Verpackte Kuchen im Supermarkt (Quelle: IMAGO/Pond5 Images)
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Essen & Trinken | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - Alkohol: Du auch hier?

Im Kuchen, in der Salatsauce, im Fertiggericht - in vielen Convenience-Produkten steckt Alkohol. Verbraucherschützende fordern jetzt, diesen besser auszuweisen.

Das schmeckt so ... so nach ... einer Spur Alkohol? Kann schon sein, denn viele Fertigprodukte werden mit Alkohol zubereitet. Schmecken kann man das nicht immer. Und ausgewiesen wird der Alkohol nur im Kleingedruckten - teilweise mit Bezeichnungen wie "Ethanol" oder
"Ethylalkohol".
 
In der Süßigkeit, im Dessert, in der Sauce oder im Fertiggericht - hier findet sich "versteckter" Alkohol besonders häufig. Aber auch Salatdressings, Feinkostsalate und Konfitüren enthalten gelegentlich Alkohol. Und sogar Aufbackbrötchen oder fertiger Pizzateig! Der Alkohol wird meist nur in geringen Mengen zugefügt - oder er entsteht während der Lebensmittelproduktion durch Gärprozesse. Dennoch ist es für viele Kund:innen überraschend, in diesen Produkten überhaupt Alkohol zu finden.

Alkohol immer kennzeichnen - das fordern Verbraucherschützer:innen

"Verbraucherbeschwerden zeigen, dass viele Menschen die Angabe von Alkohol in der Zutatenliste übersehen", so Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit im Verbraucherzentrale Bundesverband, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (DPA). Für Kinder und für Menschen, die bewusst auf Alkohol verzichten, sei das ein Problem.
 
Fachleute des Verbraucherzentrale Bundesverband fordern deshalb auffälligere Hinweise für alkoholhaltige Lebensmittel. "Auch bei unverpackten Lebensmitteln und Speisen im Restaurant, die keine Zutatenliste tragen, sollte Alkohol verpflichtend gekennzeichnet werden", sagt Wetzel.

Negative Auswirkungen der geringen Mengen "nicht bekannt"

Doch Pläne für neue Packungshinweise existieren in der Bundesregierung derzeit nicht. Das Ernährungsministerium erklärte gegenüber der DPA, das auf EU-Ebene geregelte Kennzeichnungsrecht sehe verpflichtende Vorgaben wie Warnhinweise derzeit nicht vor. Das Initiativrecht für Änderungen liege bei der EU-Kommission. Das Ministerium begrüße einen EU-weit harmonisierten Ansatz einer Kennzeichnung zur Prävention missbräuchlichen Alkoholkonsums, so ein Sprecher. Man wolle sich konstruktiv in mögliche Beratungen einbringen, sobald Vorschläge dazu vorlägen.
 
Zugleich wies das Ernährungsministerium darauf hin, dass auch in Fruchtsäften und Kefir geringe Mengen natürlichen Alkohols feststellbar seien, was geschmacklich meist nicht zu bemerken sei. Negative Auswirkungen der geringen Mengen seien nach Einschätzung des bundeseigenen Max-Rubner-Foschungsinstituts nicht bekannt.
 
Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erläuterte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, es sei davon auszugehen, dass Ethanol aus natürlichen Gärungsprozessen nicht kritisch im Hinblick auf eine Rausch auslösende oder toxische Wirkung sei - auch bei Verzehr größerer Mengen und durch "empfindliche Untergruppen" in der Bevölkerung. Bei Aufbackbrötchen zum Beispiel kann laut BfR davon ausgegangen werden, dass die Erhitzung beim Aufbacken zu einer deutlichen Reduktion eventuell vorhandener Ethanolgehalte führe.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT mit Material von DPA, 02.09.2024.