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Die E-Patientenakte kommt und wir müssen uns entscheiden: Sollen die Behandlungsdaten für behandelnde Ärzte einsehbar sein? Und wie kann man widersprechen?
Zurzeit bekommen viele Kassenpatienten ein Schreiben, in dem sie über die Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) informiert werden. Wir alle müssen uns jetzt entscheiden: Wollen wir, dass unsere Behandlungsdaten zukünftig von behandelnden Ärzten eingesehen werden können? Nein? Dann gibt es die Möglichkeit zum Widerspruch. Doch der ist häufig nur online möglich, also nicht ausreichend barrierefrei, kritisieren Verbraucherschützer. Und was können wir tun, wenn wir nur bestimmte Daten in der ePA - und diese nur mit bestimmten Ärzt:innen - teilen wollen? SUPER.MARKT klärt das.