Glossar - Asyl, Duldung, Residenzpflicht - was bedeutet was?

Mi 03.09.14 | 17:10 Uhr

Wer hat eigentlich ein Recht auf Asyl in Deutschland? Was bedeutet der Begriff "Duldung"? Und wie geht es weiter, wenn ein abgelehnter Asylbewerber nicht in sein Heimatland zurückkehren kann? Eine kurze Begriffserklärung von rbb online.

  • Wer darf bleiben? Asyl und Flüchtlingsschutz

    Es gibt drei Formen des Flüchtlingsschutzes: das Asylrecht für politisch Verfolgte, den Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention sowie den subsidiären ("Hilfe leistender") Schutz:

    Um Asyl oder den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu bekommen, muss der Asylsuchende eine begründete Furcht vor individueller Verfolgung aufgrund seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe glaubhaft machen. Subsidiärer Schutz wird beispielsweise gewährt, wenn einer Person Folter oder unmenschliche Behandlung, die Todesstrafe oder eine konkrete Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit drohen, etwa infolge willkürlicher Gewalt in einem bewaffneten Konflikt oder aufgrund einer im Herkunftsland nicht behandelbaren schweren Krankheit.

  • Einreise über sichere Länder: Drittstaaten

  • Der Weg zum Asyl: Das Asylverfahren

  • Dürfen Asylbewerber reisen? Die Residenzpflicht

  • Sitzen und Warten: Die Arbeitserlaubnis

  • Asylantrag angenommen: Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis

  • Wenn ein Asylantrag abgelehnt wird: Ausreise und Abschiebung

  • Abschiebungsverbot und Abschiebungsschutz

  • Duldung

  • Bleiberecht

  • § 23 AufenthG: Aufenthaltsgewährung durch das Land

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