Interview l Gesundheit 2021 - Patienten digital: Die eDiabetesakte
Die elektronische Patientenakte soll mit dem Projekt "elektronische Diabetesakte" auch die Möglichkeit besonderer Features für Diabetikerinnen und Diabetiker bekommen. Wie das funktioniert und wie Menschen mit Diabetes profitieren könnten hat rbb Praxis Prof. Dr. Dirk Müller-Wieland gefragt, Präsidiumsmitglied der Deutschen Diabetesgesellschaft (DDG).
Die elektronische Patientenakte (ePA) geht 2021 an den Start und soll - auf Wunsch der Patientin oder des Patienten - die eigenen medizinischen Daten sammeln und einsehbar, bzw. teilbar machen. Befunde, Therapiemaßnahmen, Arztbriefe, Medikationspläne und Impfungen beispielsweise können in der finalen Variante der Patientenakte abgespeichert werden. Auch ein Notfalldatensatz ist vorgesehen, in dem zum Beispiel Allergien gegen Medikamente festgehalten sind.
Aber: Die Funktionen kommen Stück für Stück. Los gings am 01. Januar mit einem "Feldtest", an dem Arztpraxen und Krankenhäuser in Berlin, Bayern und in der NRW-Region Westfalen-Lippe teilnehmen werden. Mehr Infos hier.
ePatientenakte + eDiabetesakte
Speziell für Diabetikerinnen und Diabetiker hat die Deutsche Diabetesgesellschaft (DDG) das Projekt "elektronische Diabetesakte" (eDA) auf den Weg gebracht. Sie soll an die ePatientenakte angedockt werden, um die Gesundheit speziell von Menschen mit Diabetes zu verbessern. Diese Patientengruppe nutzt tendenziell ohnehin schon viel Technik, z.B. Smartphoneapps für die Blutzuckerdokumentation - aber eben nur privat, weil die Digitalisierung im öffentlichen Gesundheitssystem hinterherhinkt und kaum Vorteile bietet.
Herr Prof. Dr. Müller-Wieland, nun hat die Deutsche Diabetesgesellschaft (DDG) parallel zur Einführung der ePA die "elektronische Diabetesakte" initiiert. Was ist das Konzept dahinter?
Vom Konzept her ist es einfach so: Die DDG hat sich natürlich mit der Gestaltung der digitalen Versorgung schon lange beschäftigt und die Vorstellung ist selbstverständlich, dass es sinnvoll wäre, die diabetesbezogenen Daten einheitlich und systematisch zu erfassen. Die Akte ist ja ein Datenpool. Und bei der eDA sollen die diabetesbezogenen Daten an ein angeschlossenes, separates Register gesendet und erfasst werden - und damit auch ausgewertet werden können.
Das ist nicht parallel oder separat von der elektronischen Patientenakte. Die DDG sagt schon seit 2017, dass wir uns interoperable Lösungen wünschen. Also die e-Diabetesakte ist absolut ergänzend und die Gruppe in der DDG, die sich damit beschäftigt, welche Daten in welcher Form erfasst werden sollen, stimmt sich eng im Prozess mit der zuständigen Gruppe bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ab.
Das Ziel ist natürlich, dass wir mit Hilfe der digitalen Möglichkeiten leitlinienbasiert die Versorgung der Patienten mit Diabetes Mellitus flächendeckend und interdisziplinär gestalten wollen.
Wie könnte das für nutzende Diabetespatienten am Ende aussehen und wie steht es um das Verhältnis "Nutzen - Aufwand" für Patienten und Behandelnde?
Wir werden die eDA stufenweise erweitern. Wie sieht das am Ende aus? Da sind viele Wege offen, aber es ist genauso gemeint: Es soll weder für den Arzt noch den Patienten eine Doppeleingabe sein, sondern die Daten kommen aus dem Behandlungsprozess.
Ein Beispiel: Wenn der Patient sagt, dass er oder sie bei der ePA und eDA mitmachen will, dann kann es in der App zur elektronischen Patientenakte ein Icon geben "Diabetes", unter dem dann diese speziellen Daten automatisch gesammelt sind.
Die Daten für die eDA kommen wie gesagt aus dem Behandlungsprozess und eine andere Frage ist dann die des Zugriffs: Da kommt es darauf an, mit welcher Oberfläche Arzt oder Patient arbeiten - mit welcher Krankenkassen-App bzw. mit welcher Praxissoftware. Jedenfalls werden die Daten automatisch dann in der eDA gebündelt.
Nun plant die DDG neben der elektronischen Diabetesakte auch ein Deutsches Diabetesregister - ähnlich, wie man das vielleicht vom Krebsregister kennt. Wie kann man sich das vorstellen?
Also der Patient hat die Hoheit über die Daten - wenn sie oder er nicht mitmachen will, dann nicht, das ist konsentiert, es braucht also ein Einverständnis. Bei denen, die mitmachen, gehen dann die Daten sozusagen die nächsten Schritte auf dem Weg zur Evaluierung - und damit z.B. zur Versorgungsforschung, um die Versorgung der Diabetespatient*innen weiter zu optimieren.
Was sind für Sie die großen Vorteile der eDA und des Diabetesregisters?
Natürlich erwarten wir eine bessere flächendeckende interdisziplinäre Versorgung für die Patienten: Es sollte keinen Unterschied für Menschen mit Diabetes Mellitus machen, ob ich in einem Dorf irgendwo auf dem Land lebe oder im Zentrum einer Großstadt. Die medizinischen Informationen, die wichtig sind, sollen dahin, wo sie gebraucht werden.
