- Drei-Stufen-Test-Verfahren rbb-Mediathek
Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung für die Erstellung eines Gutachtens zu den marktlichen Auswirkungen einer Mediathek des rbb.
Der Rundfunkrat des rbb sucht mit diesem nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahren bis zum 25. März 2011 Unternehmen oder Institute, die daran interessiert sind, ein Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen der von dem rbb geplanten Mediathek anzufertigen.
I. Verfahrensgrund
Der Rundfunkstaatsvertrag in seiner 13. Fassung verpflichtet alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein neues oder verändertes Telemedienangebot einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sog. Drei-Stufen-Test, zu unterziehen. Das zuständige Gremium (Rundfunkrat) hat hierbei zu prüfen,
1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
2. in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,
3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.
Bei der Prüfung der sogenannten 2. Stufe sind u. a. die marktlichen Auswirkungen des Telemedienangebots zu berücksichtigen. Hierzu hat der für die Durchführung des Drei-Stufen-Tests zuständige Rundfunkrat gutachterliche Beratung in Auftrag zu geben (medienökonomisches Gutachten).
II. Verfahrensgegenstand
Der Rundfunkrat des rbb führt das Prüfverfahren für das (Teil-)Angebot „rbb-Mediathek“ durch.
Die rbb-Mediathek soll ein Teilangebot des Gesamtangebotes rbbonline werden. Ziel der Mediathek ist es, die primär für die linearen Programme produzierten Audios und Videos an zentraler Stelle nutzerfreundlich gebündelt anzubieten.
III. Gegenstand der Dienstleistung
1. Abgrenzung des relevanten ökonomischen Marktes
unter Berücksichtigung der Spruchpraxis (EuGH, BGH), sofern vorhanden, oder anhand eigener empirischer Analyse (Nutzerabfrage)
Hinweis: Der marktökonomische Gutachter wird in der Regel keine eigenen Erhebungen zur Abgrenzung des publizistischen Wettbewerbes vornehmen müssen, sondern das marktökonomische Gutachten auf entsprechende Vorgaben stützen können. Es wird aber vorsorglich gebeten, dies in der Interessenbekundung als ergänzende Dienstleistung (gesondert) zu berücksichtigen:
Darstellung des relevanten publizistischen Wettbewerbs (Identifikation der publizistischen Angebote, mit denen das Angebot in Wettbewerb steht sowie Identifikation der zugehörigen Wettbewerber, die von dem Angebot tangiert werden)
2. Marktsimulation (statische und dynamische Markt- und Wettbewerbsanalyse)
3. Dokumentation und Präsentation der Untersuchungsergebnisse
Die Untersuchungsergebnisse sind in einem schriftlichen Gutachten darzulegen. Dieses Gutachten soll allgemein verständlich formuliert sein und eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse beinhalten. Die theoretischen Ansätze der Untersuchung sind als solche zu kennzeichnen und kurz und knapp darzulegen. Das Gutachten ist persönlich – unterstützt durch eine visuelle Präsentation – dem Rundfunkrat bzw. dem Tele-medien-Ausschuss vorzustellen.
Hinweis: Dritte werden vom 8. April 2011 bis 20. Mai 2011 Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Soweit sich die Stellungnahmen auf die marktlichen Auswirkungen beziehen, sollen sie im Gutachten berücksichtigt werden.
III. Leistungszeitraum
Das Drei-Stufen-Test-Verfahren wird am 7. April 2011 beginnen (Veröffentlichung der Angebotsbeschreibung auf dieser Internetseite).
Das Gutachten soll dem Rundfunkrat bis spätestens zum 30. Juni 2011 vorgelegt werden.
IV. Einzureichende Unterlagen
- Selbstdarstellung, Nachweis der fachlichen Qualifikation und Referenzen in Bezug auf Erfahrungen mit der Erstellung von markt- bzw. medienökonomischen Gutachten unter besonderer Berücksichtigung von wettbewerbsrechtlichen Aspekten.
- Vorstellung eines Konzepts, aus dem Gang und Gliederung der gutachterlichen Untersuchungen deutlich wird.
