
Essen & Trinken | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - Limonade: jetzt auch mit weniger Zucker
Wie viel Zucker braucht eine waschechte Limonade? Sieben Prozent oder mehr hieß es bislang. Damit ist nun Schluss. Es geht auch anders, beweist Hersteller Lemonaid.
Der Getränkehersteller Lemonaid sollte seine Limonade nicht mehr als solche verkaufen, weil zu wenig Zucker enthalten war. Nach mehr als fünf Jahren gibt es für die Firma nun eine gute Nachricht.
Strenge Vorgaben für echte Limonade
Eine Limonade ist eine Limonade - ist eine Limonade? Bisher war es so: Nur Limonaden, die sieben Prozent Zucker oder mehr enthielten, durften sich Limonade nennen. Das ist nun passé: Künftig dürfen Limonaden sich auch mit weniger als sieben Prozent Zucker Limonaden nennen. Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat die bisherige Regelung gekippt und seine Leitsätze für Erfrischungsgetränke abgeschwächt. Limonaden müssen jetzt nur noch "Zutaten zur Erzielung eines süßen Geschmacks (z. B. Zuckerarten, Süßungsmittel)" enthalten, heißt es in einer Bekanntmachung des Bundesanzeigers. Wie viel, bleibt offen.
Wer macht diese Regeln?
Die Leitsätze, die im Lebensmittelbuch verankert sind, sind kein Gesetz. Sie sollen aber dafür sorgen, dass Hersteller von Lebensmitteln diese nicht als etwas anderes verkaufen, als sie sind. Die im Lebensmittelbuch festgelegten Mindest- und Höchstmengen von mehr als 2.000 Lebensmitteln sollen die Verbraucher:innen letztlich also schützen. Sie werden von einer Kommission erarbeitet, die annähernd paritätisch mit Verbraucherschützern, Wissenschaftlern, Lebensmittelkontrolleuren und Wirtschaftsvertretern besetzt ist. Akteure halten sich in der Regel an die Vorgaben.
Mahnbescheid wegen zu wenig Zucker
Ein fünf Jahre währender Streit ging der Änderung der Leitsätze voraus: Der Hamburger Getränkehersteller Lemonaid hatte seine Bio-Zitronen-Limonade mit lediglich sechs Prozent Zucker in den Vertrieb gebracht. Aus Sicht von Hamburger Lebensmittelkontrolleuren war dies nicht süß genug - deshalb sollte das Getränk nicht als Limonade verkauft werden. De Hersteller sollte sein Getränk entweder umbenennen, so das Bezirksamt Hamburg-Mitte in einem Mahnbescheid im Jahr 2019, oder mehr Zucker hineingeben. Dagegen wehrte sich das Unternehmen mit Unterstützung der Hamburger Gesundheitsbehörde, die schon damals erklärte: "Lebensmittel mit wenig Zucker sollten nicht bestraft werden, sondern der Normalfall sein." Während des Streits wurde die Limonade weiter verkauft.
Ein Beitrag von SUPER.MARKT mit Material von DPA, 28.05.2024.