Rechtliche Grundlagen

Die Aufgaben des Rundfunkrates ergeben sich maßgeblich aus dem rbb-Staatsvertrag. Darüber hinaus dienen weitere Regelwerke als Arbeitsgrundlage des Gremiums. Eine Auswahl ist hier aufgeführt.

Das "Drei-Stufen-Test-Verfahren"

Das sogenannte Drei-Stufen-Test-Verfahren ist ein besonderes Genehmigungsverfahren für Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (entsprechend dem "Amsterdam Test" gemäß EU-Beihilfemitteilung vom 27.10.2009). Der Drei-Stufen-Test ist im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (12. RÄStV) verankert, der von den Regierungschefs der Länder am 18. Dezember 2008 unterzeichnet wurde.

Aktueller Drei Stufen-Test

Der Medienstaatsvertrag verpflichtet ARD und ZDF, neue und veränderte Telemedien einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sog. Drei-Stufen-Test, zu unterziehen. Das zuständige Gremium (Rundfunkrat) hat hierbei zu prüfen,

  • inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
  • in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,
  • welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

Die entsprechenden Unterlagen finden Sie hier.

Signet rbb-Rundfunkrat
rbb

rbb-Rundfunkrat eröffnet Drei-Stufen-Test-Verfahren

Der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) leitet ein Genehmigungsverfahren für das Telemedienänderungskonzept des rbb für rbbonline.de, das regionale Informationsangebot und die rbb Mediathek ein. Bis zum 19.11.2021 haben Interessierte die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Abgeschlossene Drei-Stufen-Test-Verfahren

Welche Drei-Stufen-Tests wurden bereits durchgeführt? Welche Angebote hat der rbb-Rundfunkrat genehmigt? Hier finden Sie alle Informationen über die abgeschlossenen Drei-Stufen-Tests.