- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im rbb
PERSONALKENNZAHLEN 2023
Durchschnittliche Anzahl aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter* | 2.064 |
---|---|
Durchschnittsalter | |
gesamt | 49,1 |
Frauen | 48,4 |
Männer | 49,8 |
Anteil Frauen/Männer | |
Frauen | 50,24% |
Männer | 49.76% |
Anteil Frauen/Männer in Führungspositionen** | |
Frauen (1. - 3. Ebene) | 51,25% |
Männer (1. - 3. Ebene) | 48,75% |
Schwerbehindertenquote | 4,97% |
Teilzeitquote der gesamten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
25,66% |
* Die durchschnittliche Anzahl aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfasst die Kopfzahlen der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in befristeter oder unbefristeter Beschäftigung, unabhängig davon, ob sie voll- oder teilzeitbeschäftigt sind. Enthalten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beim rbb angesiedelten Gemeinschaftseinrichtungen der ARD sowie des Informations-Verarbeitungs-Zentrums (IVZ). Nicht enthalten sind freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Mitarbeitende in Ausbildung.
** Die Führungspositionen umfassen die ersten drei Hierarchieebenen, d. h. hierunter fallen alle Mitglieder der Geschäftsleitung (Intendantin, Direktoren), die Hauptabteilungsleiterinnen und -leiter und Abteilungsleiterinnen und -leiter.
VERGÜTUNGSZAHLEN 2023
Alle ausgewiesenen Beträge sind auf volle Euro aufgerundet.
A. Geschäftsleitung (Intendant*innen und Direktor*innen)
Christoph Augenstein hat sein Einverständnis zur Veröffentlichung sämtlicher hier aufgeführter Daten nicht erteilt.
1. Vergütung
Jahresbezüge |
Aufwands-entschädigung1 |
Sachbezüge2 |
Summe
|
|
Dr. Katrin Vernau (Intendantin)- bis 14.09.2023*
|
208.139€ |
13.500€ |
2.362€ |
224.001€ |
Ulrike Demmer (Intendantin) ab 01.09.2023** |
73.334€ |
|
3.789€ |
77.123€ |
Hagen Brandstäter (Verwaltungsdirektor) bis 03.02.2023 |
21.084€ |
|
|
21.084€ |
Christoph Augenstein (Direktor Produktion und Betrieb) bis 31.08.2023 |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
Dr. Jan Schulte-Kellinghaus (Programmdirektor) bis 31.01.2023 |
17.953€ |
250€ |
500€ |
18.703€ |
Martina Zöllner (Programmdirektorin) ab 01.04.2023*** |
146.250€ |
|
2.250€ |
148.500€ |
Andreas Owsinski (Direktor Produktion und Betrieb) ab 01.11.2023**** |
30.834€ |
|
|
30.834€ |
Alle Angaben in Euro
1Aufwandsentschädigung = für Dr. Katrin Vernau: Zahlung eines gedeckelten monatlichen, Mietzuschusses bei Nachweis des tatsächlich entstandenen Aufwandes auf Grund der Befristung des Intendantinnenvertrags bis zur Wahl einer neuen Intendantin/eines neuen Intendanten, längstens ein Jahr und der extrem kurzfristigen Übernahme des Amts in der Krisensituation des Senders innerhalb von zwei Wochen nach Ansprache (die darauf anfallenden Steuern trägt der rbb)
2Sachbezüge = privat zu versteuernder geldwerter Vorteil für den Dienstwagen, alternativ monatliche KFZ-Pauschale, alternativ privat zu versteuernder geldwerter Vorteil für die Bahncard 100 1.Klasse (im Falle der Bahncard trägt die anfallenden Steuern der rbb)
*Jahresbezug=295.000€
**Jahresbezug= 220.000€
*** Jahresbezug= 195.000€
**** Jahresbezug= 185.000€
Sonstige Leistungen:
keine
2. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind
· Für den Fall des Dienstverzichtes seitens der Anstalt:
Dr. Katrin Vernau: keine Ansprüche
Ulrike Demmer: Fortzahlung der monatlichen Vergütung für 2 Jahre, längstens bis zum Ende der Wahlperiode bei Abberufung durch den Rundfunkrat ohne wichtigen Grund gem. §626 Abs. 1 BGB
