- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im rbb

PERSONALKENNZAHLEN 2023

Durchschnittliche Anzahl aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter* 2.064
Durchschnittsalter  
gesamt 49,1
Frauen 48,4
Männer 49,8
Anteil Frauen/Männer  
Frauen 50,24%
Männer 49.76%
Anteil Frauen/Männer in Führungspositionen**  
Frauen (1. - 3. Ebene) 51,25%
Männer (1. - 3. Ebene) 48,75%
Schwerbehindertenquote 4,97%
Teilzeitquote der gesamten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
25,66%

* Die durchschnittliche Anzahl aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfasst die Kopfzahlen der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in befristeter oder unbefristeter Beschäftigung, unabhängig davon, ob sie voll- oder teilzeitbeschäftigt sind. Enthalten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beim rbb angesiedelten Gemeinschaftseinrichtungen der ARD sowie des Informations-Verarbeitungs-Zentrums (IVZ). Nicht enthalten sind freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Mitarbeitende in Ausbildung.
** Die Führungspositionen umfassen die ersten drei Hierarchieebenen, d. h. hierunter fallen alle Mitglieder der Geschäftsleitung (Intendantin, Direktoren), die Hauptabteilungsleiterinnen und -leiter und Abteilungsleiterinnen und -leiter.

 

VERGÜTUNGSZAHLEN 2023

Alle ausgewiesenen Beträge sind auf volle Euro aufgerundet.

A. Geschäftsleitung (Intendant*innen und Direktor*innen)

Christoph Augenstein hat sein Einverständnis zur Veröffentlichung sämtlicher hier aufgeführter Daten nicht erteilt.

1. Vergütung

Name und Funktion

Jahresbezüge

Aufwands-entschädigung1

Sachbezüge2

Summe

 

Dr. Katrin Vernau (Intendantin)- bis 14.09.2023*

 

208.139€

13.500€

2.362€

224.001€

Ulrike Demmer (Intendantin) ab 01.09.2023**

73.334€

 

3.789€

77.123€

Hagen Brandstäter (Verwaltungsdirektor) bis 03.02.2023

21.084€

 

 

21.084€

Christoph Augenstein (Direktor Produktion und Betrieb) bis 31.08.2023

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

Dr. Jan Schulte-Kellinghaus (Programmdirektor) bis 31.01.2023

17.953€

250€

500€

18.703€

Martina Zöllner (Programmdirektorin) ab 01.04.2023***

146.250€

 

2.250€

148.500€

Andreas Owsinski (Direktor Produktion und Betrieb) ab 01.11.2023****

30.834€

 

 

30.834€

Alle Angaben in Euro

1Aufwandsentschädigung = für Dr. Katrin Vernau: Zahlung eines gedeckelten monatlichen, Mietzuschusses bei Nachweis des tatsächlich entstandenen Aufwandes auf Grund der Befristung des Intendantinnenvertrags bis zur Wahl einer neuen Intendantin/eines neuen Intendanten, längstens ein Jahr und der extrem kurzfristigen Übernahme des Amts in der Krisensituation des Senders innerhalb von zwei Wochen nach Ansprache (die darauf anfallenden Steuern trägt der rbb)
2Sachbezüge = privat zu versteuernder geldwerter Vorteil für den Dienstwagen, alternativ monatliche KFZ-Pauschale, alternativ privat zu versteuernder geldwerter Vorteil für die Bahncard 100 1.Klasse (im Falle der Bahncard trägt die anfallenden Steuern der rbb)

*Jahresbezug=295.000€
**Jahresbezug= 220.000€
*** Jahresbezug= 195.000€
**** Jahresbezug= 185.000€

Sonstige Leistungen:

keine

2. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind

· Für den Fall des Dienstverzichtes seitens der Anstalt:

Dr. Katrin Vernau: keine Ansprüche

Ulrike Demmer: Fortzahlung der monatlichen Vergütung für 2 Jahre, längstens bis zum Ende der Wahlperiode bei Abberufung durch den Rundfunkrat ohne wichtigen Grund gem. §626 Abs. 1 BGB

Hagen Brandstäter: derzeit keine Angabe möglich

Dr. Jan Schulte-Kellinghaus: derzeit keine Angabe möglich

· Für den Fall des Dienstverzichtes seitens der genannten Person, je nach Vertragskonstellation

keine Ansprüche

· Für den Fall der dauernden Dienstunfähigkeit bei aktuell geltenden Verträgen:

Ulrike Demmer: Fortzahlung der monatlichen Vergütung für 2 Jahre, längstens bis zum Ende der Wahlperiode im Falle des Eintritts der vollen Erwerbsminderung

bei Neuverträgen für Direktor*innen mit Wirkung ab dem Jahr 2023: keine Ansprüche

· Für den Fall der Gewährung von Versorgungsleistungen:

Dr. Katrin Vernau: Versorgungsleistung gemäß Einzelvereinbarung (Beitragszusage)

