21. Dezember 1972 - Der Grundlagenvertrag
Der "Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik" wird von Egon Bahr für die Bundesrepublik und Michael Kohl für die DDR in Ost-Berlin unterzeichnet.
Die Vertragspartner vereinbaren, "normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung" zu entwickeln und sich dabei leiten zu lassen von den Prinzipien der "souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung der Unabhängigkeit, Selbstständigkeit und territorialen Integrität, dem Selbstbestimmungsrecht, der Wahrung der Menschenrechte".
Dies bedeutet jedoch keine völkerrechtliche Anerkennung der DDR. Deshalb vereinbaren beide Seiten auch nicht die Einrichtung von Botschaften, sondern nur von "Ständigen Vertretungen".
Offen bleibt die Frage der Staatsangehörigkeit: Aus Sicht der Bundesrepublik gibt es entgegen der Auffassung der SED keine besondere DDR-Staatsbürgerschaft.
Egon Bahr: "Bisher hatten wir keine Beziehungen, jetzt werden wir schlechte haben - und das ist der Fortschritt."