- Kostenkalkulation (gesondert für die Abgrenzung des publizistischen Wettbewerbes) unter Angaben der Bruttokosten. Dabei sind sowohl die Stundensätze als auch die voraussichtliche Stundenzahl sowie weitere voraussichtlich anfallende Kosten aufzugliedern.
V. Bewerbungsfrist
Das Angebot ist schriftlich bis zum 25. März 2011 im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Drei-Stufen-Test Interessenbekundung“ bei dem rbb, Gremiengeschäftsstelle, Masurenallee 8 – 14, 14057 Berlin einzureichen. Wir bitten zudem parallel um Zusendung der digitalen Bewerbungsunterlagen an folgende Adresse:
gremiengeschaeftsstelle@rbb-online.de.
VI. Auswahlverfahren
Die Auswahl des Gutachters erfolgt durch den Rundfunkrat des rbb insbesondere nach fol-genden Auswahlkriterien:
- spezifische Expertise
(Schwerpunkt im Medien- und/oder im Wettbewerbsbereich; juristischer und/oder ökonomischer Sachverstand; Erfahrungsnachweis: Referenzkunden, Referenzprojekte; Mitarbeiterstruktur/Kapazitäten; Partner insbes. im Bereich Medienforschung, Marktdatenerhebung)
- Unabhängigkeit
- Kosten
- Zeitbedarf
- Umfang und Art der Präsentation (Zwischenberichte; Ergebniszusammenfassung mündliche Erläuterung, ggf. Bereitschaft zu Expertengespräch)
- Umgang mit Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (Vertraulichkeitserklärung; Haftungsübernahme)
VII. Allgemeine Hinweise
Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich nicht um ein förmliches Interessenbekundungsverfahren nach der Landeshaushaltsordnung. Die Durchführung dieses Interessenbekundungsverfahrens ist freiwillig. Die Teilnahme ist unverbindlich, Kosten werden nicht erstattet.
Für Nachfragen steht Ihnen die Gremiengeschäftsstelle des rbb per E-mail unter folgender Adresse zur Verfügung: gremiengeschaeftsstelle@rbb-online.de. Dort können Sie auch das Telemedienkonzept zu der geplanten Mediathek anfordern.
Für den Rundfunkrat
Der Vorsitzende
Hans-Helmut Prinzler
I. Verfahrensgrund
Der Rundfunkstaatsvertrag in seiner 13. Fassung verpflichtet alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein neues oder verändertes Telemedienangebot einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sog. Drei-Stufen-Test, zu unterziehen. Das zuständige Gremium (Rundfunkrat) hat hierbei zu prüfen,
1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
2. in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,
3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.
Bei der Prüfung der sogenannten 2. Stufe sind u. a. die marktlichen Auswirkungen des Telemedienangebots zu berücksichtigen. Hierzu hat der für die Durchführung des Drei-Stufen-Tests zuständige Rundfunkrat gutachterliche Beratung in Auftrag zu geben (medienökonomisches Gutachten).
II. Verfahrensgegenstand
Der Rundfunkrat des rbb führt das Prüfverfahren für das (Teil-)Angebot „rbb-Mediathek“ durch.
Die rbb-Mediathek soll ein Teilangebot des Gesamtangebotes rbbonline werden. Ziel der Mediathek ist es, die primär für die linearen Programme produzierten Audios und Videos an zentraler Stelle nutzerfreundlich gebündelt anzubieten.