Ulrike Demmer: Zuschuss zur privaten Alterssicherung in Höhe von 10,73% der Grundvergütung während der Laufzeit des Dienstvertrages

Hagen Brandstäter: derzeit keine Angabe möglich

Dr. Jan Schulte-Kellinghaus: Versorgungsleistung gemäß Einzelvereinbarung

Martina Zöllner: Versorgungsleistung gemäß Einzelvereinbarung (VV)

Andreas Owsinski: Versorgungsleistung gemäß VTV

· Für den Fall des Todes:

Zahlung von Sterbegeld, Hinterbliebenenversorgung gemäß einzelvertraglichen Vereinbarungen

3. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind

Dr. Katrin Vernau: keine Ansprüche

Ulrike Demmer: Übergangsgeld für Intendant*innen: Übergangsgeld in Höhe von 71,75% der Jahresgrundvergütung für 12 Monate unter Anrechnung eventueller anderer Einkommen

Hagen Brandstäter: derzeit keine Angabe möglich

Dr. Jan Schulte-Kellinghaus: derzeit keine Angabe möglich

Martina Zöllner und Andreas Owsinski: Wiederaufleben des vorherigen Dienstvertrages

Betriebliche Altersversorgung in der ARD

In der ARD gibt es eine betriebliche Altersversorgung mit vier verschiedenen Versorgungssystemen für die Festangestellten, wovon zwei mittlerweile geschlossen sind.

Die alte Gesamtversorgung (bis 1997) war anstaltsindividuell geregelt. Sie gilt für Beschäftigte, die vor 30 Jahren und länger eingestellt wurden. Deren Altersversorgung entspricht in etwa der damaligen im öffentlichen Dienst (Beamtenversorgung). Die Gesamtversorgungen berechnen die Betriebsrente unter Anrechnung der gesetzlichen Rente oder vergleichbarer Rentenleistungen bis zu einer bestimmten Obergrenze. Diese Grenzwerte waren aufgrund der jeweiligen tarifvertraglichen Vorschriften bzw. Dienstvereinbarungen in den ARD-Rundfunkanstalten, der DW und dem DLR aber unterschiedlich. Abweichend davon wurden beim BR Pensionszusagen in Anlehnung an die Versorgungsregelungen für bayerische Beamte (ebenfalls unter Anrechnung der gesetzlichen Rente oder vergleichbarer Rentenleistungen) erteilt.

Der Versorgungstarifvertrag (VTV) (bis 2016) gilt für Beschäftigte, die ab dem jeweiligen Geltungsbereich (1991 oder später) angestellt wurden. Deren Altersversorgung entspricht in etwa derjenigen der Angestellten des öffentlichen Dienstes. Mit Gründung der Baden-Badener Pensionskasse VVaG als Rückdeckungspensionskasse zur Finanzierung der Leistungen wurde der Versorgungstarifvertrag (VTV) als ARD-einheitliches neues Versorgungssystem eingeführt und gleichzeitig die alte Gesamtversorgung für alle neuen Beschäftigten geschlossen.

Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA, aktuell). Ab 2017 gilt für alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der neue Beitragsorientierte Tarifvertrag (BTVA), bei dem das Versorgungsniveau noch einmal deutlich, aber für die Beschäftigten verträglich abgesenkt wurde. Anders als beim VTV ist im BTVA nicht mehr das letzte Einkommen vor dem Renteneintritt maßgeblich, sondern der Einkommensverlauf während der Dienstzeit. Zudem entwickeln sich die Renten ausschließlich auf Basis von Überschüssen, die die Baden-Badener Pensionskasse erwirtschaftet. Durch die Einführung dieses Versorgungssystems wird die ARD bis 2024 um ca. 1,2 Mrd. € entlastet.
Festangestellte des Saarländischen Rundfunks, die seit 1967 eingestellt wurden, nehmen über die Zusatzversorgungskasse des Saarlandes an der betrieblichen Altersversorgung des öffentlichen Dienstes teil (VBL/ZVK).

Ausweis des Barwerts für Intendant*innen und Direktoren*innen, abhängig von der jeweils zutreffenden Versorgung:

Geschäftsleitungsmitglieder mit Gesamtversorgungszusage:

Namen und Funktion

Barwert (handelsrechtlicher Verpflichtungswert) zum Stichtag 31.12.2023

Zuführung für das Jahr 2023

 

Hagen Brandstäter

3.503.639

199.298

Christoph Augenstein

k. A.

k. A.

Dr. Jan-Schulte-Kellinghaus

 

1.957.343

707.132

Martina Zöllner

1.586.084

340.150

Alle Angaben in Euro

Geschäftsleitungsmitglieder mit Zusage nach dem ARD-Versorgungstarifvertrag (VTV)

Name und Funktion

Barwert (handelsrechtlicher Verpflichtungswert) zum Stichtag 31.12.2023

Zuführung für das Jahr 2023

 

Andreas Owsinski

740.790

91.627

Geschäftsleitungsmitglieder mit Beitragszusagen:

Name und Funktion
Barwert (handelsrechtlicher Verpflichtungswert) zum Stichtag 31.12.2023 Zuführung für das Jahr 2023

Dr. Katrin Vernau

*

122.625**

Alle Angaben in Euro

4. Während des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen

./.

