Am Donnerstag, dem 12.12.2024, findet ab 16:00 Uhr eine Sitzung des rbb-Rundfunkrates im Haus des Rundfunks, Raum 02.02.030 (2. Etage), Masurenallee 8-14, 14057 Berlin statt.
Der Rundfunkrat ist eines der beiden Kontrollorgane des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Berlin-Brandenburg. Er überwacht die Einhaltung des im rbb-Staatsvertrag festgelegten Auftrages und berät die Intendantin oder den Intendanten in allgemeinen Angebotsangelegenheiten. Seine Aufgaben sind in § 13 rbb-Staatsvertrag definiert.
Der rbb ist unabhängig, überparteilich und staatsfern. Aus seiner überwiegenden Finanzierung durch Rundfunkbeiträge erwächst ihm die Verpflichtung, vielfältige Angebote von hoher Qualität bereitzuhalten.
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In einer Programmbeschwerde dagegen rügt der Beschwerdeführer bzw. die Beschwerdeführerin die Verletzung von Programmgrundsätzen.