III. Gegenstand der Dienstleistung
1. Abgrenzung des relevanten ökonomischen Marktes
unter Berücksichtigung der Spruchpraxis (EuGH, BGH), sofern vorhanden, oder anhand eigener empirischer Analyse (Nutzerabfrage)
Hinweis: Der marktökonomische Gutachter wird in der Regel keine eigenen Erhebungen zur Abgrenzung des publizistischen Wettbewerbes vornehmen müssen, sondern das marktökonomische Gutachten auf entsprechende Vorgaben stützen können. Es wird aber vorsorglich gebeten, dies in der Interessenbekundung als ergänzende Dienstleistung (gesondert) zu berücksichtigen:
Darstellung des relevanten publizistischen Wettbewerbs (Identifikation der publizistischen Angebote, mit denen das Angebot in Wettbewerb steht sowie Identifikation der zugehörigen Wettbewerber, die von dem Angebot tangiert werden)
2. Marktsimulation (statische und dynamische Markt- und Wettbewerbsanalyse)
3. Dokumentation und Präsentation der Untersuchungsergebnisse
Die Untersuchungsergebnisse sind in einem schriftlichen Gutachten darzulegen. Dieses Gutachten soll allgemein verständlich formuliert sein und eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse beinhalten. Die theoretischen Ansätze der Untersuchung sind als solche zu kennzeichnen und kurz und knapp darzulegen. Das Gutachten ist persönlich – unterstützt durch eine visuelle Präsentation – dem Rundfunkrat bzw. dem Tele-medien-Ausschuss vorzustellen.
Hinweis: Dritte werden vom 8. April 2011 bis 20. Mai 2011 Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Soweit sich die Stellungnahmen auf die marktlichen Auswirkungen beziehen, sollen sie im Gutachten berücksichtigt werden.
III. Leistungszeitraum
Das Drei-Stufen-Test-Verfahren wird am 7. April 2011 beginnen (Veröffentlichung der Angebotsbeschreibung auf dieser Internetseite).
Das Gutachten soll dem Rundfunkrat bis spätestens zum 30. Juni 2011 vorgelegt werden.
IV. Einzureichende Unterlagen
- Selbstdarstellung, Nachweis der fachlichen Qualifikation und Referenzen in Bezug auf Erfahrungen mit der Erstellung von markt- bzw. medienökonomischen Gutachten unter besonderer Berücksichtigung von wettbewerbsrechtlichen Aspekten.
- Vorstellung eines Konzepts, aus dem Gang und Gliederung der gutachterlichen Untersuchungen deutlich wird.
- Kostenkalkulation (gesondert für die Abgrenzung des publizistischen Wettbewerbes) unter Angaben der Bruttokosten. Dabei sind sowohl die Stundensätze als auch die voraussichtliche Stundenzahl sowie weitere voraussichtlich anfallende Kosten aufzugliedern.
V. Bewerbungsfrist
Das Angebot ist schriftlich bis zum 25. März 2011 im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Drei-Stufen-Test Interessenbekundung“ bei dem rbb, Gremiengeschäftsstelle, Masurenallee 8 – 14, 14057 Berlin einzureichen. Wir bitten zudem parallel um Zusendung der digitalen Bewerbungsunterlagen an folgende Adresse:
gremiengeschaeftsstelle@rbb-online.de.
VI. Auswahlverfahren
Die Auswahl des Gutachters erfolgt durch den Rundfunkrat des rbb insbesondere nach fol-genden Auswahlkriterien:
- spezifische Expertise
(Schwerpunkt im Medien- und/oder im Wettbewerbsbereich; juristischer und/oder ökonomischer Sachverstand; Erfahrungsnachweis: Referenzkunden, Referenzprojekte; Mitarbeiterstruktur/Kapazitäten; Partner insbes. im Bereich Medienforschung, Marktdatenerhebung)
- Unabhängigkeit
- Kosten
- Zeitbedarf
- Umfang und Art der Präsentation (Zwischenberichte; Ergebniszusammenfassung mündliche Erläuterung, ggf. Bereitschaft zu Expertengespräch)
- Umgang mit Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (Vertraulichkeitserklärung; Haftungsübernahme)
VII. Allgemeine Hinweise
Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich nicht um ein förmliches Interessenbekundungsverfahren nach der Landeshaushaltsordnung. Die Durchführung dieses Interessenbekundungsverfahrens ist freiwillig. Die Teilnahme ist unverbindlich, Kosten werden nicht erstattet.
Für Nachfragen steht Ihnen die Gremiengeschäftsstelle des rbb per E-mail unter folgender Adresse zur Verfügung: gremiengeschaeftsstelle@rbb-online.de. Dort können Sie auch das Telemedienkonzept zu der geplanten Mediathek anfordern.
Für den Rundfunkrat
Der Vorsitzende
Hans-Helmut Prinzler