Hagen Brandstäter: derzeit keine Angabe möglich
Dr. Jan Schulte-Kellinghaus: derzeit keine Angabe möglich
· Für den Fall des Dienstverzichtes seitens der genannten Person, je nach Vertragskonstellation
keine Ansprüche
· Für den Fall der dauernden Dienstunfähigkeit bei aktuell geltenden Verträgen:
Ulrike Demmer: Fortzahlung der monatlichen Vergütung für 2 Jahre, längstens bis zum Ende der Wahlperiode im Falle des Eintritts der vollen Erwerbsminderung
bei Neuverträgen für Direktor*innen mit Wirkung ab dem Jahr 2023: keine Ansprüche
· Für den Fall der Gewährung von Versorgungsleistungen:
Dr. Katrin Vernau: Versorgungsleistung gemäß Einzelvereinbarung (Beitragszusage)
Ulrike Demmer: Zuschuss zur privaten Alterssicherung in Höhe von 10,73% der Grundvergütung während der Laufzeit des Dienstvertrages
Hagen Brandstäter: derzeit keine Angabe möglich
Dr. Jan Schulte-Kellinghaus: Versorgungsleistung gemäß Einzelvereinbarung
Martina Zöllner: Versorgungsleistung gemäß Einzelvereinbarung (VV)
Andreas Owsinski: Versorgungsleistung gemäß VTV
· Für den Fall des Todes:
Zahlung von Sterbegeld, Hinterbliebenenversorgung gemäß einzelvertraglichen Vereinbarungen
3. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind
Dr. Katrin Vernau: keine Ansprüche
Ulrike Demmer: Übergangsgeld für Intendant*innen: Übergangsgeld in Höhe von 71,75% der Jahresgrundvergütung für 12 Monate unter Anrechnung eventueller anderer Einkommen
Hagen Brandstäter: derzeit keine Angabe möglich
Dr. Jan Schulte-Kellinghaus: derzeit keine Angabe möglich
Martina Zöllner und Andreas Owsinski: Wiederaufleben des vorherigen Dienstvertrages
Ausweis des Barwerts für Intendant*innen und Direktoren*innen, abhängig von der jeweils zutreffenden Versorgung:
Geschäftsleitungsmitglieder mit Gesamtversorgungszusage:
Namen und Funktion |
Barwert (handelsrechtlicher Verpflichtungswert) zum Stichtag 31.12.2023 |
Zuführung für das Jahr 2023
|
Hagen Brandstäter |
3.503.639 |
199.298 |
Christoph Augenstein |
k. A. |
k. A. |
Dr. Jan-Schulte-Kellinghaus
|
1.957.343 |
707.132 |
Martina Zöllner |
1.586.084 |
340.150 |
Alle Angaben in Euro
Geschäftsleitungsmitglieder mit Zusage nach dem ARD-Versorgungstarifvertrag (VTV)
Name und Funktion |
Barwert (handelsrechtlicher Verpflichtungswert) zum Stichtag 31.12.2023 |
Zuführung für das Jahr 2023
|
Andreas Owsinski |
740.790 |
91.627 |
Geschäftsleitungsmitglieder mit Beitragszusagen:
Name und Funktion |
Barwert (handelsrechtlicher Verpflichtungswert) zum Stichtag 31.12.2023 | Zuführung für das Jahr 2023 |
---|---|---|
Dr. Katrin Vernau |
* |
122.625** |
Alle Angaben in Euro
4. Während des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen
./.
5. Leistungen, die einer der genannten Personen, die ihre Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind
k. A.
6. Leistungen, die den genannten Personen für Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften gewährt worden sind
Keine Leistungen im Jahr 2023
7. Leistungen, die den genannten Personen für entgeltliche Nebentätigkeiten gewährt worden sind; dies gilt nicht für Nebentätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit stehen und wenn die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von 1.000 Euro pro Monat nicht übersteigt
Keine Leistungen im Jahr 2023
B. Weitere außertariflich Beschäftigte
Über das Gehalt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die außerhalb des Tarifvertrags bezahlt werden, entschied auf Vorschlag der Intendantin der Verwaltungsrat des rbb. Die Verträge sind Einzelvereinbarungen.