5. Leistungen, die einer der genannten Personen, die ihre Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind

k. A.

6. Leistungen, die den genannten Personen für Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften gewährt worden sind

Keine Leistungen im Jahr 2023

7. Leistungen, die den genannten Personen für entgeltliche Nebentätigkeiten gewährt worden sind; dies gilt nicht für Nebentätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit stehen und wenn die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von 1.000 Euro pro Monat nicht übersteigt

Keine Leistungen im Jahr 2023

B. Weitere außertariflich Beschäftigte

Über das Gehalt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die außerhalb des Tarifvertrags bezahlt werden, entschied auf Vorschlag der Intendantin der Verwaltungsrat des rbb. Die Verträge sind Einzelvereinbarungen.

Das Durchschnittsjahresgehalt der im Dezember 2023 tätigen außertariflichen Mitarbeitenden anhand der Dezember-Vergütung belief sich auf: 151.558€.

Im Oktober 2023 hat der Verwaltungsrat ein neues Konzept zur Vergütung von außertariflich Beschäftigten beschlossen. Die wesentlichen Eckpunkte sind:

- Außertariflich werden ausschließlich Direktor*innen und Mitarbeiter*innen der Hauptabteilungsleiterebene vergütet.

- Die Vergütung von Direktor*innen kann bis zu 185.000€ pro Jahr betragen.

- Mitarbeiter*innen der Hauptabteilungsebene erhalten die höchste tarifliche Stufe und eine einheitliche monatliche Zulage von 1.200€ brutto.

- Altersversorgungszusagen orientieren sich an den tariflichen Regelungen.

Auslaufende AT-Verträge werden durch tarifliche Verträge abgelöst bzw. durch Verträge nach der neuen Systematik ersetzt.

Sonstige Leistungen (abhängig vom Vertrag)

· in einem Einzelfall monatliche pauschale Aufwandsvergütung

· Zuschuss zum Firmenticket

· Altersversorgung gem. tariflichen Regelungen bzw. Einzelzusagen

· Sterbegeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beihilfeanspruch in einem Einzelfall

C. Sonstige Tarifangestellte

Vergütungstabelle

Die Vergütung im rbb setzt sich aus der Grundvergütung sowie den Zulagen (Vertretungs- und Funktionszulagen) und Zuschlägen (Familien- und Zeitzuschläge) zusammen.

Die Grundvergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Vergütungstarifvertrages in Verbindung mit der jeweils gültigen Vergütungstabelle. Die Vergütungstabelle besteht aus 11 Vergütungsgruppen mit jeweils 9 Stufen.

Für die Eingruppierung ist die überwiegend ausgeübte Tätigkeit, mindestens aber die im Arbeitsvertrag festgelegte Tätigkeit, entscheidend. Der Vergütungstarifvertrag regelt die Eingruppierung der Arbeitnehmer*innen anhand von allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen (Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit, Grad der Selbstständigkeit, Maß der Verantwortung) und fachlichen Voraussetzungen (Ausbildung und Berufserfahrung) sowie Tätigkeitsbezeichnungen und Tätigkeitsbeschreibungen.

Die Einstufung innerhalb einer Vergütungsgruppe richtet sich nach der Berufszeit. Berufsanfänger*innen starten in der Regel in Stufe 1. Arbeitnehmer*innen mit einschlägiger Berufserfahrung werden bei der Einstellung unter Anwendung der tariflichen Bestimmungen höher eingestuft.

Innerhalb der Vergütungsgruppe, in die der oder die Arbeitnehmer*in eingruppiert ist, wird die Grundvergütung bis zur Endstufe alle zwei Jahre automatisch um eine Stufe erhöht.

Sonstige Leistungen:

· Urlaubsgeld
· Altersversorgung
· Familienzuschlag,
· Beihilfen (nur für MA, die vor dem 31.12.2019 unbefristet eingestellt wurden)
· Sterbegeld,
· Krankengeldzuschuss
· Zuschuss Firmenticket
· Zulagen für höherwertige Vertretungen, Funktionszulagen und Leistungszulagen können gezahlt werden
· Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gemäß tariflicher Regelungen
· Zuschläge für Mehrarbeit gemäß tariflicher Regelungen

Für ausgewählte Berufsgruppen stellt sich die Vergütungsspanne wie folgt dar:

Berufsgruppe Vergütungsgruppe
Redakteur/in D bis B
Kamerafrau/-mann E bis C
Grafiker/in / Designer/in D
Ingenieur/in (inkl. z.B. Bild- und Toningenieur/innen) E bis C
Cutter/in E bis D
Sekretär/in / Sachbearbeitung (Assistenz) G bis E
rbb (Quelle: rbb)
rbb

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