Die FTI-Firmenzentrale in München (Quelle: IMAGO / Leonhard Simon)
Bild: IMAGO / Leonhard Simon

Recht | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - FTI: Wie geht es weiter nach der Pleite?

Nach der Insolvenz des Reiseveranstalters FTI arbeitet der vorläufige Insolvenzverwalter an Lösungen für Kunden. Für einige geplante Urlaubsreisen gibt es noch Hoffnung.

Gibt es noch Hoffnung, die geplante Reise anzutreten? Nach der Pleite des drittgrößten europäischen Reiseveranstalters hat die Unterstützung der etwa 60.000 Urlauberinnen und Urlauber, die aktuell mit FTI unterwegs sind, für den vorläufigen Insolvenzverwalter oberste Priorität. "Wir sind darum bemüht, dafür zu sorgen, dass die Reisenden ihren begonnenen Urlaub zu Ende führen und planmäßig und sicher nach Hause zurückreisen können", sagte Insolvenzexperte Axel Bierbach am 5. Juni.
 
Dieser Prozess laufe bisher sehr strukturiert und weitestgehend geordnet ab. Ansprechpartner des Unternehmens seien für die FTI-Kund:innen bei möglichen Problemen vor Ort erreichbar; FTI habe eine Hotline für Kundenanfragen eingerichtet.

Absage auch für viele weitere Reisen

FTI muss gebuchte Reisen mit einem Abreisetermin innerhalb der kommenden vier Wochen absagen. Seit Anfang der Woche werde geprüft, wie bereits gebuchte Reisen doch noch stattfinden könnten, teilte Insolvenzverwalter Axel Bierbach am 7. Juni mit. "Eine Lösung erscheint möglich, aber nicht in den nächsten Tagen." Daher müssten alle Reisen mit Abreisetermin bis einschließlich 05. Juli abgesagt werden.

Pauschalreisen sind abgesichert, Einzelleistungen nicht

Bierbach bestätigte, dass alle Kundenzahlungen der über FTI Touristik GmbH gebuchten Pauschalreisen durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert sind. Pauschalreise-Kundinnen und Kunden müssten nicht befürchten, durch die Insolvenz Geld zu verlieren. Auch etwaige Vorauszahlungen werde der DRSF erstatten, falls es nicht gelinge, diese Reisen durchzuführen. Der Anteil an Pauschalreise-Buchungen bei FTI beträgt den Angaben zufolge mehr als 90 Prozent.
 
Schwieriger ist die Lage für Urlauber und Urlauberinnen, die keine Pauschalreise, sondern nur ausschließlich Hotelleistungen über den Veranstalter gebucht haben. Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. FTI prüft nach eigenen Angaben aber, ob Betroffene ihre gebuchten Leistungen weiter in Anspruch nehmen können.

Probleme schon seit der Corona-Pandemie

FTI hatte am 3. Juni in München Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Von der Insolvenz und deren Folgen betroffen sind zunächst die Kund:innen, die Leistungen von FTI Touristik gebucht haben. Dazu gehören die Marke FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden sowie Angebote wie 5 vor Flug oder die Mietfahrzeugmarken Drive FTI und Cars and Camper. Auch wer die FTI-Leistungen über eine Buchungsplattform wie Check 24 oder Ab-In-den-Urlaub gebucht hat, ist betroffen.
 
FTI war in der Corona-Pandemie in Schieflage geraten und hatte rund 600 Millionen Euro Unterstützung vom Staat erhalten. Die Probleme halten aber offenbar weiterhin an. Laut einem Bericht des "Handelsblatt" tat sich "kurzfristig eine Deckungslücke in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages auf". FTI erklärte, dass die Buchungszahlen "deutlich" hinter den Erwartungen zurückgeblieben seien. "Hinzu kam, dass zahlreiche Lieferanten auf Vorkasse bestanden haben."
 
Unter Verweis auf Regierungskreise hatte das "Handelsblatt" weiter berichtet, dass der Bund nach Verhandlungen weitere Hilfen abgelehnt habe. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagte, es gebe haushalterische, rechtliche und wirtschaftliche Gründe, weswegen keine weiteren Hilfen über die "sehr vielen großen Hilfen" hinaus erfolgt seien. "Die Stellung der Insolvenzanträge ist deshalb aus rechtlichen Gründen erforderlich geworden", erklärte FTI.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT mit Material von DPA und AFP, 07.06.2024.