkung beworben wird. Schon die Betreffzeile des Schreibens erwecke den Eindruck, die Kund:innen müssten nur ein Formular ausfüllen, um ihre Kosten zu senken, so die VZB.
 
Konkret heißt es da zum Beispiel: "Erfreuliche Nachrichten: Preissenkung. Zur Einrichtung bitte das Formular auf der Folgeseite ausgefüllt zurücksenden!" Dass es sich dabei um einen neuen Vertrag handele, sei aufgrund der Formulierung nicht auf den ersten Blick ersichtlich, kritisieren die Verbraucherschützenden.
 
Tatsächlich seien die beworbenen Preise oft etwas günstiger als im laufenden Vertrag - doch sie lägen immer noch mehr als doppelt so hoch wie der derzeitige Marktdurchschnitt, so die Beobachtungen der VZB. Hinzu komme, dass selbst diese sehr hohen Preise nur für drei Monate garantiert würden - anschließend könnten sie sogar noch steigen.
 
Hasibe Dündar, Energierechtsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: "Diese Schreiben von Primastrom, Voxenergie und Nowenergy sind sehr irreführend. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten klar erkennen können, dass es sich hier um einen Neuvertrag handelt. Manche unterschreiben und bereuen es hinterher, weil sie erst dann verstehen, was sie da unterzeichnet haben." Das habe zum Teil noch weitere Folgen, so Dündar: "Wenn es zum Beispiel im Altvertrag eine unzulässige Preiserhöhung gab, besteht die Gefahr, dass man nach Abschluss des Neuvertrags nicht mehr dagegen vorgehen kann."

Marktpreise in den Blick nehmen, um sich nicht blenden zu lassen

Sollten Sie solch ein Schreiben bekommen haben, rät die Verbraucherzentrale Berlin dringend dazu, dieses Formular nicht zu unterschreiben. Falls Sie es schon unterschrieben und zurückgesandt haben, prüfen Sie, ob sie noch widerrufen können. Das geht zum Beispiel mit Hilfe der Beratung einer Verbraucherzentrale. Auch wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Altvertrag unzulässige Preiserhöhungen vorgenommen wurden, können Sie sich dort rechtlich beraten lassen.
 
Und ein Anbieterwechsel ist jetzt vielleicht wirklich eine gute Idee! Immerhin ist der Energiemarkt in Bewegung - für viele Verbraucherinnen und Verbraucher kann es sich laut VZB lohnen, ihren Strom- und Gasanbieter zu wechseln. Neuverträge für Strombelieferung könnten aktuell zu Arbeitspreisen von unter 30 Cent/kWh abgeschlossen werden.
 
Gibt Ihr Vertrag denn einen baldigen Anbieterwechsel her? Dann gilt es, die aktuellen Marktpreise in den Blick zu nehmen. Eine gründliche Recherche kann später echte Ersparnisse bringen.
 
Wie der Wechsel genau funktioniert und auf welche Fallstricke man achten sollte, hat die Verbraucherzentrale Berlin in diesem übersichtlichen Dossier zusammengefasst.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT, 05.03.2024.