- rbb-Rundfunkrat beschließt Teil-Telemedienangebot rbb Mediathek
Der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg hat in seiner Sitzung am 8. September das Teil-Telemedienangebot rbb Mediathek in der Fassung des Telemedienkonzepts von Februar 2011 genehmigt.
Diesem Beschluss gingen intensive Beratungen des Rundfunkrates und seines Telemedien-Ausschusses im Rahmen des sogenannten Dreistufentest-Verfahrens voraus. Inhalt dieses Verfahrens war die Prüfung, ob die geplante rbb Mediathek dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprechen wird. Dies ist nach Ansicht des rbb-Rundfunkrates der Fall.
Hans Helmut Prinzler, Vorsitzender des rbb-Rundfunkrates: „Erneut hat der Rundfunkrat einen Dreistufentest erfolgreich zum Abschluss gebracht. Ich bin den Mitgliedern des Rundfunkrates und insbesondere des Telemedien-Ausschusses dankbar für die sehr gute Zusammenarbeit in den vergangenen Monaten. Aus unserer Sicht steht der Umsetzung der rbb Mediathek nichts im Wege. Sie entspricht in jeder Hinsicht dem öffentlich-rechtlichen Auftrag.“
Die Entscheidungsbegründung des rbb-Rundfunkrates und das marktliche Gutachten werden in Kürze im Internet veröffentlicht.
Vor der endgültigen Genehmigung prüft nun noch die Rechtsaufsicht des Landes Berlin, ob der Dreistufentest ordnungsgemäß durchgeführt wurde und das Angebot dem gesetzlichen Auftrag entspricht.
Hans Helmut Prinzler, Vorsitzender des rbb-Rundfunkrates: „Erneut hat der Rundfunkrat einen Dreistufentest erfolgreich zum Abschluss gebracht. Ich bin den Mitgliedern des Rundfunkrates und insbesondere des Telemedien-Ausschusses dankbar für die sehr gute Zusammenarbeit in den vergangenen Monaten. Aus unserer Sicht steht der Umsetzung der rbb Mediathek nichts im Wege. Sie entspricht in jeder Hinsicht dem öffentlich-rechtlichen Auftrag.“
Die Entscheidungsbegründung des rbb-Rundfunkrates und das marktliche Gutachten werden in Kürze im Internet veröffentlicht.
Vor der endgültigen Genehmigung prüft nun noch die Rechtsaufsicht des Landes Berlin, ob der Dreistufentest ordnungsgemäß durchgeführt wurde und das Angebot dem gesetzlichen Auftrag entspricht.