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Seit über einem Jahr gilt: Wer sein Essen im Restaurant zum Mitnehmen bestellt, dem muss auch ein Mehrwegbehältnis dafür angeboten werden. Klappt das?
Ein Jahr "Mehrwegangebotspflicht" für Gaststätten und Imbiss-Betreiber - und fast alle ignorieren sie. Das ist das erschreckende Ergebnis von Stichproben der Verbraucherzentrale Berlin und rbb. Die Verbraucherzentrale Berlin und die Redaktion SUPER.MARKT haben geprüft, wie Gaststätten und Imbisse die bundesweite Pflicht umsetzen, Kundinnen und Kunden beim Verkauf von Speisen und Getränken außer Haus auch Mehrweg-Geschirr anzubieten.
Das Ergebnis der 60 Stichproben in allen Berliner Bezirken im Januar und Februar dieses Jahres: Lediglich 15 Prozent der Betriebe bieten den Kund:innen Mehrweg-Geschirr an. Der Rest ignoriert die Verpflichtung. Noch schlechter war das Ergebnis bei der Kontrolle der vorgeschriebenen Hinweis-Pflicht. Hier hatten sogar 90 Prozent der im Rahmen des Marktchecks der Verbraucherzentrale kontrollierten Lokale und Imbisse kein Hinweis-Schild.
Verbraucherzentrale fordert mehr Kontrollen und Verschärfung der Gesetzes
In ihrem Fazit zum Marktcheck fordert die Verbraucherzentrale Berlin, dass die gastronomischen Betriebe die Mehrwegangebotspflicht im Take-away-Bereich endlich umsetzen, um Verpackungsmüll zu vermeiden. Auch verstärkte und flächendeckende Kontrollen solle es geben. Aus Sicht der Verbraucherzentrale umgingen zudem Betriebe durch den Einsatz von Papier, Karton oder Alufolie die Mehrwegpflicht. Daher fordern die Verbraucherschützer eine deutliche Verschärfung des Verpackungsgesetzes, um umweltfreundliche Lösungen zu fördern.