Essen & Trinken | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - Milch: neuerdings pfandpflichtig
Mindestens 25 Cent Pfand wird nun auch auf Milch und weitere Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen erhoben.
Kefir, Kakao und Kaffee to go aus dem Kühlregal: Werden diese Getränke in Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen verkauft, sind sie seit Jahresbeginn pfandpflichtig, mindestens 25 Cent werden als Pfand fällig.
Die Regelung gilt für Milch, Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse in Flaschen zwischen 100 Millilitern und drei Litern. Milch-Drinks in nicht wieder verschließbaren Bechern, in Tetrapacks oder Schlauchbeuteln bleiben dagegen pfandfrei.
Aufgepasst: Viele Energydrinks fallen laut Verbraucherzentrale jetzt auch unter die Pfandpflicht - sie haben häufig einen hohen Molke-Anteil.
Für Verbraucher wird es einfacher
Bereits seit Anfang 2022 gilt die Pfandpflicht für den überwiegenden Teil der Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff, zusätzlich müssen seither sämtliche Getränkedosen mit einem Pfand belegt werden. Vorher gab es zahlreiche Ausnahmen, die es Verbrauchenden schwer machten: Fruchtsaftschorle mit Kohlensäure war pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure hingegen nicht. Und so weiter und so fort. Chaos am Pfandautomaten - und massenhaft Pfandflaschen im Müll.
"Die Ausweitung der Pfandpflicht macht es für Verbraucher:innen übersichtlicher.", sagt Carola Clausnitzer, Lebensmittelexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Denn unabhängig vom Inhalt gelte jetzt: "Alle Getränke in Einweg-Plastikflaschen und Dosen mit einem Fassungsvermögen zwischen 100 Millilitern und drei Litern sind pfandpflichtig."
Insgesamt betroffen von der Ausweitung der Pfandpflicht seien etwa 455 Millionen Liter Milchgetränke, so eine Rechnung der Fachleute des Bundesministeriums für Verbraucherschutz (BMUV). Allerdings würden nur knapp zehn Prozent der Milchprodukte überhaupt in Kunststoffflaschen abgefüllt. Der Rest lande zum großen Teil in Getränkekartons - und die bleiben laut BMUV pfandfrei.
Übergangsphase mit Pfand- und Wegwerfflaschen
Restbestände an Dosen und Einweg-Getränkeflaschen ohne Pfand-Logo dürfen noch abverkauft werden, erläutert die Expertin der VZB. Deshalb gilt: Schauen Sie in den kommenden Wochen nach, ob Sie eine Pfandflasche oder eine Wegwerf-Flasche gekauft haben. Sonst werfen Sie eventuell noch 25 Cent in die Tonne. Das Pfand-Logo ist auf jeder pfandpflichtigen Verpackung, meist auf der Rückseite, aufgedruckt. Und auch am Regal müssen Händler:innen laut VZB gut sichtbar auf das Einweg-Pfand hinweisen.
Alle Einweg-Plastikflaschen können am Pfandautomat im Supermarkt oder Discounter zurückgegeben werden. Händler, die Einweg-Kunststoffflaschen verkaufen, sind verpflichtet, solche Flaschen unabhängig von der Marke zurücknehmen.
Ein Beitrag von SUPER.MARKT mit Material des BMUV und der Verbraucherzentrale Brandenburg, 04.01.2024.