Und beim Register ist natürlich ein Vorteil, dass man in der Forschung alle großen Versorgungsfragen stellen kann, was im Moment nicht gut geht.
Dies kann uns natürlich über die Zeit auch ermöglichen, neue Innovationen z.B. in der Therapie oder Diagnostik schnell zu evaluieren. Das große Stichwort ist: Real World Evidence bzw. Real World Data - und bei uns geht es eben um die "Real Clinical Data", also die klinischen Daten, die wirklich erhoben worden sind.
Und was wir uns auch versprechen ist, dass wir dann Versorgungsdaten haben, die eine gute Datengrundlage für einen vernünftigen gesundheitspolitischen Dialog geben.
Immer wieder Anlass zur Kritik, wenn es um das Thema ePatientenakte geht, ist der Punkt Datensicherheit. Wie stehen Sie mit dem eDA-Konzept diesbezüglich da und dazu? Und wie geht das mit dem Register?
Natürlich geht es rechtlich darum, sich an die Datenschutzgrundverordnung zu halten. Lange Rede, kurzer Sinn: Ja, das ist selbstverständlich ein Thema und vom Grundkonzept her ist es so, dass einerseits der Patient einwilligen muss für die ePatientenakte UND die eDiabetesakte - man kann sich auch nur für das eine oder nur das andere entscheiden, das soll ja auch vorkommen.
Jedenfalls muss der Patient zustimmen, damit die Daten dann entsprechend verschlüsselt in das Register übergehen.
Zum einen werden die Registerdaten - was den Server angeht - separat von den reinen Versorgungsdaten gehostet. Und dann wird selbstverständlich nach den gesetzlichen Vorgaben der Sicherheit und definitiv in Deutschland gespeichert.
Das heißt: Die Server sollen in Deutschland stehen?
Ja.
Die ePA wird lange diskutiert und gerade der Kritikpunkt Datensicherheit ist ja einer, der immer wieder kommt. Auch laut Brandenburgs Datenschutzbeauftragter Dagmar Hartge würde die ePa gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen, weil das zu Grunde liegende Patientendaten-Schutz-Gesetz nicht ausreiche. Sie warnte die Krankenkassen im August 2020 noch, den Dienst einzusetzen.
Kurz gesagt: Sie und die DDG, als Befürworter der ePA und natürlich eDA, haben sich schon lange und viel Kritik immer wieder angehört. Bei welchen Aspekten haben Kritiker aus Ihrer Sicht einen Punkt?
Kritik ist etwas, das man ernst nehmen, aber auch pragmatisch regeln muss. Z.B. die Kritik bei der Einverständniserklärung - wie weit reicht sie, wie formuliert man sie? Da lehnen wir uns - was das Register angeht - an die Entwicklungen der Medizinformatik Initiative an.
Also für uns hat 1. der Patient Hoheit über seine Daten, 2. gibt es die Datenschutzgrundverordnung, die gilt und in der Tat, gibt es 3. noch das eine oder andere spezifische Problem, dass man lösen muss.
Ziel ist, dass es ein einvernehmliches und interoperables Verfahren für die Datenerhebung gibt.
Nun ist gerade die Gruppe der Diabetiker ja eine, die sich durch alle Altersgruppen zieht, groß ist und vielfach auch schon Hardware und Apps in Verbindung mit der Krankheit und anderen Gesundheitsdaten nutzt. Eigene Apps oder Software sind aber nicht Ihr Ziel mit der eDA, richtig?
Da haben Sie Recht. Wir haben uns das auch lange überlegt, aber das ist nicht unsere Baustelle. Uns geht es beim Stichwort Digitalisierung nicht um das Schreiben von Apps sondern im ersten Schritt darum, wie man den Behandlungsprozess auf eine digitale Ebene bringen kann. Und im zweiten Schritt dann: Wie kann man Informationen sinnvoll ergänzen? Und da geht es nicht darum, das zu ersetzen, was der Patient z.B. an Apps nutzt.
Das Konzept ist aber, dass wenn die Gesundheitsprodukte, die schon da sind, sinnvoll und vor allem auf Zusammenarbeit ausgerichtet sind - auch vom Hersteller her - dann soll es die Möglichkeit geben, sich an die eDA anzuschließen.
Aus unserer Sicht wird sich nur entwickeln, wer interoperabel ist und damit über den Nutzwert für den Patienten kommt. Wer sagt: "Ich habe ein Produkt und dieser einzigartige Stecker ist mein Marktvorteil" - das sehen wir nicht als Qualifizierungsmerkmal der Zukunft.
Stichwort Diabetesregister: Gibt es internationale Vorbilder?
So eine richtige Blaupause gibt es nicht. Es gibt, was die Registerseite angeht, aber durchaus ein Beispiel: das Nationale Schwedische Diabetesregister, was ja systematisch von fast Geburt an alles erfasst. Mit denen sind wir auch im Austausch.
Was die Versorgung angeht und was man dahingehend mit den Daten auch machen kann, da habe ich die Amerikanische Gesellschaft für Klinische Onkologie vor Augen. Die haben ein aus der Versorgung heraus erhobenes, sehr vernünftiges Register. Hier kann man aufgrund
der sehr intelligenten digitalen Technologie sehr schnell viele Fragen zum Versorgungsstandard bei verschiedenen Tumoren – Verteilung, Entwicklung, Therapieantwort – sehr schnell und gut analysieren.
Wenn man das analysieren kann, kann man schnell die Frage stellen: Wo und wie können wir gemeinsam die Versorgung effizient weiter verbessern?
Herr Prof. Dr. Müller-Wieland, vielen Dank für das Gespräch!
Das Interview führte Lucia Hennerici