143. Sitzung des rbb-Rundfunkrates

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Der rbb-Rundfunkrat

Der Rundfunkrat ist eines der beiden Kontrollorgane des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Berlin-Brandenburg. Er überwacht die Einhaltung des im rbb-Staatsvertrag festgelegten Auftrages und berät die Intendantin oder den Intendanten in allgemeinen Angebotsangelegenheiten. Seine Aufgaben sind in § 13 rbb-Staatsvertrag definiert.

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  • 12. Dezember 2024

Rechtsgrundlagen des rbb-Rundfunkrates

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