Der Rundfunkrat ist eines der beiden Kontrollorgane des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Berlin-Brandenburg. Er überwacht die Einhaltung des im rbb-Staatsvertrag festgelegten Auftrages und berät die Intendantin oder den Intendanten in allgemeinen Angebotsangelegenheiten. Seine Aufgaben sind in § 13 rbb-Staatsvertrag definiert.