Pressemitteilung vom 25. Juni 2010 - rbb-Rundfunkrat beschließt Telemedienangebote des rbb sowie die fernsehgebundenen Inhalte ARD Text / ARD Portal/iTV und EPG
Der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg hat in seiner Sitzung am 24. Juni die Telemedienangebote rbbonline und rbbtext sowie die fernsehgebundenen Inhalte ARD Text /ARD Portal/iTV und EPG in der Fassung der überarbeiteten Telemedienkonzepte genehmigt.
Diesen Beschlüssen gingen mehrmonatige intensive Beratungen des Rundfunkrats voraus, in denen dieser in dem sogenannten Dreistufentest-Verfahren geprüft hat, ob die Angebote dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprechen. Im Laufe seiner Prüfung forderte der Rundfunkrat eine Reihe von inhaltlichen Änderungen und Ergänzungen an den Konzepten, unter anderem hinsichtlich der Dauer der Vorhaltung einzelner Inhalte, der Barrierefreiheit und der Kostentransparenz. Der rbb wird die Telemedienangebote insbesondere mit Blick auf das neue Verweildauerkonzept nun umfänglich kürzen.
Die Entscheidungsbegründungen des rbb-Rundfunkrates und die dazu gehörigen Gutachten werden am Mittwoch, 30. Juni 2010, im Internet veröffentlicht. Nach der Verabschiedung aller Entscheidungsbegründungen der ARD-Gemeinschaftsangebote findet am 20. Juli 2010 in Berlin eine Pressekonferenz statt.
Hans Helmut Prinzler, Vorsitzender des rbb-Rundfunkrates: „Es war aus meiner Sicht eine gute Entscheidung, die Rundfunkräte mit der durch den Dreistufentest vorgegebenen Kontrolle der Bestandsüberführung der öffentlich-rechtlichen Telemedienkonzepte zu beauftragen. Vor allem die Stellungnahmen Dritter und die marktökonomischen Gutachten waren uns eine große Hilfe – ebenso wie die gesellschaftliche Breite, die der Rundfunkrat durch seine Mitglieder repräsentiert. Ich freue mich, dass der rbb die von uns geforderten Änderungen und Ergänzungen in den Telemedienkonzepten umgesetzt hat. Der Zeitplan konnte trotz des komplizierten und aufwändigen Verfahrens eingehalten werden.“
Vor der endgültigen Genehmigung prüft nun die Rechtsaufsicht des Landes Brandenburg, ob der Dreistufentest ordnungsgemäß durchgeführt wurde und das Angebot dem gesetzlichen Auftrag entspricht. Bis zum 31. August 2010 muss das gesamte Verfahren beendet sein.
Die Entscheidungsbegründungen des rbb-Rundfunkrates und die dazu gehörigen Gutachten werden am Mittwoch, 30. Juni 2010, im Internet veröffentlicht. Nach der Verabschiedung aller Entscheidungsbegründungen der ARD-Gemeinschaftsangebote findet am 20. Juli 2010 in Berlin eine Pressekonferenz statt.
Hans Helmut Prinzler, Vorsitzender des rbb-Rundfunkrates: „Es war aus meiner Sicht eine gute Entscheidung, die Rundfunkräte mit der durch den Dreistufentest vorgegebenen Kontrolle der Bestandsüberführung der öffentlich-rechtlichen Telemedienkonzepte zu beauftragen. Vor allem die Stellungnahmen Dritter und die marktökonomischen Gutachten waren uns eine große Hilfe – ebenso wie die gesellschaftliche Breite, die der Rundfunkrat durch seine Mitglieder repräsentiert. Ich freue mich, dass der rbb die von uns geforderten Änderungen und Ergänzungen in den Telemedienkonzepten umgesetzt hat. Der Zeitplan konnte trotz des komplizierten und aufwändigen Verfahrens eingehalten werden.“
Vor der endgültigen Genehmigung prüft nun die Rechtsaufsicht des Landes Brandenburg, ob der Dreistufentest ordnungsgemäß durchgeführt wurde und das Angebot dem gesetzlichen Auftrag entspricht. Bis zum 31. August 2010 muss das gesamte Verfahren beendet sein.
Der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg hat in seiner Sitzung am 9. Juli 2009 beschlossen, die Solon Management Consulting GmbH & Co. KG mit der Erstellung von medienökonomischen Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen der Telemedienangebote "rbbonline" und "rbbtext" sowie die Goldmedia GmbH mit der Erstellung eines medienökonomischen Gutachtens zu den marktlichen Auswirkungen des vom rbb federführend betreuten ARD-Gemeinschaftsangebots "ARD Text / ARD-Portal/iTV und EPG (fernsehgebundene Inhalte)" zu beauftragen. Der Rundfunkrat hatte zur Vorbereitung seiner Entscheidung über die Gutachtenaufträge in einem nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahren vom 8. bis 29. Mai 2009 geeignete Gutachter gesucht.
Der Rundfunkrat des rbb hat am 3. Juni 2009 die Beschreibungen der vom rbb betreuten Telemedienangebote auf seiner Website www.rbb-rundfunkrat.de veröffentlicht. Zwischenzeitlich hatten im Rahmen des damit eröffneten so genannten Drei-Stufen-Test-Verfahrens Dritte die Gelegenheit, zu diesen Angeboten Stellung zu nehmen. Es handelt sich dabei um die Angebote „rbbonline“ und „rbbtext“ sowie das vom rbb federführend betreute ARD-Gemeinschaftsangebot „ARD Text/ARD-Portal/iTV und EPG (fernsehgebundene Inhalte)“. Die Stellungnahmen Dritter dienen der kritischen Meinungsbildung des Rundfunkrates, der sich im Übrigen auch auf unabhängig erarbeitete Gutachten stützen wird.