Aktueller Drei Stufen-Test
Der Medienstaatsvertrag verpflichtet ARD und ZDF, neue und veränderte Telemedien einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sog. Drei-Stufen-Test, zu unterziehen. Das zuständige Gremium (Rundfunkrat) hat hierbei zu prüfen,
• inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
• in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,
• welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.
Die entsprechenden Unterlagen finden Sie hier.