- Ombudsfrau Compliance

Als anwaltliche Ombudsfrau steht Rechtsanwältin Dr. Kathrin J. Niewiarra als Ansprechpartnerin grundsätzlich allen internen und externen Hinweisgebenden zur Verfügung, die einen vertraulichen oder auch anonymen Hinweis auf Unregelmäßigkeiten beim rbb oder im Zusammenhang mit geschäftlichen Aktivitäten des rbb geben möchten. Aber auch bei Verdachtsmomenten können Sie sich an sie wenden, um Ihr Anliegen zu besprechen.

Kontakt
Sie können die Ombudsfrau telefonisch, via E-Mail, auf dem Postwege oder nach Rücksprache auch gerne persönlich kontaktieren:

Rechtsanwältin Dr. Kathrin J. Niewiarra
c/o Elke Schaefer Rechtsanwälte
Philippistrasse 11
D-14059 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 / 4036750-32
rbb@ombudskanzlei.de

Die Hinweise können in Deutsch und Englisch abgeben werden.

Was passiert, wenn Sie einen Hinweis abgeben?
Kurz zusammengefasst: Zunächst informiert Frau Dr. Niewiarra darüber, was ihre Aufgaben als Ombudsfrau sind und wie die Ombudsstelle funktioniert, um Missverständnissen vorzubeugen und eine Gesprächsbasis herzustellen.

Nach Beschreibung bzw. Eingang des Hinweises bestätigt Frau Dr. Niewiarra den Empfang, prüft den Sachverhalt auf Plausibilität und erstellt eine rechtliche Erstbewertung. Diese wird an die Compliance-Beauftragte des rbb zur weiteren Prüfung des Sachverhaltes unter Beachtung des sog. Vertraulichkeitsgebotes weitergeleitet. Die Weitergabe erfordert die Zustimmung des Hinweisgebenden – auch und besonders im Hinblick auf seine Identität. Eine absolute vertrauliche Behandlung der Hinweise wird garantiert. Soweit sich die Hinweise konkretisieren lassen, werden weitere Maßnahmen eingeleitet. Sollten sich die Hinweise als gegenstandslos herausstellen, wird die Untersuchung beendet. Zudem erfolgt eine Löschung aller personenbezogenen Daten innerhalb der gesetzlich vorgegeben Fristen. Die Kommunikation mit dem Hinweisgebenden wird während der gesamten Aufarbeitungszeit aufrechterhalten.

Wie wird Anonymität sichergestellt?
Als Rechtsanwältin unterliegt Frau Dr. Niewiarra der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und hat ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Kontaktaufnahme als auch alle Informationen und Hinweise werden absolut vertraulich behandelt. Dies ist auch durch eine gesonderte Datenschutzvereinbarung mit dem rbb als Auftraggeber abgesichert. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Hinweisgebenden wird ihre Identität dem rbb gegenüber offengelegt.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass Ihnen keine Nachteile entstehen, wenn Sie nach bestem Wissen und Gewissen einen Hinweis abgeben. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung geglaubt oder angenommen haben, dass der Inhalt wahr ist und diese nicht in missbräuchlicher Absicht gemacht haben, gilt dies auch, wenn sich nach der Abklärung des Sachverhalts herausstellt, dass der Hinweis nicht begründet war. Setzen Sie jedoch bewusst eine falsche oder bösgläubige Meldung ab unterliegen Sie nicht dem Hinweisgeberschutz.