Geld | Beitrag | Lesedauer etwa 3 Minuten - Heizungstausch: Nächste Förderrunde beginnt
Ab jetzt können auch Fördermittel für den Heizungstausch in vermieteten Einfamilienhäusern beantragt werden. Damit beginnt die dritte Förderrunde des neuen Heizungsgesetzes.
Wer zu klimafreundlicherer Wärme wechseln will, bekommt durch das Heizungsgesetz Geld vom Staat. Nun startet die dritte Förderrunde.
Neue Förderrunde für Vermieterinnen und Vermieter
Ab 28. August können weitere Gruppen staatliches Fördergeld für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Das Verfahren ist nun auch für Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie für Wohnungseigentümer geöffnet, wie es bei der zuständigen Förderbank KfW und dem Bundeswirtschaftsministerium heißt.
Schon ab Ende Mai konnten in der zweiten Förderrunde private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern - also Vermieter - und Wohnungseigentümergemeinschaften Fördergeld beantragen. In der ersten Förderrunde, die im Februar startete, war dies Privatpersonen für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus vorbehalten.
Wovon die Höhe der Förderung abhängt
Maximal 70 Prozent an Förderung ist möglich - je nach Voraussetzungen. Generell sind 30 Prozent vorgesehen, egal ob für ein Wohn- oder Geschäftsgebäude. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es laut Ministerium zudem einen Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 Prozent.
Bis 2028 kommt ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter Gas- und Ölheizungen sowie von Nachtspeicherheizungen und alten Biomasseheizungen für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer hinzu. Danach schrumpft der Geschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte, zunächst auf 17 Prozent ab Januar 2029. Für Eigentümer:innen mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, die ihre Immobilie selbst bewohnen, kommt ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent hinzu. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen bestimmten Staub-Emissionsgrenzwert einhalten.
Hausbesitzer:innen, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW haben, können einen zinsgünstigen KfW-Förderkredit bei einem Kreditinstitut beantragen - in der Regel bei der Hausbank.
Lob & Tadel für das Verfahren
Kritik am Verfahren übt Haus und Grund. "Die ohnehin komplexe Förderung wird durch den gestaffelten Antragsstart noch mal unübersichtlicher." Der Eigentümerverband wies auch darauf hin, dass Geld erst ab September ausgezahlt werden soll. Eine Zusage gibt es bei Antragstellung über das KfW-Portal laut Ministerium bei vollständigen Unterlagen im Erfolgsfall schon nach wenigen Minuten. Das Geld sei damit reserviert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lobte das Verfahren hingegen, es sei schneller und verbraucherfreundlicher geworden.
Förderprogramm nicht so erfolgreich wie gedacht
Die Anzahl der Förderungen pro Monat ist seit Beginn im Februar zwar gestiegen, liegt aber weit unter den Erwartungen. Bisher seien rund 93.000 Zusagen für Fördermittel erteilt worden, heißt es beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWK).
Wie der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) Ende Juli mitteilte, war der Absatz von Wärmepumpen zuletzt eingebrochen: Im ersten Halbjahr 2024 wurden 90.000 Geräte verkauft - ein Minus von 54 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Das vergangene Jahr war dagegen nach Verbandsangaben ein Rekordjahr für den Verkauf von Wärmepumpen gewesen.
Das BMWK führte auf Anfrage der Deutschen Presseagentur Vorzieheffekte und höhere Zinsen als mögliche Gründe für den Absatzrückgang in diesem Jahr an.
Ein Beitrag von SUPER.MARKT mit Material von AFP und DPA, 27.08.2024.