Informationen

Das "Drei-Stufen-Test-Verfahren"

Das sogenannte Drei-Stufen-Test-Verfahren ist ein besonderes Genehmigungsverfahren für Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (entsprechend dem "Amsterdam Test" gemäß EU-Beihilfemitteilung vom 27.10.2009). Der Drei-Stufen-Test ist im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (12. RÄStV) verankert, der von den Regierungschefs der Länder am 18. Dezember 2008 unterzeichnet wurde.

Aktueller Drei Stufen-Test

Der Medienstaatsvertrag verpflichtet ARD und ZDF, neue und veränderte Telemedien einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sog. Drei-Stufen-Test, zu unterziehen. Das zuständige Gremium (Rundfunkrat) hat hierbei zu prüfen,
• inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
• in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,
• welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

Die entsprechenden Unterlagen finden Sie hier.

Abgeschlossene Drei-Stufen-Test-Verfahren

Welche Drei-Stufen-Tests wurden bereits durchgeführt? Welche Angebote hat der rbb-Rundfunkrat genehmigt? Hier finden Sie alle Informationen über die abgeschlossenen Drei-Stufen-Tests.

Rechtliche Grundlagen