Das "Drei-Stufen-Test-Verfahren"
Das sogenannte Drei-Stufen-Test-Verfahren ist ein besonderes Genehmigungsverfahren für Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (entsprechend dem "Amsterdam Test" gemäß EU-Beihilfemitteilung vom 27.10.2009). Der Drei-Stufen-Test ist im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (12. RÄStV) verankert, der von den Regierungschefs der Länder am 18. Dezember 2008 unterzeichnet wurde.
Aktueller Drei Stufen-Test
Der Medienstaatsvertrag verpflichtet ARD und ZDF, neue und veränderte Telemedien einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sog. Drei-Stufen-Test, zu unterziehen. Das zuständige Gremium (Rundfunkrat) hat hierbei zu prüfen,
- inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
- in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,
- welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.
Die entsprechenden Unterlagen finden Sie hier.