Das Durchschnittsjahresgehalt der im Dezember 2023 tätigen außertariflichen Mitarbeitenden anhand der Dezember-Vergütung belief sich auf: 151.558€.
Im Oktober 2023 hat der Verwaltungsrat ein neues Konzept zur Vergütung von außertariflich Beschäftigten beschlossen. Die wesentlichen Eckpunkte sind:
- Außertariflich werden ausschließlich Direktor*innen und Mitarbeiter*innen der Hauptabteilungsleiterebene vergütet.
- Die Vergütung von Direktor*innen kann bis zu 185.000€ pro Jahr betragen.
- Mitarbeiter*innen der Hauptabteilungsebene erhalten die höchste tarifliche Stufe und eine einheitliche monatliche Zulage von 1.200€ brutto.
- Altersversorgungszusagen orientieren sich an den tariflichen Regelungen.
Auslaufende AT-Verträge werden durch tarifliche Verträge abgelöst bzw. durch Verträge nach der neuen Systematik ersetzt.
Sonstige Leistungen (abhängig vom Vertrag)
· in einem Einzelfall monatliche pauschale Aufwandsvergütung
· Zuschuss zum Firmenticket
· Altersversorgung gem. tariflichen Regelungen bzw. Einzelzusagen
· Sterbegeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beihilfeanspruch in einem Einzelfall
C. Sonstige Tarifangestellte
Die Vergütung im rbb setzt sich aus der Grundvergütung sowie den Zulagen (Vertretungs- und Funktionszulagen) und Zuschlägen (Familien- und Zeitzuschläge) zusammen.
Die Grundvergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Vergütungstarifvertrages in Verbindung mit der jeweils gültigen Vergütungstabelle. Die Vergütungstabelle besteht aus 11 Vergütungsgruppen mit jeweils 9 Stufen.
Für die Eingruppierung ist die überwiegend ausgeübte Tätigkeit, mindestens aber die im Arbeitsvertrag festgelegte Tätigkeit, entscheidend. Der Vergütungstarifvertrag regelt die Eingruppierung der Arbeitnehmer*innen anhand von allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen (Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit, Grad der Selbstständigkeit, Maß der Verantwortung) und fachlichen Voraussetzungen (Ausbildung und Berufserfahrung) sowie Tätigkeitsbezeichnungen und Tätigkeitsbeschreibungen.
Die Einstufung innerhalb einer Vergütungsgruppe richtet sich nach der Berufszeit. Berufsanfänger*innen starten in der Regel in Stufe 1. Arbeitnehmer*innen mit einschlägiger Berufserfahrung werden bei der Einstellung unter Anwendung der tariflichen Bestimmungen höher eingestuft.
Innerhalb der Vergütungsgruppe, in die der oder die Arbeitnehmer*in eingruppiert ist, wird die Grundvergütung bis zur Endstufe alle zwei Jahre automatisch um eine Stufe erhöht.
Sonstige Leistungen:
· Urlaubsgeld
· Altersversorgung
· Familienzuschlag,
· Beihilfen (nur für MA, die vor dem 31.12.2019 unbefristet eingestellt wurden)
· Sterbegeld,
· Krankengeldzuschuss
· Zuschuss Firmenticket
· Zulagen für höherwertige Vertretungen, Funktionszulagen und Leistungszulagen können gezahlt werden
· Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gemäß tariflicher Regelungen
· Zuschläge für Mehrarbeit gemäß tariflicher Regelungen
Für ausgewählte Berufsgruppen stellt sich die Vergütungsspanne wie folgt dar:
Berufsgruppe | Vergütungsgruppe |
Redakteur/in | D bis B |
Kamerafrau/-mann | E bis C |
Grafiker/in / Designer/in | D |
Ingenieur/in (inkl. z.B. Bild- und Toningenieur/innen) | E bis C |
Cutter/in | E bis D |
Sekretär/in / Sachbearbeitung (Assistenz) | G bis E |