Datenschutz - Rechtsgrundlagen
Auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den rbb finden die Vorschriften des Landes Berlin Anwendung (§ 36 Abs. 1 des Staatsvertrags) über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg - rbb-Staatsvertrag.
Zu nennen sind insbesondere das Berliner Datenschutzgesetz und – soweit es sich um Rundfunkteilnehmerdatenverarbeitung handelt – die einschlägigen Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags.
Eine Ausprägung der grundgesetzlich verbürgten Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) ist das Medienprivileg: Auf die Datenverarbeitung zu eigenen journalistischen Zwecken finden die Bestimmungen über den Datenschutz nur sehr eingeschränkt Anwendung.
Dieses lässt dem rbb für seine programmlichen Aktivitäten – von der Recherche bis zur Archivierung – die notwendigen Freiräume.