
Recht | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - ETA: nach Großbritannien nur noch mit Einreisegenehmigung
Reisende, die nach Großbritannien wollen, brauchen ab April eine sogenannte ETA, eine Einreisegenehmigung. Die muss vorab beantragt werden - und kann auch verweigert werden.
Ab April braucht man für die visafreie Einreise nach Großbritannien die elektronische
Reisegenehmigung ETA, die sogenannte "Electronic Travel Authorisation". Diese kann ab dem 5. März für 12 Euro beantragt werden. Die Einreise nur mit deutschem Reisepass geht ab April nicht mehr.
Für die USA gilt eine ähnliche Vorschrift, hier heißt die elektronische Einreisegenehmigung ESTA statt ETA. In der EU soll noch in diesem Jahr die Reisegenehmigung ETIAS eingeführt werden.
Das bedeutet die ETA für Reisende
Die ETA ist im Grunde eine digitale Sicherheitsüberprüfung für alle, die ohne Visum nach Großbritannien reisen - also etwa auch für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen, für die bislang der Reisepass ausreichte. Bei der neuen Sicherheitsüberprüfung werden unter anderem mögliche Vorstrafen abgefragt.
Eine erfolgreich beantragte ETA berechtigt zu mehreren Reisen und Aufenthalten von bis zu sechs Monaten in einem Zeitraum von zwei Jahren. Der Reisepass muss in dieser Zeit gültig sein.
So wird die ETA beantragt
Die Beantragung der ETA funktioniert online, per Internetseite oder App. Neben der Beantwortung der Sicherheitsfragen und Angaben zu Adresse und Arbeitsplatz muss ein Foto des Reisepasses und für alle im Alter von über neun Jahren ein Foto des Gesichtes hochgeladen werden.
Das Ausstellen der ETA soll nach Angaben des britischen Innenministeriums bei der großen Mehrheit der Antragsstellenden innerhalb von Minuten automatisiert passieren. Offiziell wird aber eine Bearbeitungszeit von bis zu drei Tagen angegeben. Losfliegen dürfen Reisende sogar nur mit dem online eingereichten ETA-Antrag - aber auf die Bestätigung muss dann noch bei der Einreisekontrolle gewartet werden.
Wer ist bei der Reisebuchung für das Beantragen der ETA verantwortlich?
Wer als Individualtourist:in unterwegs ist, ist selbst verantwortlich, an das Beantragen der ETA zu denken. Bei der Buchung einer Pauschalreise muss der Reisevermittler laut Gesetz "vor Vertragsabschluss über alle wesentlichen Dinge informieren", erläuert Karolina Wojtal, Sprecherin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ). "Dazu gehören auch sämtliche Anforderungen an die Ein- und Durchreise." Also auch die ETA.
"In einem solchen Informationsblatt muss stehen, welche Reisepapiere benötigt werden und auch, wie lange beispielsweise ein Reisepass gültig sein muss", so Wojtal. "Wenn ich diese Informationen und Dokumente nicht habe, kann die Reise nicht stattfinden. Oft führt das
dazu, dass nicht einmal der Flug angetreten werden kann."
Mit Abschluss des Vertrages sei dann der Reiseveranstalter in der Verantwortung, "über Änderungen und Anforderungen zu informieren". Wer zum Beispiel im vergangenen Jahr vor dem
ETA-Beschluss eine Reise nach Großbritannien gebucht hat, muss jetzt informiert werden.
Das gilt laut Wojtal, die sich dabei auf das OLG Frankfurt beruft, auch bei reinen Flugbuchungen (mit Zwischenstopps) über Online-Buchungsplattformen.
Was tun, wenn der ETA-Antrag abgelehnt wurde?
Laut den britischen Behörden besteht grundsätzlich "kein Recht auf behördliche Überprüfung oder Berufung gegen eine Entscheidung über einen ETA-Antrag".
Einmal abgelehnt, kann man einen neuen Antrag stellen und die Gebühr erneut bezahlen. Allerdings nur, wenn es sich um einfache Fehler wie Rechtschreibfehler oder fehlende Informationen handelt.
"Antragsteller, denen eine ETA über ein ausschließlich automatisiertes Verfahren erteilt wurde, haben ab dem Datum der Erteilungsentscheidung einen Kalendermonat Zeit, um eine Überprüfung dieser Entscheidung durch einen Entscheidungsträger zu beantragen", erläutert die britische Behörde. Bestätige das Innenministerium, dass der Zusage durch einen vollautomatischen Prozess gewährt wurde, werde die Entscheidung überprüft.
Ist die Antragsablehnung wegen schwerwiegende Gründe erfolgt, etwa wegen Vorstrafen oder früheren Verstößen gegen die Einwanderungsbestimmungen, muss die antragsstellende Person ein Visum beantragen.
Ein Beitrag von SUPER.MARKT, 03.03.2025, mit Material von DPA.