Ein Smartphone mit der Opodo-App (Quelle: IMAGO / Pond5 Images)
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Recht | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - Opodo: Zusatzkosten für Prime-Mitgliedschaft müssen aufgeführt werden

Reisen sind teuer, Rabatte willkommen! Dass mit der Rabatt-Reise eine kostenpflichtige Prime-Mitgliedschaft mitgebucht wird, muss nun direkt klar werden, so ein Urteil.

Opodo bietet bei bestimmten Rabattbuchugen gleichzeitig eine sogenannte Prime-Mitgliedschaft an, mit der man - so wird seitens des Anbieters vermittelt - ordentlich bei der Reisebuchung sparen kann. Doch die Mitgliedschaft kostet nach einer anfänglichen kostenlosen Probephase. Diese Kosten werden allerdings nicht direkt bei einer rabattierten Reisebuchung angezeigt.
 
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun, dass das Flug- und Urlaubsportal schon bei der rabattierten Buchung auch die Kosten dieser Mitgliedschaft aufführen muss. Auch wenn die mit dem Bestellklick eingegangene Prime-Mitgliedschaft erst nach einer kostenlosen Probezeit zahlungspflichtig wird (Az. X ZR 81/23).

Rabatt gebucht, Mitgliedschaft erhalten

Im vorliegenden Fall hatte eine Klägerin aus dem Rheinland eine Flugreise gebucht, wählte auch den Rabatt und klickte auf "Jetzt kaufen". Die damit eingegangene Prime-Mitgliedschaft kündigte sie allerdings nicht rechtzeitig in der Probezeit. Deshalb buchte Edreams, die Muttergesellschaft von Opodo, später neben dem Reisepreis auch den damaligen Jahresbeitrag von 74,99 Euro ab. Mit ihrer Klage verlangte die Frau dieses Geld wieder zurück.

Alle Leistungen müssen neben der Bestell-Schaltfläche aufgeführt werden

Der BGH gab der Klägerin Recht. Zwar bestätigte das Gericht, dass die Schaltfläche "Jetzt kaufen" auch bei Beförderungsverträgen wie hier nach allgemeinem Verständnis der gesetzlich vorgeschlagenen Formulierung "zahlungspflichtig bestellen" entspricht. Allerdings müssen dann auf der Internetseite mit der Bezahlschaltfläche alle Leistungen und Verpflichtungen aufgeführt werden, die mit dem Klick gekauft oder eingegangen werden - so will es das Gesetz. Eine Informationspflicht, die das Buchungsportal hinsichtlich der Prime-Mitgliedschaft nicht erfüllt habe, so die Richter.
 
Laut Bundesgerichtshof muss diese Auflistung auch dann passieren, wenn von dem Zahlungsklick völlig unterschiedliche Dinge erfasst sind, wie hier die Flugreise und die Prime-Mitgliedschaft.
 
Das Argument von Edreams, die Mitgliedschaft sei zunächst noch kostenlos gewesen und habe auch ohne Zahlung noch gekündigt werden können, ließ der BGH nicht gelten. Denn die Kundin sei bereits mit dem Klick auf "Jetzt kaufen" ihre spätere Zahlungsverpflichtung eingegangen.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT mit Material von AFP, 04.07.2024.