Gemeinsame Pressemeldung der Vorsitzenden des rbb Rundfunk- und Verwaltungsrates sowie der Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb): - rbb Aufsichtsgremien stellen erste Prüfergebnisse vor
Hiermit übermitteln wir Ihnen im Auftrag des Rundfunkrats des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) folgende Mitteilung. Rückfragen übermittelt die Gremiengeschäftsstelle (gremiengeschaeftsstelle@rbb-online.de) des rbb gern weiter.
Im Rahmen der Rundfunkratssitzung am Donnerstag (20.10.22) in Potsdam hat die Anwaltskanzlei Lutz|Abel erste Ergebnisse ihrer Prüfung der Vorfälle im rbb vorgestellt. Die Kanzlei wurde von der Compliance-Beauftragten des Senders und dem Verwaltungsrat im Juli 2022 beauftragt. Gegenstand der Beauftragung ist die Aufklärung, Prüfung und rechtliche Bewertung möglicher Regelverstöße bzw. möglicher Pflichtverletzungen beim rbb. Zahlreiche Hinweise erfolgten über das eigens dafür eingerichtete elektronische Whistleblower-System.
Anlass für die Untersuchung waren Presseberichte über die ehemalige Intendantin, Patricia Schlesinger, ihren Mann Dr. Gerhard Spörl sowie den ehemaligen Vorsitzenden des Verwaltungsrats, Wolf-Dieter Wolf. Darin ging es unter anderem um Vorwürfe wegen dienstlich über den rbb abgerechneter Reisen und Abendessen, Beraterverträge im Zusammenhang mit dem inzwischen gestoppten Bau des Digitalen Medienhauses sowie mögliche Vorteilsnahmen und -gewährungen durch Organmitglieder und Mitarbeiter des rbb. In einigen Themenfeldern ermittelt auch die Generalstaatsanwaltschaft.
Die Kanzlei Lutz|Abel untersuchte unter anderem die Sachverhaltskomplexe private Abendessen, Londonreise, Dienstwagen und aufgrund eines Hinweises aus dem Whistleblower-System etwaige Regelverstöße im Zusammenhang mit einem Umzug der Intendantin Patricia Schlesinger und ging der Rechtmäßigkeit der dienstvertraglichen Regelungen der Intendantin nach. So wurde etwa bei einer aus ihrer Sicht objektiv nicht als dienstlich zu begründenden Reise nach London festgestellt, dass die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger diese Reise inklusive Verpflegungs- und Übernachtungskosten trotz des insgesamt fehlenden dienstlichen Charakters über den rbb abgerechnet und dabei zudem verschwiegen hat, dass sie in Begleitung ihres Mannes verreist war.
Dorette König, amtierende Vorsitzende des Verwaltungsrates, sagte zu dem Bericht:
„Der vorliegende Bericht bestätigt die bereits festgestellten Schwächen der bisherigen Arbeit im Verwaltungsrat. Das betrifft zum einen sein Selbstverständnis als Kollegialorgan. Beschlüsse dürfen nie wieder auf Basis von Informationen eines einzelnen Mitglieds fallen. Der Vorsitzende kann sich nicht über das Kollegialorgan stellen, Informationen zurückhalten und Vereinbarungen mit der Intendantin am Verwaltungsrat vorbei treffen. Wir unterstützen die Empfehlung einer schriftlichen Berichtspflicht der Intendantin gegenüber dem Verwaltungsrat, die im Staatsvertrag zu verankern ist. Bisher gab es lediglich ein Auskunftsrecht.“
Der Vorsitzende des rbb-Rundfunkrates Ralf Roggenbuck sagte:
„Die Handlungsempfehlungen der Kanzlei Lutz|Abel sind eindeutig. Das gilt insbesondere für die Intendantenverfassung. Sie hat ausgedient und sollte schnellstmöglich einer Regelung weichen, bei der auch das Gebaren einer Intendantin spezifisch festgelegten Kontrollmechanismen unterliegt.“
rbb-Intendantin Dr. Katrin Vernau äußerte sich ebenfalls zu den Ergebnissen der Untersuchung:
„Ich bin dem Verwaltungsrat, der Anwaltskanzlei und auch den Hinweisgebern dankbar für die Aufklärung der Sachverhalte. Ich setze alles daran, dass sich solche Verkommnisse beim rbb nicht wiederholen können. Deshalb arbeiten wir mit Hochdruck daran, das interne Kontrollsystem des rbb zu verbessern und vor allem wirksam zu machen. Zudem werde ich dafür Sorge tragen, dass unsere Unternehmenskultur künftig durch Transparenz, Redlichkeit und Ordnungsmäßigkeit geprägt ist. Führungskräfte, allen voran die Intendantin, müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Ihre Vorbildfunktion zu erfüllen ist eine Selbstverständlichkeit.“
Die am Donnerstag vorgestellten Ergebnisse sind nur ein Teil der Untersuchung. In dem endgültigen Prüfbericht der Kanzlei Lutz|Abel werden insbesondere auch die Prüfergebnisse rund um den Themenkomplex „Digitales Medienhaus“ enthalten sein.